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das Steuergeheimnis greift eh, also überflüssig.
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wenn man aber in seinen agbs deutlich gemacht hat, dass persönliche daten nicht an dritte weitergeleitet werden ist dies doch ein vertragsbruch.
jetzt mal zu meinen anderen fragen.
wenn man das gewerbe ruhen lassen möchte..
gibt es da bestimmte vorgaben wie lange man dies maximal ruhen lassen kann.
wenn man künstlerische anfertigungen verkauft wäre die anmeldung als freiberufler wahrscheinlich sinnvoller als dem gewerbeamt die tätigkeit mitzuteilen.
bestehen für freiberufler auch die vorgaben dem finanzamt z.b. eine ruhende tätigkeit mitzuteilen oder gibt es hier nur die pflicht die eür jährlich einzureichen?