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Alt 28.04.2008, 09:37   #1
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cantopop macht alles soweit korrekt

Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs oder Teilbetriebs


Hallo!

Ich habe mein Gewerbe zum 31.12.2007 abgemeldet. Jetzt habe ich vom Finanzamt einen "Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebs oder Teilbetriebs" erhalten, weiß aber nicht, wie ich ihn ausfüllen bzw. was ich eintragen soll.

Es handelt sich um diesen Vordruck:

http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...369942_L20.pdf

Ich habe Videos, DVDs und CDs über eBay verkauft. Und als es dann nicht mehr so gut lief, einfach mein Gewerbe abgemeldet. Die noch nicht verkaufte Ware liegt jetzt hier noch in den Regalen. Wie ist diese zu bewerten? Ich habe bisher immer eine EÜR gemacht.

Kann mir jemand eine Anleitung geben - über die Suchfunktion habe ich nichts dazu gefunden. Oder habe ich was übersehen?

DANKE schon mal!
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Best Greetings

-cantopop-
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Alt 28.04.2008, 18:07   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
http://www.traum-projekt.com/forum/9...abmeldung.html
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Alt 28.04.2008, 18:48   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2004
cantopop macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
im Zeitpunkt der Aufgabe erfolgt ein Wechsel der Gewinnermittlung von der EÜR zur Bilanz. Es ist somit eine Abschlussbilanz aufzustellen und somit auch ein Übergangsgewinn zu ermitteln.

zu 3+4
Die Summe der Teilwerte stellt dabei die Summe der Einzelveräußerungspreise im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe dar, während die Summe der Buchwerte halt Anschaffungskosten abzgl. AfA darstellt.

zu 6
Im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe werden die Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen überführt und es liegt somit eine Privatentnahme vor, die der USt zu unterwerfen ist.

Gruß
Sven
DANKE für den Hinweis. Habe ich bei meiner Suche nicht gefunden. Allerdings bin ich jetzt noch nicht so wirklich schlauer.

Was genau muss ich da denn jetzt eintragen? Und zu welchen Preisen/Werten?

Ich habe noch ein paar DVDs und CDs, den PC samt Monitor und Drucker. So richtig gebrauchen kann ich das alles für mich privat allerdings nicht, da ich schon einen Privat-PC besitze. Warum soll ich die ganzen Sachen jetzt also in mein Privatvermögen überführen?

1. Art des eingestellten Betriebs bzw. Teilbetriebs:
IST KLAR!

2. Der Betrieb bzw. Teilbetrieb wurde: - auf Dauer eingestellt.
DAS MUSS ICH NEHMEN, ODER?

3. Der Betrieb ' ist ohne Auflösung der stillen Reserven als fortbestehend anzusehen.
' wird unter Auflösung der stillen Reserven aufgegeben:
Höhe der Teilwerte:____________________________________ EUR
Höhe der Buchwerte: ___________________________________ EUR.
WAS MUSS ICH HIER EINTRAGEN?

4. Folgende Wirtschaftsgüter sind in das Privatvermögen überführt worden:
Summe der Buchwerte:
Summe der Teilwerte:
WAS MUSS ICH HIER EINTRAGEN?

5. Folgende Unterlagen sind beigefügt:
' Veräußerungs −/Übergabe −/Pachtvertrag
' Veräußerungs −/Übergabe −/letzte Bilanz
' Anlageverzeichnis
' Ermittlung der Teilwerte für entnommene Wirtschaftsgüter
WELCHE UNTERLAGEN MUSS ICH BEIFÜGEN? BISHER HABE ICH NICHTS DAVON VORLIEGEN. WAS MUSS ICH ERSTELLEN?

6. Der Umsatz aus der (Teil−)Betriebseinstellung
' wird erklärt in der Umsatzsteuer−Voranmeldung für
WAS IST HIER EINZUTRAGEN? ICH MACHE JA JETZT KEINE UMSATZSTEUER-VORANMELDUNG MEHR...

7. Aus der Verpachtung ergeben sich ' nur umsatzsteuerfreie
' nur umsatzsteuerpflichtige
' sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze.
FÄLLT JA BEI MIR WEG.

8. Auf die Umsatzsteuerfreiheit ' aller
' folgender Umsätze wird gemäß § 9 UStG verzichtet:
FÄLLT BEI MIR WEG, DENKE ICH.

9. Seit dem werden keine Arbeitnehmer mehr beschäftigt.
FÄLLT JA BEI MIR WEG.

10. Für Vorauszahlungszwecke:
Es werden künftig folgende Einnahmen (Art, Höhe, Steuerabzugsbeträge, Zeitraum− mtl., jährl. −) erzielt:
IST KLAR!

11. Sonstige Angaben:
AUCH KLAR!
__________________
Best Greetings

-cantopop-
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Alt 28.04.2008, 19:38   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Warum hast du die Dinge nicht vor der Gewerbeabmeldung noch verkauft? Abverkaufsangebote...

Allerdings denke ich kannst du das jetzt immer noch. Und das ganze fließt dann in die Aufgabebilanz.
Allerdings musst du dann noch die eine oder andere USt.-VA machen.
Das FA interessiert sich nicht wirklich für die Daten von Gewerbean- oder abmeldung. Wichtig ist wann du gewerblich tätig bist.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
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Alt 28.04.2008, 20:20   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Allgemeiner Hinweis vorab: Es wird dir niemand abnehmen deine Steuererklärung selbst auszufüllen. Einzelne Sachverhalte können sicherlich in einem Forum behandelt aber sicherlich nicht die komplette Gewinnermittlung bzw. Übergangsgewinnermittlung. Dies ist a) gesetzlich nicht erlaubt und b) hier auch nicht gewollt.

Zu den einzelnen Punkten:

1. richtig

2. richtig, auf Dauer

3. + 4. siehe Beitrag 2

5.
a) Pachtvertrag ist nicht vorhanden
b) die Aufgabebilanz bzw. eine EÜR zzgl provisorischer Übergangsgewinnermittlung. Wenn keine Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Dritten bestehen schreibt man das auf die EÜR und fertig
c) irgendwo wurden ja die Abschreibungsbeträge ermittelt und somit auch die Buchwerte. Dieses Blatt ist gemeint
d) Auflistung der Verkaufspreise im Zeitpunkt der Aufgabe des Betriebes, die jetzt ins Privatvermögen wandern

6. du hast aber noch eine USt-Jahreserklärung einzureichen und dies zeitnah nach Betriebsaufgabe

7. richtig, fällt weg

8. kann man so nicht beantworten. § 9 UStG betrifft bestimmte Leistungen, die eigentlich steuerfrei sind aber als umsatzsteuerpflichtig behandelt werden, weil der Leistungsempfänger selbst umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist und den USt-Ausweis wünscht.

9.-11. gut

Noch eine Anmerkung:
Warte noch mit der Betriebsaufgabe, verhöker das Inventar und gib den Betrieb dann auf. Das erleichtert einiges. Dann solltest du dies dem Finanzamt allerdings mitteilen, dass diese noch ein bisschen warten müssen mit dem Schreibsel.

Gruß
Sven
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