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14.05.2008, 11:40
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2005
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Muss ich als Kleingewerbetreibender eine Einkommenssteuer abgeben?
Hallo,
ich habe seit Oktober ein Kleingewerbe. Und mein Umsatz liegt weit under der Grenze von 7500 Eur. Muss ich in diesem Fall auch eine Einkommenssteuererklärung abgeben oder reicht es wenn ich in einem Brief schreibe. "Bin unter 7500Eur hier das ist meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung".
Oder muss ich in jedem fall das entsprechende Formular ausfüllen?
Vielen dank im voraus.
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14.05.2008, 12:45
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Rheinland
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Sie verwechseln hier einiges:
1. Umsatzsteuer:
wie hoch war der Umsatz Okt.-Dez?
Falls über 4375 € sind Sie kein Kleinunternehmer, da der erzielte Umsatz auf das Jahr umgerechnet werden muss.
2. Einkommensteuer:
Wie hoch war der erzielte Gewinn des Vorjahres? Welche anderen Einkünfte haben Sie?
Falls Sie Arbeitnehmer sind und der Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit 410 € überschritten hat, sind Sie verpflichtet eine Einkommensteuererklärung einzureichen.
Hinzu kommt:Falls Sie noch andere Einkünfte haben ( z.B. Zinsen oberhalb des Freibetrags) sind alle Einkünfte --ohne Arbeitslohn-- zusammen zu rechnen. Wenn dann mehr als 410 € rauskommt, müssen Sie eine Erklärung einreichen.
__________________
Gruß aus dem Rheinland
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14.05.2008, 13:41
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2005
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Hallo,
erst einmal vielen dank für die Antwort. Ich bin Student und habe keine anderen einkünfte und mein Umsatz umgerechnet auf die 8 Monate ist auch kleiner als 4375 €.
Bin ich dann somit von der Einkommenserklärung befreit?
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14.05.2008, 13:57
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Rheinland
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Dann brauchen Sie keine Steuererklärung einzureichen.
Heben Sie alle Unterlagen 10 Jahre auf-- bei einer evtl. Nachfrage jetzt oder in mehreren Jahren sollten Sie alles komplett vorlegen können
__________________
Gruß aus dem Rheinland
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14.05.2008, 17:16
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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Mit welcher Begründung? Das Finanzamt muss ja erst mal feststellen, dass der Grundfreibetrag nicht überschritten wird und dazu wird eine Steuererklärung benötigt.
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14.05.2008, 22:22
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Rheinland
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§ 56 Pkt 2a EStDV ( Umkehrschluss).
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Gruß aus dem Rheinland
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16.05.2008, 22:18
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
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Habe ich das richtig verstanden, wenn ich unter den 7664 Euro bleibe, muss ich nur die EÜR abgeben?
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17.05.2008, 01:43
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Rheinland
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Sie brauchen keine Steuererklärung einzureichen--auch keine EÜR.
Lediglich wenn das FA Sie auffordert, eine Erklärung einzureichen,müssen Sie dies tun.
Aber bitte alle Unterlagen aufheben!
__________________
Gruß aus dem Rheinland
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17.05.2008, 10:59
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
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Zitat:
Zitat von Gert 3
Sie brauchen keine Steuererklärung einzureichen--auch keine EÜR.
Lediglich wenn das FA Sie auffordert, eine Erklärung einzureichen,müssen Sie dies tun.
Aber bitte alle Unterlagen aufheben!
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Das hört sich ja so gut an, dass ich das gar nicht glauben kann. Wo kann ich das denn nachlesen?
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17.05.2008, 11:08
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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§ 56 EStDV
Da das FA dich allerdings auffordern wird nach einer gewissen Zeit (so wird es bei uns zumindest praktiziert) ist es also nur aufgeschoben.
Gruß
Sven
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17.05.2008, 12:31
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#11
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Auch wenn Du nicht musst würde ich es lieber gleich erledigen. Jetzt sind die ganzen Sachen noch frisch, wenn in 2 Jahren jemand was will musst Du wieder alles hervor kramen. Außerdem bietet sich so der schöne Anlass alles noch mal in die Hand zu nehmen und ordentliche abzuheften so dass es keine Probleme gibt wenn irgend jemand innerhalb der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist mal eine Buchprüfung machen sollte. Nutze die Gelegenheit doch einfach auch um dich mit den Formularen vertraut zu machen, jetzt sollte die Erklärung ja eh sehr einfach sein. Früher oder später musst Du das eh.
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17.05.2008, 15:30
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Auch wenn Du nicht musst würde ich es lieber gleich erledigen. Jetzt sind die ganzen Sachen noch frisch, wenn in 2 Jahren jemand was will musst Du wieder alles hervor kramen. Außerdem bietet sich so der schöne Anlass alles noch mal in die Hand zu nehmen und ordentliche abzuheften so dass es keine Probleme gibt wenn irgend jemand innerhalb der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist mal eine Buchprüfung machen sollte. Nutze die Gelegenheit doch einfach auch um dich mit den Formularen vertraut zu machen, jetzt sollte die Erklärung ja eh sehr einfach sein. Früher oder später musst Du das eh.
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Ja, ich sitze schon dran, die EÜR geht ja sowieso automatisch mit meinem Programm, und der Rest ist dann nur Schreiben, Schreiben, Schreiben und Unterschreiben.
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26.05.2008, 14:38
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2005
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Ich habe noch mals eine Frage. Wird das Jahr für das Finanzamt immer von der Gewerbeanmeldung bis zum 31.12 gerechnet oder bis zum 30.5?
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26.05.2008, 14:41
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#14
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ein Jahr ist immer ein Kalenderjahr, bei nicht "vollen" Jahren wird auf die Anzahl der Monate umgerechnet.
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