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Alt 06.05.2008, 14:35   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Thüringen
Thüringer macht alles soweit korrekt
Gewerbe und ALG II

Soweit zum Gewerbeeinstieg FA-seitig vorerst alles erledigt ist, möchte die ALG II-Agentur (von der ich die meist kleine Differenz zwischen Sozialgrenze und nichtselbst. Verdienst erhalte) ihren ausgefüllten Bogen erhalten.

Eigentlich hatte ich vor, einfach die EÜR fürs FA auch dort abzugeben, aber der Agenturvordruck (Klick zum PDF-Dok.) weist beispielsweise nur 0,10 EUR/km als Fahrtkostenerstattung aus (weiß jemand, ob schon ab dem 1. Kilometer?), welche überdies nicht bei ÖV-Nutzung genutzt werden kann. Warum können hier niedrigere Ausgabenhöhen als beim FA geltend gemacht werden, obwohl die Höhe der Grundlage (entst. Kosten) logischerweise gleich ist?

Ich habe mich gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden. Was soll ich bei der vereinnahmten USt eintragen, da ich diese ja erst nachträglich vom FA erstattet bekommen werde und daher noch nicht vereinnahmt habe? Welche Unterschiede existieren im Vergleich zu den Bestimmungen der Finanzämter noch?

Wie gesagt: Ich hatte mich schon ausreichend über die steuerrechtlichen Punkte informiert, aber keine (derart) abweichende Berechnungsbasis erwartet.

Danke für eine Antwort!
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Alt 07.05.2008, 13:53   #2
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: München
Lynx007 macht alles soweit korrekt
Das Finanzamt hat nichts damit zu tun. Direkter Ansprechpartner ist immer die Agentur. Die Berechnungsbasen können daher auch vollkommen unterschiedlich sein, das is ja auch der Grund dafür das im gegensatzt zu früher mitlerweile bei Gewerblichen dingen !nur noch! die Agentur allein entscheidungen trifft, da die Agentur auch andere Interessen vertretet als vielleicht du oder das Finanzamt.

die Seite war mir ne große hilfe...
http://www.akademie.de/existenzgruen...endigkeit.html

Geändert von Lynx007 (07.05.2008 um 14:10 Uhr).
Lynx007 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2008, 13:49   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Thüringen
Thüringer macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Lynx007 Beitrag anzeigen
Das Finanzamt hat nichts damit zu tun. Direkter Ansprechpartner ist immer die Agentur. Die Berechnungsbasen können daher auch vollkommen unterschiedlich sein, das is ja auch der Grund dafür das im gegensatzt zu früher mitlerweile bei Gewerblichen dingen !nur noch! die Agentur allein entscheidungen trifft, da die Agentur auch andere Interessen vertretet als vielleicht du oder das Finanzamt.
Danke erstmal. Jedenfalls sagt mir der Agenuturmitarbeiter schon jetzt bei einem nichtselbstständigen Einkommen von i.d.R. leicht unter und teils auch knapp über 400 Euro monatlich durch die Blume, dass ihm das Berechnen mehr Aufwand macht als wenn ich zuhause sitzen würde, sprich er lieber einfach den Regelsatz zahlen würde. Sogar die Erwerbsunfähigkeit hat man mir angeboten, ohne dass Anzeichen dieser Art vorliegen würden (dann zahlen ja "die anderen" ...). Aber das ist nicht m.E. nicht Sinn der Sache und schon gar nicht meine Einstellung!

Daher noch eine Frage: Um zuerst ein paar "Stammkunden" zu gewinnen, würde abzüglich der Fahrtkosten etc. ggf. auch ein mal ein Minus zur Gewerbeaufnahme auftreten. Wird mir der Verlust (den ich natürlich nicht absichtlich einfahre und dann auch mit sinnvoll Gezahltem belegen kann) beim ALG II eigentlich gegenteilig, d.h. positiv, angerechnet, also erstattet, oder bleibt man in diesem Fall "freundlicherweise" bei null Euro Abzug aus selbstst. Tätigkeit? Sie sollen sich ja nicht beschweren, bekomme ich doch noch nicht einmal eine kleine, aber passende Weiterbildung zwecks notwendiger Auffrischung des Berufs gestattet. Damit ist die ursprüngliche Ausbildung auch nur noch nutzloses Papier ;(

Geändert von Thüringer (09.05.2008 um 13:52 Uhr). Grund: Kommentar ergänzt
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