Ne leider nicht.
Es geht lediglich um die Kennzeichnung.
MUSS ich in die Gewinnermittlung die Gegenstände als "private Einlage" kennzeichnen?
Zum Beispiel:
"Private Einlage Tragbarer DVD Player mit TFT Screen private Einlage" = 30,00 Euro
oder reicht es wenn ich schreibe
"Tragbarer DVD Player mit TFT Screen" = 30,00 Euro
Alles andere weiss ich *glaub ich*

es geht eben nur um die Kennzeichnug in der Gewinnermittlung
Danke