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Alt 15.05.2008, 12:13   #1
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ALGII, Einstiegsgeld, Selbständigkeit + Steuer


Hallo. Ich mache mich derzeit selbständig und erhalte derzeit noch ALGII und Einstiegsgeld von der ARGE.

Muss ich das ALGII und das Einstiegesgeld in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Steuererklärung ganz normal als Einnahme angeben oder vielleicht eher als Fördergeld (zumindest das Einstiegsgeld)? Oder kann man das nicht als Einnhame bezeichnen?

Müssen diese Dinge irgendwo gesondert in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, z.B. in der Anlage GSE?
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Alt 15.05.2008, 16:45   #2
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das erhaltene Einstiegsgeld ist steuerfrei und hat nichts in der Steuererklärung zu suchen. Gleiches gilt für das ALG2

Gruß
Sven
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Alt 18.05.2008, 21:23   #3
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Sternchen3 macht alles soweit korrekt
Muss das ALGII auch nicht im Mantelbogen in Zeile 40 angegeben werden?

Das Finanzamt interessiert sich also auch nicht dafür wie ich meine Selbständigkeit finanziere oder? Z.B. mit Fördergeld, Kredit oder Eigenkapital.
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Alt 18.05.2008, 21:26   #4
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Zitat:
Muss das ALGII auch nicht im Mantelbogen in Zeile 40 angegeben werden?
nein, da wird nur ALG1 eingetragen.

Zitat:
Das Finanzamt interessiert sich also auch nicht dafür wie ich meine Selbständigkeit finanziere oder? Z.B. mit Fördergeld, Kredit oder Eigenkapital.
wenn du mehrere Jahre dicke Verluste schiebst und ansonsten in saus und braus lebst wird sich das FA schon dafür interessieren. Ansonsten aber eher selten.

Gruß
Sven
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Alt 18.05.2008, 21:33   #5
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Sternchen3 macht alles soweit korrekt
Aber so die ersten 11/2 Jahre gibts wahrscheinlich noch keine Rückfragen oder?

Außerdem wollten die das ja ganz am Anfang schon wissen, als Sie die Gewerbeanmeldung bekamen.
Sternchen3 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2008, 21:35   #6
TP-Senior
 
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Sternchen3 macht alles soweit korrekt
Also damit´s hier keine Missverständnisse gibt: Ich habe eine sehr lange Gründungs- und Aufbauphase.
Sternchen3 ist offline   Mit Zitat antworten
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