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Wie unterscheidet man dan?
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eine selbstständige Tätigkeit ist in § 18 EStG geregelt und betrifft in der Regel nur bestimmte Berufsgruppen bzw. Tätigkeiten, z.B. Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und dergleichen.
Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast ist der Sachbereich 44 auszufüllen, also Einkünfte aus Gewerbebetrieb
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Zweitens, was hat das mit dem Veräußerungsgewinn auf sich? Wer muss hier was angeben? Für einen "normalen" Selbständigen ist da doch nichts auszufüllen, oder?
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Betrifft die Veräußerung von kompletten Gewerbebetrieben, da es hierfür einen Freibetrag gibt, der anhand dieser Eingabe gesteuert wird. Ist für dich also irrelevant.
Gruß
Sven