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Alt 09.06.2008, 17:50   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2008
Alex08 macht alles soweit korrekt

Verkauf von Dienstleistungen ins Europäische Ausland als Kleinunternehmer


Hallo,

ich habe mich zum 1.6.2008 mit Webdesign als Kleinunternehmer selbstständig gemacht. Ich verkaufe also ausschließlich Dienstleistungen. Nun möchte ich heute den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" ausfüllen und bin nun auf die Stelle mit der USt-IdNr gestoßen. Ich habe bei der Infohotline vom Finanzamt angerufen und nachgefragt. Dort habe ich gesagt bekommen das ich die USt-Id brauche um Dienstleistungen ins EU Ausland zu verkaufen. Nun habe ich hier im Forum noch etwas zu dem Thema herumgelesen und bin komplett verwirrt.

Ich habe in einen Beitrag gelesen (ich finde ihn leider nicht mehr) das ich keine USt-Id brauche. Was ist denn nun richtig? Und ist da wieder ein Unterschied ob ich ins EU Ausland oder in die restliche Welt verkaufe?

Als Beispiel: Ich möchte für eine Firma oder eine Privatperson in Östereich eine Webseite gestalten.

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.

Grüße, Alex
Alex08 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 09.06.2008, 18:58   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Die USt.-Id ist für dich imho nur interessant wenn du einen innergemeinschaftlichen Erwerb tätigen willst oder selbst Leistungen aus dem EU-Ausland beziehst, um mehr als 19% USt. oder eine evtl. Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Deine Rechnungen sollten immer gleich aussehen - egal wohin.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2008, 19:14   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2008
Alex08 macht alles soweit korrekt
Danke für die schnelle Antwort. Das heist ich brauche keine USt-Id beantragen solange ich nur Dienstleistungen ins Ausland verkaufe. Sobald ich aber Einkaufe, egal ob Dienstleistung oder Ware brauche ich eine? Ansonsten habe ich durch die USt-Id keine Vor- oder Nachteile?
Alex08 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2008, 19:30   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Brauchen tust du die nicht unbedingt - auch nicht für einen Einkauf. Als Kleinunternehmer bezahlst du immer die USt. - Fakt.
Kaufst du jetzt was in einem EU-Land ein (igErwerb) welches einen höheren MwSt.-Satz hat- könntest du mit der USt.-ID sparen, da dir der Lieferant die Ware ohne USt. schicken kann, du aber diesen igErwerb hier mit 19% versteuern musst.
Beziehst du aus einem EU-Land Leistungen, musst du diese nach §13bUStG hier mit 19% versteuern(mit der USt.-Erklärung nach Ablauf des Kalenderjahres). Enthält diese Leistung nun aber die jeweilige USt. des Landes (z.B. ebay-Gebühren 15% luxemburgische MwSt.) würdest du ja zwei mal USt. bezahlen. Mit Hingabe der eigenen USt.-Id würde man da auch Rechnungen ohne USt. bekommen und muss nur hier versteuern.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2008, 20:05   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2008
Alex08 macht alles soweit korrekt
Super, Danke für die Erklärung Damit ist meine Frage beantwortet. Ich werde die USt-Id erst mal nicht beantragen, weil ich sie mit Sicherheit zumindest lange zeit nicht brauchen werde.
Alex08 ist offline   Mit Zitat antworten
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ausland, elektronische leistung, eu, kleinunternehmer, ustid-nr.

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