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Alt 17.05.2008, 10:23   #1
TP-Junior
 
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Mauser macht alles soweit korrekt

Auto absetzen bei "wenig" privater Nutzung?!


Guten Morgen zusammen,

wir sind neu hier im Forum, daher wollen wir uns kurz vorstellen:
Ich, Alex 25, und Iza 24 (meine Freundin, selbstständig seit knapp einem Jahr). Um meine Freundin ein wenig unter die Arme zu greifen habe ich mich (vorerst) der steuerlichen Seite Ihrer Selbstständigkeit angenommen. Langsam komme ich an meine Grenzen daher auch gleich unser Anliegen an Euch:

Wir brauchen ein neues Auto. Bislang nutzen wir ein privates altes Auto welches zu Geschäftsfahrten einfach mit den 0,3€ pro km geltend gemacht wurde.
Nun ist es so, dass überwiegend privat gefahren wird. Das liegt einfach an meinem weiten Weg zur Arbeit. Geschäftlich wird es zwar dringend und ständig benötigt, anteilig aber nur ca. 25%.

Da die gewerbliche Nutzung kleiner als 50% ist kommt doch AfA als Betriebsvermögen nicht in Frage, oder?

Daher die eigentliche Frage, müssen Leasingraten auch anteilig privat und gewerblich geteilt werden?

Hat jemand einen Tipp wie man bei den beschriebenen Umständen am besten an ein neues Auto kommt?

Vielen Dank im Voraus

Grüße und schönes WE
Alex
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Alt 17.05.2008, 10:48   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Da die gewerbliche Nutzung kleiner als 50% ist kommt doch AfA als Betriebsvermögen nicht in Frage, oder?
Betriebsausgaben können im Zusammenhang mit dem PKW geltend gemacht werden, sofern die betriebliche Nutzung 10 % übersteigt. Die AfA kann also zu 100 % angesetzt werden.
Diese 50 % Grenze von der die letzten Jahre vielfach gesprochen wird betrifft die Ermittlung der Privatnutzung und somit der Ermittlung der Einnahmenseite, da der PKW nicht vollständig betrieblich genutzt wird und somit nicht alle Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden können.
Erst ab einer 50% betrieblichen Nutzung ist die Ermittlung des Privatanteils anhand der 1 % - Methode möglich. Liegt der Anteil darunter ist entweder ein Fahrtenbuch zu führen oder zu schätzen (wenn man gar keine Ahnung hat spaßeshalber mal 3 Monate Fahrtenbuch führen und den prozentualen Anteil herausrechnen; sollte natürlich ein repräsentative Zeitraum sein).

Weiterführende Literatur
http://www.traum-projekt.com/forum/1...ht-and-co.html

unter 1. und 8.

Gruß
Sven
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Alt 17.05.2008, 20:09   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2008
Mauser macht alles soweit korrekt
Hi Sven,

vielen Dank für die Antwort. Kannst du mir auch noch etwas zum Leasing sagen? Kann man die Leasingrate voll absetzen auch bei geringerer Nutzung (unter 50%)

Gruß
Alexander
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Alt 18.05.2008, 11:41   #4
TP-Senior
 
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junimond ist auf einem guten Weg
Ich würde mir das aber erst mal genau ausrechnen.
Bei relativ geringer beruflicher Nutzung fährt man unter Umständen mit der 0,30 € Pauschale besser, abgesehen vom deutlich niedrigeren Aufwand in der Erfassung der Kosten und der Tatsache, das das Auto dann nicht zum Betriebsvermögen gehört, was ja bei einem Verkauf wieder einen zu versteuernden Gewinn zur Folge hat..
Also erst mal genau ausrechnen, wie man besser dasteht.
Ein Fahrtenbuch zu führen macht zudem überhaupt keinen Spass :-(

Bei einem "echten" Leasing gehört einem ja da Auto nicht.
Folglich kann man die Leasingraten als BA buchen, weil es ja praktisch eine Mietzahlung ist.
Allerdings ist IMMER eine private Nutzung zu berücksichtigen.
Sonst könnte man ja durch Leasing eine Versteuerung des privaten Vorteils umgehen.
Dem ist aber nicht so.
Leasing "rechnet" sich steuerlich auch viel seltener als man denkt.
Schliesslich gehört Leasing zu einer der teuersten Varianten ein Auto zu nutzen...
Da muss man schon sehr genau nachrechnen.
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2008, 11:54   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2008
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Guten Morgen,

aus den von Dir genannten Gründen sind wir aufs Leasen gekommen. Das Auto soll allerdings danach privat übernommen werden.
Ausserdem bietet die SEAT-Bank beim Geschäftsleasing einen Rabatt von 13% auf den Wert des Wagens.

Wie würde man denn die Leasingrate teilen, auch anteilig nach einem Fartenbuch oder nach der 1% Regel?

Schönen Sonntag
Alex
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Alt 18.05.2008, 12:26   #6
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Beim Leasing ist überhaupt zu klären wem der PKW überhaupt zuzurechnen ist. Unter Umständen kommt nämlich ein Ansatz auch bei dir in Betracht. Dazu haben sich vor einigen Jahren ein paar Leute beim BMF Gedanken gemacht und haben den Mobilienleasingerlass verfasst

http://www.bwl-bote.de/20071109.htm
http://www.leasing.de/leasing-erlasse/vollamortisation/

Gruß
Sven
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Alt 18.05.2008, 12:52   #7
TP-Senior
 
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junimond ist auf einem guten Weg
Wenn man das so durchliest, dann spricht meines Erachtens sehr viel gegen Leasing.
Da kriegt man ja Bauchschmerzen und muss ja jede Steuerprüfung fürchten, die möglicherweise rückwirkend eine Bewertung des Leasingvertrages revidiert.
Das wäre mir persönlich zu heikel....
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2008, 12:58   #8
TP-Lady-Mod
 
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Ganz meine Meinung...

und

vielleicht solltet ihr erstmal prüfen ob deine Freundin als gewerbliche Leasingnehmerin überhaupt akzeptiert wird.
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Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
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Alt 18.05.2008, 13:00   #9
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Benutzerbild von Sven
 
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ich hab's mir damals so aufgeschrieben.

Die Zurechnung ist finde ich nicht das Problem bei der Sache. Viel schlimmer ist die Aufteilung der Leasingraten anhand der digitalen Methode, aber die fällt bei einer EÜR Gott sei Dank weg.

Im BWL-Boten Link sind ganz unten in der Liste noch ein paar Links, die sich mit Leasing auseinandersetzen angegeben.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Leasing.pdf (25,4 KB, 79x aufgerufen)
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Alt 18.05.2008, 13:29   #10
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Mal abgesehen davon sind 13% Rabatt auf einen Listenpreis eines Neufahrzeuges nicht so der Wahnsinns Rabatt, wofür man dann aber als Leasingnehmer grosse Verpflichtungen gegenüber dem Leasinggeber eingeht und unter Umständen am Ende des Leasingvertrages der grosse Aua-Effekt eintritt, wenn der Leasinggeber die Schlussrechnung aufmacht.
Bei meinem derzeitigen Fahrzeug habe ich trotz Teilfinanzierung über die Autobank und Inzahlungnahme meines Gebrauchten einen Rabatt von 17% erhalten und ich bin sicherlich nicht der Rabattaushandelkönig
Dafür gehörte der Wagen aber mir und ich bin nicht verpflichtet in eine bestimmte Werkstatt zu gehen und weiß ganz genau, welcher Kostenapparat bewegt werden muss...
Ich hab mir damals auch ein paar Leasingangebote zwecks Orientierung machen lassen und die waren ALLE schlechter, wenn ich die über meine veranschlagte Nutzungsdauer des Fahrzeugs hochgerechnet habe (und da fand noch keine Berücksichtigung, das man ja nie weiss, was z.b. nach 3 Jahren Leasing an Zusatzkosten wegen Schäden am PKW auf einen zukommt)
Ich gebe zu, ich bin ein gewaltiger Zweifler am Leasingverfahren, zumindest wenn es um Privatpersonen bzw. Freiberufler geht.
Bei Firmen mit Wagenpark und Sonderkonditionen sieht das sicherlich schon wieder anders aus...
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2008, 13:40   #11
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2008
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Danke für die vielen Antworten. Dazu noch einmal etwas ganz anderes, interessiert die Bank sich eigentlich für die Nutzung des Fahrzeugs? Anders gefragt, muss man nur ein Gewerbe nachweisen oder auch eine gewerbliche Nutzung?

Danke nochmal
Alex
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Alt 18.05.2008, 13:46   #12
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2008
Mauser macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von junimond Beitrag anzeigen
Mal abgesehen davon sind 13% Rabatt auf einen Listenpreis eines Neufahrzeuges nicht so der Wahnsinns Rabatt, wofür man dann aber als Leasingnehmer grosse Verpflichtungen gegenüber dem Leasinggeber eingeht und unter Umständen am Ende des Leasingvertrages der grosse Aua-Effekt eintritt, wenn der Leasinggeber die Schlussrechnung aufmacht.
Bei meinem derzeitigen Fahrzeug habe ich trotz Teilfinanzierung über die Autobank und Inzahlungnahme meines Gebrauchten einen Rabatt von 17% erhalten und ich bin sicherlich nicht der Rabattaushandelkönig
Dafür gehörte der Wagen aber mir und ich bin nicht verpflichtet in eine bestimmte Werkstatt zu gehen und weiß ganz genau, welcher Kostenapparat bewegt werden muss...
Ich hab mir damals auch ein paar Leasingangebote zwecks Orientierung machen lassen und die waren ALLE schlechter, wenn ich die über meine veranschlagte Nutzungsdauer des Fahrzeugs hochgerechnet habe (und da fand noch keine Berücksichtigung, das man ja nie weiss, was z.b. nach 3 Jahren Leasing an Zusatzkosten wegen Schäden am PKW auf einen zukommt)
Ich gebe zu, ich bin ein gewaltiger Zweifler am Leasingverfahren, zumindest wenn es um Privatpersonen bzw. Freiberufler geht.
Bei Firmen mit Wagenpark und Sonderkonditionen sieht das sicherlich schon wieder anders aus...
Wenn ich das Auto nach dem Leasing kaufe düfte es doch keine bösen Überraschungen geben, oder?

Bei z.B. BMW ist das mit dem Rabatt gar kein Problem aber bei ausländischen Marken, zumindest bei SEAT, sieht es anders aus. Die bekommen ihren Spielraum vom headquarter als "Aktion" zugewiesen. Z.B. Tageszulassungen...
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Alt 18.05.2008, 13:57   #13
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
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junimond ist auf einem guten Weg
Wieso sollte es die dann nicht geben?
am Ende der Leasinglaufzeit soll der Wagen ja noch einen gewissen Wert haben. Sollte dieser Wert aufgrund der Nutzung des Fahrzeuges nicht mehr gegeben sein (zu viele km, Kratzer, Dellen, Flecken usw.), darf man die Differenz erst mal bezahlen.
Wenn du den Wagen im Anschluss an ein Leasing kaufen willst und das Geld nicht bar auf den Tisch legen kannst, so wird eine recht teure Anschlussfinanzierung fällig, die von den Konditionen meist schlechter ist als eine Neuwagenfinanzierung, da die Autohändler bzw. Autobanken NEUE Autos verkaufen wollen und keine Gebrauchten.
Man kann natürlich auch einen Leasingvertrag nach Kilomterleistung ohne Restwertvereinbarung machen. Die sind aber in der Regel von den Leasingraten recht teuer, und zudem muss man da unbedingt sehr genau abschätzen können, wieviel km man fahren wird.
Liegt man in der Schätzung stark daneben, kann es sehr teuer werden...
Das Problem bei Leasingverträgen ist meines Erachtens, das man nicht immer zu 100% im Vorfeld sagen kann, welche Kosten auf einen zukommen.
Ist aber nur meine persönliche Meinung dazu.
Mein Auto ist übrigens kein BMW sondern ein ganz gewöhnlicher Ford Focus...
Leasingverträge locken ja meist mit recht verführerisch niedrigen monatlichen raten, aber unterm Strich kostet ein Auto immer einen Haufen Geld. Das wird da oft etwas verschleiert genauso wie bei den Finazierungsmodellen mit grosser Schlussrate.
Ich kann nur sagen, es gibt KEIN Auto, das man für 100€ im Monat finanzieren kann, auch wenn das die Autowerbung immer verspricht (Lassen wir mal so Autos wie den Dacia Logan oder winzige Kleinwagen aussen vor...)
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2008, 14:29   #14
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2008
Mauser macht alles soweit korrekt
Ein Ford Focus ist doch nen schönes Auto :-).

Es gibt ein paar Automarken die schlicht unflexibel sind, wie z.B. Honda oder SEAT.

Wir werden wohl ein Jahreswagen teilfinanzieren... Wenn ich die Situation richtig abschätze macht alles andere keinen Sinn!

Schönen Sonntag noch
Alex
Mauser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2008, 14:53   #15
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Jahreswagen ist gut.
Das ist wirtschaftlich ganz oft der beste Deal, den man machen kann.
Ich würde trotzdem mal genau ausrechnen, wie sich das steuerlich hinsichtlich Abrechnung per Pauschale zu Aktivierung des PKW im BV verhält.
Wenn die steuerliche Auswirkung nicht deutlich zu Gunsten der Aktivierung im BV ausschlägt, würde ich den Wagen immer im Privatvermögen lassen.
Das macht die Steuererklärung viel einfacher.
Hängt halt auch alles sehr von den Umsätzen deiner Freundin ab und ob sie berechtigt ist Vorsteuer zu ziehen oder ob sie Kleinstunternehmer ist etc.
Wobei ich immer noch vermute, das bei einer beruflichen Nutzung von ca. 25% die Aktivierung im BV nicht viel einbringt.
Erst recht, wenn auch noch ein gewisser Teil der Fahrtstrecken, die sie beruflich zurücklegt auch noch als Fahrten Wohnung/Betriebsstätte zu bewerten sind. Dann darf man ja auch wieder nicht die wahren kosten ansetzen, sondern eben nur die Entfernungspauschalen.
Ja, ja, deutsches Steuerrecht...
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
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