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Alt 12.06.2002, 18:29   #1
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Minderjähriger | Vater muss Einnahmen irgendwie versteuern? | Mwst. ?


Hallo,

Ich bin ein 14 Jahre alter Schüler und habe eine eigene Webagentur. Der Gewerbeschein wurde auf meinen Vater ausgestellt. Er ist Arbeitstätig. Muss er irgendwie meine Einnahemen die ich mit meiner Webagentur eingenommen hae versteuern? Muss er es seinem Arbeitgeber melden? Darf ich Mwst. auf meine Einnahmen nehmen?

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten!

Mfg Madin
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Alt 12.06.2002, 19:18   #2
Arriva
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Re: Minderjähriger | Vater muss Einnahmen irgendwie versteuern? | Mwst. ?


Original geschrieben von Madin

Der Gewerbeschein wurde auf meinen Vater ausgestellt. Er ist Arbeitstätig. Muss er irgendwie meine Einnahemen die ich mit meiner Webagentur eingenommen hae versteuern?


Der Gewerbeschein ist auf deinen Vater ausgestellt, also hat er für das Finanzamt ein Gewerbe. Und diese Einnahmen sind zu versteuern. Für die Einzelheiten gibt das Finanzamt gerne Auskunft.


Muss er es seinem Arbeitgeber melden? Darf ich Mwst. auf meine Einnahmen nehmen?


Da muß Dein Papa in seinen Arbeitsvertrag gucken. Wenn da was von Nebentätigkeiten steht, muß er vorsichtig sein.

Aber nun zum eigentlichen Knackpunkt:

Ich bin ein 14 Jahre alter Schüler und habe eine eigene Webagentur.


Ich hab Dir im Anhang mal zwei Auszüge aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz beigefügt. Als Unternehmer sollte es Dir nicht schwer fallen, den Inhalt dieser beiden Sätze ohne weiteres zu verstehen.


Nr. 1

Nr. 2


Keine weiteren Fragen Euer Ehren...
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Alt 12.06.2002, 19:51   #3
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na, da sind wir ja wieder bei meinem Lieblingsthema ...


Hallo Madin,

zunächst mal herzlich willkommen hier im TP.
Zitat:
Ich bin ein 14 Jahre alter Schüler und habe eine eigene Webagentur
Na endlich mal ein 14 jähriger der, weil es in seinem Ort keine Jobs für Kids als Zeitungsbote oder in der "Tanke" gab (falls das Jugendarbeitsschutzgesetz soetwas zulässt - was es glaube ich nicht tut ...), sämtliche Rasen der Nachbarn schon von anderen Kiddies (oder von arbeitslosen professionellen Webdesignern) gemäht werden, sich als Jungunternehmer die Mühe gemacht hat und den Artikel von mir im Portal zu diesem Thema gelesen hat. Dann hat er anschliessend den Antrag beim Vormundschaftsgericht gestellt, der selbstverständlich genehmigt wurde (zumal der aufstrebende Jungunternehmer glaubhaft versichern konnte, das er die notwendigen schulischen Leistungen "nebenher" noch erbringen kann). So wollen wir es sehen. Jetzt muss nur noch das Wahlalter auf 14 herabgesetzt werden und zur Freude von "Guido" ist das Projekt "18" gesichert.

Na, dann lesen wir mal weiter ...
Zitat:
Der Gewerbeschein wurde auf meinen Vater ausgestellt.
Junge, da hast Du mich ja nun wirklich enttäuscht. Wieder kein Minderjähriger, der hier über seine Erfahrungen mit dem Vormundschaftsgericht berichten kann.

Dann stimmt ja zumindestens die erste Aussage nicht. Du hast keine eigene Webagentur... Wenn Dein Vater so etwas mitmacht... Aber bist ja nicht mein Sohn. Wäre mal ganz interessant etwas über die "Strohmanneigenschaft" in Verbindung mit den Rechten und Pflichten der elterlichen Sorge zu recherchieren. Aber das lassen wir jetzt mal ...

Nun lesen wir einfach mal weiter:
Zitat:
Muss er irgendwie meine Einnahemen die ich mit meiner Webagentur eingenommen hae versteuern?
"meine Einnahmen" "mit meiner Webagentur" ???? Madin, um nicht zu sagen Junge: Du hast keine "Einnahmen" und erst recht keine Webagentur. Über das Jugendarbeitsschutzgesetz gegen das Dein Vater eventuell verstößt, wollen wir jetzt mal gar nicht nachdenken...

Aber nun zur eigentlichen Frage:
Da sage ich nur: "Diese Frage kann doch wohl nicht Ernst gemeint sein".
Sämtliche Einnahmen die man hat, müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Hat denn Dein Vater sich z.B. nicht vor der Aufnahme "seiner" gewerblichen Tätigkeit z.B. bei der zuständigen IHK oder gar bei einem RA (diese Abkürzung heisst Rechtsanwalt) oder bei einem StrBer (Steuerberater) über die Mindestregularien erkundigt, die ein Unternehmer zu beachten hat? Fürs erste verweise ich mal auf die entsprechenden Artikel von mir im Portal. Wenn Dein Papa dann beim RA ist, kann er sich ja auch mal über das bereits erwähnte JArbSchG informieren lassen. Er sollte auch mal zu seinem StrBer. gehen, denn je nachdem wie hoch seine Einkünfte aus seinem Hauptjob und die aus "seinem" Gewerbe sind, kann der Schuss steuerlich ganz gewaltig nach hinten losgehen ...

Aber es geht ja noch weiter:
Zitat:
Muss er es seinem Arbeitgeber melden?
Diese Frage kann nur ein Blick in seinen Arbeitsvertrag (das ist das Ding das Dein Papa unterschreiben musste als er seinen Job antrat. Da stehen dann so Sachen drin wie Verdienst, Pflichten, Urlaub udergl.) beantworten. Vielleicht, je nach dem was er für einen Job hat, steht da ja ein "Konkurrenzverbot" drin. Oder das ihm nebenberufliche, gewerbliche Tätigkeiten (kommt oft bei Beamten vor) verboten sind bzw. vom AG (Abkürzung für "Chef") genehmigt werden müssen.

Weiter geht's:

Zitat:
Darf ich Mwst. auf meine Einnahmen nehmen?
Formulieren wir diese abschliessende Frage zunächst mal um: "Darf mein Papa in "seinen" Rechnungen MwSt. ausweisen?"

Da hätte Dein Papa bestimmt seitens der IHK oder seines Steuerberaters Informationen über die sog. "Kleinunternehmerregelung" bzw. den Verzicht darauf bekommen. So ich mich entsinne, hat Dein Papa ja auch vom FA (Finanzamt - das ist diese Behörde über die Du Deinen Papa bestimmt schon mal hast schimpfen hören - Stichwort "Blutsauger" o.ä.) einen Fragebogen bekommen, in dem er diesen Punkt hat ankreuzen müssen. Aber auch dazu findest Du im Portal etwas.

Ich nehme mal an, das Deine Fragen nunmehr beantwortet sind ...

MfG
MasterL


PS: ich habe schon öfters hier im Forum geäussert, was ich von 14, 15 jährigen Jungunternehmern halte. Auch wenn Du es nicht finden solltest, kannst Du es Dir aufgrund meines Antwortstiles vielleicht denken ...


Arriva war ja mittlerweile so freundlich und hat Dir Links zu dem von mir öfters erwähntem Gesetz gelegt ...
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Alt 12.06.2002, 20:04   #4
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Moin,

hier ist auch im wesentlichen aufgeführt, was das Gesetz besagt und wieso es Dich betrifft.

http://www.jugendschutz-stormarn.de/...e/kiarbf2.html

Grundsätzlich ist hier anzumerken, dass was die Staatsmacht nicht weiß macht sie nicht heiß. Du solltest dir aber im klaren sein, dass Du Deine Eltern bei dem inoffiziellen Weg gefährdest.

Ich weiß noch wie ich als Kind geflucht habe, als mein Vater von der GdF keine Akten mehr nach Hause bringen durfte, damit wir Kinder diese mit den notwendigen Stempeln versehen konnten.

Wir saßen sicherlich ein bis zwei Mal die Woche mehr als 2 Stunden dran, aber ich kann nicht behaupten, dass meine Entwicklung Schaden nahm ... mein Taschengeld schon.

Ich halte allerdings mit dem Gesetzgeber eines für mehr als Bedenklich, das ist dass keiner da zu sein scheint, der einspringt, wenn es Dir zu viel wird. Schnell kann es da geschehen, dass eine Auftragsbestätigung erfolgt und um Fristgerecht abzuliefern müsstest Du 8 Stunden täglich 2 Wochen lang dran bleiben.

Du weißt, dass Dein Vater für die Nichteinhaltung eines Abgabeversprechens in einem Auftrag zum Schadenersatz herangezogen werden kann?

Lieben Gruß tempa
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Alt 12.06.2002, 20:45   #5
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Zitat:
Ich halte allerdings mit dem Gesetzgeber eines für mehr als Bedenklich, das ist dass keiner da zu sein scheint, der einspringt, wenn es Dir zu viel wird. Schnell kann es da geschehen, dass eine Auftragsbestätigung erfolgt und um Fristgerecht abzuliefern müsstest Du 8 Stunden täglich 2 Wochen lang dran bleiben.
Mal so für die Nichtjuristen:

Der Gesetzeszweck des hier oft strapazierten Jugendarbeitsschutzgesetzes besteht nicht darin, einen Auftraggeber für den Fall einer Fristverletzung zu schützen. Für einen solchen Fall sind u.a. die Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechtes im BGB einschlägig.

Hauptzweck des Gesetzes ist, verkürzt gesagt, der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Hinblick auf ihre Entwicklung.

Nebenbei gesagt: M.E. kann man nicht die Kinderarbeit in Ländern der Dritten und Vierten Welt und deren Auftraggeber ( z.B. Ikea, Deichmann und Addidas - um nur mal die Bekanntesten zu nennen) verurteilen und gleichzeitig die gewerbliche Tätgikeit (denn auch das ist Arbeit) von Kindern in der BRD verteidigen oder zumindestens Gut heissen. Aber das ist eine Frage der persönlichen Konsequenz ...

MfG
MasterL
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Alt 13.06.2002, 00:42   #6
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ein paar ratschläge


Wie erwähnt muss dein Vater "deine" Einnahmen natürlich versteuern und ich glaube (bin kein experte), dass dies dann zu seinem steuersatz gemacht werden muss.

Das heißt selbst wenn du, besser gesagt dein Papa, nur 100 Euro einnimmt muss er ein Teil, wie viel auch immer, gleich an das nette Finanzamt weiterleiten.

Das mit der Mwst ist auch ein wenig kompliziert (übrigens musst du die Mwst gleich an unseren Staat weiterleiten).

Wenn du unter einem gewissen Betrag im Jahr bleibst (weiß nicht mehr genau wieviel aber ich schätze dass du unter diesem Betrag bleiben wirst), hast du die Möglichkeit als Gewerbetreibender auf deine Dienstleistungen keine Mwst zu beziehen.
Dass heißt auch dass du von den Investitionen die du mit dem Gewerbe machst (Computer, lizenzierte Software) die bezahlte Mwst (die muss dann auf den Rechnungen der gekauften Dinge stehen) vom netten Staat nicht "zurückbekommst".

Wichtig: Wenn du keine UstIdNr(und die Anmeldungen die dazugehören) hast darfst du keine Mwst ausweisen (dann kriegt dein Papa hausarrest).

---------------------------------
Und noch ein kleiner Tip: Mit all diesen Sachen beschäftigt man sich normalerweise ausführlich(!) vor der Eröffnung eines Gewerbe!!!
------------------------------------

[Kann sein dass ich ein paar Sachen etwas durcheinander gebracht habe (bin ja kein RA oder SB) aber im allgemeinen stimmt es schon]
Dafman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2002, 09:16   #7
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ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Herrlich!!!

MasterL trifft es mal wieder genau auf den Punkt! :-)

Aber nach den vielen Beiträgen wäre eine Antwort von Madin doch auch mal ganz interessant, oder??

Gruß
*Ratze
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.06.2002, 15:41   #8
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@MasterL,

eben drum ... braucht es jemanden, der den Bub von der Pflicht zur Arbeit befreien kann, denn ansonsten ist das was er tut pädagogisch Lehrreich von der Anstrengung her eher fordernd als überfordernd und solange Zeit für anderes bleibt doch eine tolle Sache für einen 14-Jährigen.

Ich bin als Kind ebenfalls im Übermaß vor Kindrarbeit geschützt worden.

Mein Vater hat lange Zeit Akten mit nach Hause gebracht, ... bis es aus Gründen des Kinderschutzes nicht mehr möglich war. Die Arbeit besserte unser Taschengeld auf und wenn wir Kinder Kinder sein wollten, und nicht mehr Hilfskräfte, dann konnten wir das von einem Moment zum anderen und Schule ging vor.

Man kann auch päpstlicher sein als der Papst, gell

Lieben Gruß
tempa
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Alt 20.06.2002, 20:25   #9
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Tempa schrieb:
Zitat:
Man kann auch päpstlicher sein als der Papst, gell
Das mag wohl sein.

Zum einen dürfte den geneigten LeserInnen mein Standpunkt zu diesen jugendlichen WDern mittlerweile ausreichend bekannt sein. Wobei ich immer wieder merke, das ich mit dieser Ansicht nicht unbedingt alleine stehe. Allerdings gibt es wenige, die das auch so knallhart (?) ausdrücken.

Zum anderen:

Ich gebe hier in den meisten Fällen die objektive juristische Lage wieder. Was die geneigten LeserInnen daraus machen ist die andere Seite der Medaille. Nur: wäre denn den Ratsuchenden damit geholfen, wenn ich mich auf allgemeines (betroffenheits) BlaBla beschränken würde? Es erwartet doch wohl niemand, das hier im TP z.B. offen zur Steuerhinterziehung aufgerufen wird.

Nach dem Motto: "ach weisst Du, ich habe da mal irgendwo gelesen und der Vater meines Bäckers hat in der Blödzeitung oder auf der Seite "Du und Dein Recht" im xxx gelesen, das es so sein könnte, das ... ... und in meiner Stammkneipe sachte einer nach dem 4. Pilsbier das .... ... Du, das find ich jetzt aber echt fies was die da machen und das macht mich auch echt ein Stückweit betroffen, aber weisste, ich hab da mal gehört ... "(to be continued)

Es ist nunmal so, was immer man davonhalten will, das in Deutschland, aber auch in der EU, sehr viele Dinge des täglichen Lebens bis in die 13. Stelle hinterm Komma geregelt sind. Da hilft dann kein Betroffenheitsblabla. Wenn es im äussersten Notfall Hart auf Hart kommt, wird sich nämlich auf den § xx berufen und dann heisst es: "Moment, das hätten Sie aber als Unternehmer wissen müssen".

Nehmen wir mal das Beispiel "Impressum":

Klar, da kann man sich zeilen- und absätzeweise mehr oder weniger fundiert (oft eher weniger fundiert) über die bösen, bösen Abmahnanwälte auslassen - ja und? Wem hilft diese elende Lamentiererei wenn eine begründete Abmahnung ins Haus flattert und mal eben ca 500 € Anwaltsgebühren bezahlt werden müssen??? Man kann sich auch hinsetzen, stunden- eher tagelang recherchieren und das ganze in einen mehr oder minder trockenen Artikel gießen. Ob der dann gelesen und umgesetzt wird oder nicht ist mir eigentlich recht egal (Stichworte: China - Reissack - aufplatzen). Zumindestens die TP - Besucher müssten da jetzt eigentlich ziemlich fit in der Materie sein und das ganze auch gewinnbringend bei ihren Kunden umsetzen können.

So und nun die Masterfrage: was ist effektiver ....?

MasterL
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Alt 22.06.2002, 23:41   #10
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tempa macht alles soweit korrekt
Moin MasterL,

aber was die Haftung anbelangt ist unser 14-jähriger hier doch fein raus und sein Erziehungsberechtigter ist für sein Handeln verantwortlich und zwar auch für den Fall, dass es zu einer Anzeige wegen Missbrauch eines Abhängigen ... oder so also Kinderarbeit ... ich mache mir nicht die Mühe es noch Mal nachzu lesen wen es betrifft, die Links sind hier im Thread

Ich hatte Deinen Standpunkt zur Kenntnis genommen und teile ihn weitgehendst, dennoch denke ich, dass die meisten 14-jährigen mit ihrem Webdesign eine Lücke füllen, die eigentlich keiner bedienen will und für sich sicherlich eine bessere Nische gefunden haben als das ewige Zeitungsaustragen ... die wenigsten werden so clever wie mein Neffe, der auch damals schon andere für sich arbeiten lies.

Es ist das alte Lied von Wunsch und Wirklichkeit. In manchen Ländern bzw einzelenen Volksgruppen in denen das Recht noch über Rituale und am Marktplatz geregelt wird, genießen Kinder einen weit besseren Schutz. ... Nur ein strenges und enges Regelwerk aufstellen genügt eben nicht ... ich muss das Wesentliche dahinter beachten. Tu ich es brauche ich schon keine Regel mehr.

Wir leben in einer Wirklichkeit, die wir jeden Tag erschaffen und da berauchen wir wie es scheint die Regeln und streiten ... obwohl und vermutlich das selbe wichtig ist.

Lieben Gruß tempa
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Alt 27.06.2002, 16:15   #11
TP-Insider
 
Benutzerbild von neffets
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Hainstadt
neffets macht sich hier sehr viel Mühe
tja, nur mal so am Rande

Du hast doch auch Ausgaben für Software, Hardware, Internetgebühr usw. ?????
Wenn du das professionel machen willst, musst du ja ganzschön was aufm Kasten haben!
Ich bin 16 und würde mir sowas ehrlichgesagt nicht zutrauen!
__________________
neffets
neffets ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2002, 14:53   #12
Guest
 
Registriert seit: Apr 2002
Obi-Wan ist nicht mehr tragbar
...

Geändert von Obi-Wan (06.11.2005 um 17:56 Uhr).
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