Soweit zum Gewerbeeinstieg FA-seitig vorerst alles erledigt ist, möchte die ALG II-Agentur (von der ich die meist kleine Differenz zwischen Sozialgrenze und nichtselbst. Verdienst erhalte) ihren ausgefüllten Bogen erhalten.
Eigentlich hatte ich vor, einfach die EÜR fürs FA auch dort abzugeben, aber der
Agenturvordruck (Klick zum PDF-Dok.) weist beispielsweise nur 0,10 EUR/km als Fahrtkostenerstattung aus (weiß jemand, ob schon ab dem 1. Kilometer?), welche überdies nicht bei ÖV-Nutzung genutzt werden kann. Warum können hier niedrigere Ausgabenhöhen als beim FA geltend gemacht werden, obwohl die Höhe der Grundlage (entst. Kosten) logischerweise gleich ist?
Ich habe mich gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden. Was soll ich bei der vereinnahmten USt eintragen, da ich diese ja erst nachträglich vom FA erstattet bekommen werde und daher noch nicht vereinnahmt habe? Welche Unterschiede existieren im Vergleich zu den Bestimmungen der Finanzämter noch?
Wie gesagt: Ich hatte mich schon ausreichend über die
steuerrechtlichen Punkte informiert, aber keine (derart) abweichende Berechnungsbasis erwartet.
Danke für eine Antwort!