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01.05.2008, 16:36
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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Umsatzsteuervoranmeldung - Betrag wie nun zahlen? "einfach so" oder auf "Rechnung"
Hallo zusammen,
bin seit 5 Monaten im Bereich der Selbstständigen.
Bisher hatte ich aufgrund von hohen Betriebsausgaben nur einen Überschuss der Vorsteuer, wodurch ich Zahlungen vom FA erhalten habe.
Nun habe ich diesen Monat erstmals eingenomme Umsatzsteuer, die ich abführen muss. (4,98 Eur ;-) nichts wildes ..)
Meine Frage nun:
- Bekomme ich eine Rechnung vom Finanzamt, die ich dann schön mit Verwendungszweck etc. Überweise?
ODER
- Muss ich auf eigene Faust den Betrag jetzt gleich überweisen? Welchen Verwendungszweck gebe ich an, damit meine Zahlung genau zugeordnet werden kann? Wie weis ich ob das so in Ordnung ist - (gut da könnt ich auf erfahrene "Senioren" der Branche vertrauen).
Vielen Dank für eure Hilfe
mfg
futuretec
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01.05.2008, 16:48
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Als Verwendungszweck ist die Steuernummer, die Steuerart (Umsatzsteuer) und der Voranmeldungszeitraum (Monat / Jahr) anzugeben.
Gruß
Sven
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02.05.2008, 17:46
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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Ansonsten am einfachsten eine Einzugsermächtigung erteilen (gilt für jede Steuerart separat).
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02.05.2008, 21:48
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
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Wird denn normalerweise keine Zahlungsaufforderung o.Ä. zugeschickt?
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02.05.2008, 21:57
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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Nein. Zumindest nicht, ohne eine Gebühr..
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02.05.2008, 23:19
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
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Zitat:
Zitat von massi
Nein. Zumindest nicht, ohne eine Gebühr..
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Man könnte ja auch eine automatische eMail verschicken. Ach ich vergaß, diese ist nicht rechtsgültig.
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03.05.2008, 09:31
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Du bist als Selbstständiger eben auch verpflichtet selbstständig Deinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
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03.05.2008, 09:40
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Da du die Umsatzsteuer selbst gemeldet hast, wozu ist dann noch eine Rechnung nötig? Evt. gar noch mit USt-Ausweis, was? 
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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03.05.2008, 21:55
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Du bist als Selbstständiger eben auch verpflichtet selbstständig Deinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
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Von den Bürgern und Unternehmern erwartet das Finanzamt so viel, aber ich warte bald schon seit einem halben Jahr auf meine Steuernummer. Tzz
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04.05.2008, 10:44
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Hast Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hingeschickt? Ansonsten einfach mal anrufen.
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04.05.2008, 18:18
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Hast Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hingeschickt? Ansonsten einfach mal anrufen.
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Habe ich (sogar per Einschreiben), kann also beweisen, dass es angekommen ist. Ne, ich rufe da nicht an, deren Problem. Auf den Rechnungen steht halt: "Steuernummer: beantragt". Werde ja wohl bald eine kriegen, mit dem Steuerbescheid.
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04.05.2008, 18:24
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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Ob das wirklich deren Problem ist, sei mal dahingestellt....
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04.05.2008, 20:05
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
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zum Thema:
Anmeldung geht - in meinem Fall für April 2008 einfach per Überweisung ans FA mit Betreff "USt 0408" (Steuerart + Monat + Jahr)..
zum Anmeldeverfahren:
also mein FA hats erst 4 wochen verschlafen meine Gewerbeanmeldung zu sehen .. dann hab ich auf eigene Faust angerufen & selbst den Steuerlichen Erfassungsbogen ausgefüllt - dann gings schnell nach 1 Woche hatte ich meine Steuernummer .. und auch die Pflicht des Steuerzahlens -.- xD
mfg
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04.05.2008, 22:41
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#14
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von futuretec
also mein FA hats erst 4 wochen verschlafen meine Gewerbeanmeldung zu sehen ..
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Vielleicht bekommen die das auch nicht in Echtzeit von der Gemeinde gemeldet 
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