|
UST-frei ?
Hallo,
habe folgenden Sachverhalt:
Ich als Anbieter einer Dienstleistung, vermiete etwas. Der Kunde zahlt dafür 20 EUR / Monat. Dies wird per Lastschrift von mir bei ihm eingefordert. Leider konnte das Geld mangels Deckung auf seinem Konto nicht abgebucht werden, somit verechnet mir die Bank rund 8 EUR als Gebühren. Ich selber würde dem Kunden jetzt 10 EUR als Mahnkosten abrechnen. Was passiert jetzt ?
Ich würde sozusagen nochmal probieren (nach Klärung mit dem Kunden) das Geld einzuziehen 20+10 EUR. Darauf würde ich die 20 EUR als einnahme verbuchen und 2 EUR von den 10 ebenfalls. Sind die restlichen 8 EUR als Mahnkosten UST-frei zu deklarieren (die wurden ja von der Bank verechnet) ?
Oder sehe ich das falsch und ich muss alles als Einnahme sehen und eben nur die Abbuchung der Bank (Lastrückbuchung) von ca. 28 EUR (20 EUR Rechnung + 8 EUR Mahngebühren an mich) die darin enthaltenen 8 EUR UST-frei ?
Gruß Peter
|