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Also, meine Freundin war im letzten Jahr im 1. Halbjahr freiberuflich tätig und im 2. Halbjahr nicht selbständig tätig.
Nun will sie ihre Einkommenssteuererklärung machen.
Frage:
1. Grundsätzlich: Werden diese Einkünfte in einem "Topf" geworfen und der Besteuerung zugeführt? (weiß nicht, wie ichs anders ausdrücken soll)
2. Falls nicht, gibt es für die selbständige Tätigkeit einen "Jahres-Freibetrag"?
1. Grundsätzlich: Werden diese Einkünfte in einem "Topf" geworfen und der Besteuerung zugeführt? (weiß nicht, wie ichs anders ausdrücken soll)
so ist es.
Alles in einen Topf, dann wird kräftig gerührt und geschüttelt, ab und zu noch ein paar Sachen entnommen und irgendwann sind wir dann beim zu versteuernden Einkommen, welches Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer ist. Ab einem zvE von 7.664 EUR fallen Steuern an.
jupp, heute war auch Betriebssport angesagt - OFD-Pokal im Fußball - und als Zuschauer geht da schon die eine oder andere Bratwurst durch, ganz zu schweigen von den Getränken
Schade, dass man dies nicht als Arbeitszeit angesagt ist.