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ALGII, Einstiegsgeld, Selbständigkeit + Steuer
Hallo. Ich mache mich derzeit selbständig und erhalte derzeit noch ALGII und Einstiegsgeld von der ARGE.
Muss ich das ALGII und das Einstiegesgeld in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Steuererklärung ganz normal als Einnahme angeben oder vielleicht eher als Fördergeld (zumindest das Einstiegsgeld)? Oder kann man das nicht als Einnhame bezeichnen?
Müssen diese Dinge irgendwo gesondert in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, z.B. in der Anlage GSE?
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