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ich mache gerade die EÜR Aufstellung.
Ich habe 2007 einen Monitor und einen Computer gekauft.
Wie buche ich den nun? Ich habe gelesen, daß ich ihn nicht unter geringfügige Wirtschaftsgüter buchen kann.
Oh sorry
Ich bin schon so in diesem Pool Gedöns drin, das ich schon wieder vergessen habe, das das letztes Jahr noch anders war...
Das geht ganz schön schnell mit dem vergessen.
Aber kein Wunder, wenn jedes Jahr wieder irgendetwas anders ist...
Die Antwort lautet explizit, das du den Rechner + Monitor über 36 Monate abschreiben musst.
Die Abschreibung hat monatsgenau zu erfolgen.
Rechner + Monitor sind in einem Anlageverzeichnis zu führen.
Software: wenn es sich um Trivialsoftware handelt, dann kann sie i.d.R. sofort als GWG abgeschrieben werden.
Bei teurer Software würde ich die Software ebenfalls als Anlagegut abschreiben.
Da es in der AFA Tabelle keine Vorgaben gibt, kann man selbst eine Nutzungsdauer ansetzen.
Ich habe z.b. meine Audioproduktionssoftware im Wert von 1000€ über 3 Jahre abgeschrieben.
Kostenpflichtige Updates habe ich dann wieder als direkten Aufwand gebucht.
Wurde zumindest vom FA auch in der Steuerprüfung nicht bemängelt...
Bürosoftware würde ich eher als Trivialprogramm ansehen...
Für 2008 wird das ganze dann natürlich wieder komplizierter.
aber das wollen die Herren in Berlin ja wohl erreichen...