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Alt 29.05.2008, 13:17   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2007
iris1974 macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr ändern


Hallo,

ich habe mal eine Frage. Ich habe mich Anfang 2008 selbständig gemacht und das läuft alles besser als erwartet. Jetzt habe ich allerdings das "Problem" das es sein kann, dass ich in 2008 bereits statt wie angegeben, aus der Kleinunternehmerregelung raus fallen könnte (ich kann nur schätzen) und eigentlich will ich das jetzt auch, da ich mir gerne meine für die Investitionen (Möbel ect.) und auch für die Gewerberäume gezahlte MwST zurückholen würde. Kann man dies Rückwirkend zum Beginn des Gewerbes also Januar 2008, beim Finanzamt beantragen, oder muss ich jetzt mit der Kleinunternehmerregelung "leben"?

Meine MwSt die ich abführen müsste, könnte ich nachträglich reinholen, dass wäre nicht das Problem.

Viele Grüße
Iris

Geändert von iris1974 (29.05.2008 um 13:25 Uhr).
iris1974 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 29.05.2008, 14:12   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
massi macht alles soweit korrekt
Ich frage mich immer wieder, wieso man sich in solchen Fällen nicht direkt an das Finanzamt wendet und nachfragt..

Meines Wissens nach kannst Du einfach rückwirkend zum 1.1. einen Antrag auf Optierung zur Regelbesteuerung stellen.
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massi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 21:05   #3
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Wenn deine Schätzung vom Anfang seriös war macht es m. E. auch nichts, wenn Du über die Grenze drüber kommst, ab 2009 musst Du dann halt zur Regelbesteuerung umschwenken. Im Gesetzt steht "der voraussichtliche Umsatz" im laufenden Jahr, nicht der tatsächliche.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 23:15   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2007
iris1974 macht alles soweit korrekt
Hallo,

ja aber im Grunde möchte ich es ja auch gerne ändern und ich glaube, dass ist nicht so einfach?

Viele Grüße Iris
iris1974 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2008, 23:27   #5
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Du musst dann halt rückwirkend zum 1.1. auf alle Rechnungen Umsatzsteuer abführen und kannst dafür dann auch rückwirkend Vorsteuer geltend machen.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2008, 18:41   #6
TP-Member
 
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Ort: Terra Zuarin
kein_Nick ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von massi Beitrag anzeigen
Meines Wissens nach kannst Du einfach rückwirkend zum 1.1. einen Antrag auf Optierung zur Regelbesteuerung stellen.
Moin,

habe es selbst letztes Jahr rückwirkend gemacht. War zum Finanzamt hin, kurz ein Formular unterschrieben und fertig.
Mache es lieber eher als später, denn je länger Du wartest, desto mehr Rechnungen mußt Du nachträglich korrigieren. *sch....arbeit*


Gruss

kein_Nick
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Alt 03.06.2008, 19:05   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2007
iris1974 macht alles soweit korrekt
Hallo,

super Danke, der Grund, warum ich erst hier gefragt habe ist, dass ich ja nicht genau weiß, wie die da reagieren, aber wenn das bei Dir ging, dann wird es bei mir sicher auch gehen.

Denn das man von Umsatzsteuerpflicht auf Kleinunternehmerregelung gehen kann, habe ich gelesen, umgekehrt aber leider nicht.

Vielen Dank und viele Grüße
Iris
iris1974 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2008, 19:12   #8
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Terra Zuarin
kein_Nick ist auf einem guten Weg
Wenn Du erstmal für die Umsatzsteuerpflicht optiert hast, dann bist 5 Jahre daran gebunden, d.h. wenn es in zwei Jahren nicht mehr so prall läuft, kannst Du nicht zur Kleinunternehmerregelung zurück.
Aber jenachdem was man macht, lohnt sich diese sowieso nicht wirklich. Wenn man viel Ware oder Arbeitsmittel (als Handwerker) kauft, dann ist die Umsatzsteuerpflicht schon besser.


Gruss

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Alt 03.06.2008, 22:36   #9
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Ich würde da mal noch abwägen... wenn du jetzt - wie von kein_Nick schon geschrieben - ab 2008 freiwillig zur Regelbesteuerung optierst, bist du daran 5 Jahre gebunden.
Bist du nach deinen Umsätzen ab 2009 regelbesteuert, gilt diese Bindung nicht.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2008, 22:39   #10
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Zitat:
Zitat von kein_Nick Beitrag anzeigen
Mache es lieber eher als später, denn je länger Du wartest, desto mehr Rechnungen mußt Du nachträglich korrigieren. *sch....arbeit*
Wie schon geschrieben besteht an sich erst mal gar keine Notwendigkeit zum Wechsel zur Regelbesteuerung vor dem 1.1.2009.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
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