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Hoher Vorsteuerüberhang: wie reagiert Finanzamt?
Mich würde mal folgendes interessieren: wie reagiert das Finanzamt, wenn bei einer neuen GmbH aufgrund hoher Investitionen bei nur geringen Umsätzen im ersten Monat ein Vorsteuerüberhang v. 90.000 EUR und im zweiten Monat v. 80.000 EUR eintritt?
Eigentlich war ich immer davon ausgegangen, dass man ein Recht auf dieses Geld hat. Aber dann bin ich zufällig auf eine Abhandlung über Umsatzsteuerbetrug gestoßen und habe gelesen, welche Maßnahmen Finanzämter dagegen ergreifen.
Und jetzt mache ich mir natürlich Sorgen, dass folgendes passieren könnte: man hat sofort aufgeregte Umsatzsteuer-Sonderprüfer im Haus und die Auszahlung wird blockiert. Was angeblich ja schon so mancher seriösen Firma die Existenz gekostet hat.
Weiß jemand konkret, mit was hier zu rechnen ist und wo die Grenzen liegen, bei denen das Finanzamt die schweren Geschütze auffährt und die Auszahlung blockiert?
Danke im voraus für jede Hilfe!
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