 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
24.06.2008, 12:05
|
#16
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Jun 2008
|
Hallo nochmal..
Um was muss man sich denn da was Krankenversicherung angeht genau kümmern? Ich leb noch bei meinen Eltern und werde in 3 Wochen 23 und dann bin ich bei meinem Vater nicht mehr mit versichert, das haben die mir bei AOK schon vor einem Jahr gesagt. Und das ich dann wenn ich jetzt in 3 Wochen 23 bin, jeden Monat 150 Euro dennen zahlen muss.
Wenn ich jetzt erstmal in den nächsten 4 Monaten nicht mehr als 300 - 400 durch mein Kleingewerbe dazu verdiene, muss ich dann dennen bei AOK bescheid sagen?
Wäre lieb von euch wenn ihr mir hilft.
LG nochmal
Maria
|
|
|
24.06.2008, 12:11
|
#17
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Düsseldorf
|
ich weiß nicht genau wie die zuverdienstgrezen sind, ruf am besten die krankenkasse mal an! bei 1000€ einkommen gehe ich aber davon aus, dass du dich selbst versichern musst.
Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze bei der AOK Rheinl. liegt bei 1.863,75€, d.h. ca. 300€ monatlich.
Ich glaube, bei 1000€ einkommen und sonst keiner Beschäftigung wirst du die selbständigkeit nicht als "Nebenberuflich" durchbekommen bei der KK. Was machst du denn "Hauptberuflich"?
|
|
|
24.06.2008, 12:19
|
#18
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Jun 2008
|
Im Moment nichts. Ich wohn bei meinen Eltern und suche noch für Sept. eine Ausbildung. Wenn ich noch eine bekomme dann werd ich so 400 im ersten Jahr noch durch die Ausbildung verdienen.
Und wenn ich keine mehr finde, dann hab ich wenigstens das wo ich ein bisschen was verdienen kann.
Wie ist es mit der Steurnummer? Wenn ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung jetzt dann abschicke bekomm ich wohl erst dann eine Steurnummer?
Wäre lieb wenn ihr mir hilft.
LG nochmal.
Maria
|
|
|
24.06.2008, 12:25
|
#19
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Düsseldorf
|
ja, du bekommst dann ein bestätigungsschreiben wegen der kleinunternehmerregelung, da steht die dann meistens schon drauf!
|
|
|
24.06.2008, 12:33
|
#20
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
|
Zitat:
Zitat von MariaAAAA
Im Moment nichts. Ich wohn bei meinen Eltern und suche noch für Sept. eine Ausbildung. (...)
Und wenn ich keine mehr finde, dann hab ich wenigstens das wo ich ein bisschen was verdienen kann.
|
Sprich direkt mit der Krankenkasse. Ruf dort an, lass' Dir einen Termin geben. Im Zweifel haut das mit Deiner 'nebenberuflichen' Selbstständighkeit nämlich nicht hin, wenn Du sonst nichts machst.
Zitat:
Wie ist es mit der Steurnummer? Wenn ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung jetzt dann abschicke bekomm ich wohl erst dann eine Steurnummer?
Wäre lieb wenn ihr mir hilft.
|
Wäre lieb, wenn Du die Antworten, die Du bekommst, auch lesen würdest.
"Deine Steuernummer bekommst Du, nachdem Du den Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt hast."
und
"deine Steuernummer bekommst du erst später automatisch zugeschickt."
Beides Antworten von gestern Abend.
Wenn Du nicht _ganz schnell_ anfängst, _selbstständig_ zu handeln und Dich gründlich zu informieren, geht das mit Deiner "Selbstständigkeit" in die Hose. Gründlich. Dir trägt jetzt niemand mehr den Hintern nach und Du stehst für das ein, was Du tust. Mit allen Konsequenzen, auch finanzieller Natur. Wach' auf!
copy
|
|
|
24.06.2008, 12:39
|
#21
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Jun 2008
|
Hallo,
dankesehr für die Antworten. :-)
Ein Zufall der Postbote war grad da und jetzt hab ich von AOK ein Brief wo steht dass ich demnächst nicht mehr Familienversichert bin. Und eine eigene Versicherung abschliesen muss. Da ist ja auch schon der Fragebogen wo auch dannach gefragt wird ob ich irgendein Einkommen hab oder Gewerbe...
Soll ich das dennen jetzt schon in diesem Fragebogen mitteilen dass ich ein Gewerbe hab, oder soll ich das erstmal nicht erwähnen? Weil ich hab zwar vor 3 Wochen meinen Gewerbescheingemacht, aber ich glaube in den nächsten 1 - 2 Monaten werde ich noch nichts verdienen. Weil da noch nicht mit dem Verkaufen anfangen will, befor ich noch nicht alles weiss.
Soll ich dennen das jetzt mitteilen, oder dann später?
Wäre lieb von euch wenn ihr mir noch mal helfen könntet
Lg Maria
|
|
|
24.06.2008, 12:50
|
#22
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
|
Zitat:
Zitat von MariaAAAA
Soll ich das dennen jetzt schon in diesem Fragebogen mitteilen dass ich ein Gewerbe hab,
|
Ja, natürlich. Dazu bist Du verpflichtet. Die werden dann auch wissen wollen, wie viel Du zu verdienen gedenkst. Mach' Dir Gedanken darüber.
Zitat:
|
Wäre lieb von euch wenn ihr mir noch mal helfen könntet
|
So langsam klingt es etwas floskelhaft ... Befolge den Rat, ein Gründerseminar zu besuchen, bei der IHK, der VHS, ... Kümmere Dich darum. Deine Fragerei hier kann das nicht ersetzen.
copy
|
|
|
24.06.2008, 12:52
|
#23
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Jun 2008
|
Hallo nochmal.
Wenn ich jetzt bis September keine Ausbildung finde, muss ich das dann beim Gewerbeschein umändern auf "hauptberuflich"
Weil im Moment ist bei mir "nebenberuflich" eingetragen.
Und ändert sich dadurch was, wenn ich dann genauso viel verdiene wie ich es auch nebenberuflich tun würde?
LG nochmal.
Wäre sehr dankbar für Eure Hilfe.
Maria
|
|
|
24.06.2008, 13:10
|
#24
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Jun 2008
|
Findet ihr wirklich, dass ist so kompliziert ein bisschen nebenbei bei Ebay zu verkaufen, dass dazu ein Gründerseminar nötig ist?  Das macht doch fast jeder zweite. Ich gründe ja keine Firma.. Und wenn ihr sagt, da muss in meinem Fall nur einmal im Jahr eine Steuererklärung gemacht werden und sonst nichts dann ist es doch nicht so kompliziert hoffe ich?
Ich hab mich ja sonst schon über alles informiert.. Wie man richtige Rechnungen schreibt, was drauf gehört, Lieferscheine, die Versandarten, die Zahlungsarten, AGBs, das richtige Impressum, etc.
Arbeite ja schon seit 4 Monaten an meinem kleinen Ebay Online Shop, aber will erst aufmachen, wenn ich alles 100 Prozent weiss.
LG
Maria 
|
|
|
24.06.2008, 13:18
|
#25
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Düsseldorf
|
Zitat:
Zitat von MariaAAAA
Findet ihr wirklich, dass ist so kompliziert ein bisschen nebenbei bei Ebay zu verkaufen, dass dazu ein Gründerseminar nötig ist?  Das macht doch fast jeder zweite. Ich gründe ja keine Firma..
|
Du GRÜNDEST ein UNTERNEHMEN! Sei dir dessen bewusst. Da hängt halt mehr dran als mal hier und da 'ne Rechnung zu schreiben! Es gibt viele Dinge zu beachten die z.T. so individuell sind (wie z.B. mit deiner KV), das können wir dir hier nicht beantworten.
Wenn du meinst, dass es "so einfach" ist, wieso stellst du dann zig Fragen? Ich bin mir mittlerweile sicher, dass du arge Probleme bekommen wirst, tut mir leid. Mehr als dich in die richtige Richtung schubsen können wir auch nicht für dich tun, vor allem wenn dann noch so Sprüche wie "jetzt antworte doch mal schnell" kommen, da vergeht mir echt die Lust zu helfen. Das ganze Thema ist halt sehr komplex und lässt sich kaum in einem Forum abhandeln.
|
|
|
24.06.2008, 13:19
|
#26
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Jun 2008
|
Hallo nochmal.
Und noch kleine Frage... Weil ich es nicht ganz glauben kann... Wenn ich was verkaufe darf ich wirklich keine MWSt also diese 19 % berechnen. Ich dachte alle Kleingewerbetreibeden müssen, wenn Sie einem Kunden eine Rechnung ausstellen, die 19 % MWSt berechnen in der Rechnung?
Ist meine letzte Frage, dann hab ich fertig.
Ihr habt euch aber ganz schön viel Zeif für mich genommen... Dankesehr an euch alle.
LG
Maria
|
|
|
24.06.2008, 13:40
|
#27
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
|
Zitat:
Zitat von MariaAAAA
Findet ihr wirklich, dass ist so kompliziert ein bisschen nebenbei bei Ebay zu verkaufen, dass dazu ein Gründerseminar nötig ist?
|
Wenn man so große Lücken im Basiswissen hat wie Du - ja. Sorry.
Zitat:
|
Ich gründe ja keine Firma..
|
Doch. Du bist die Firma. Und Du haftest für alles, was Du tust.
Zitat:
|
Und noch kleine Frage... Weil ich es nicht ganz glauben kann... Wenn ich was verkaufe darf ich wirklich keine MWSt also diese 19 % berechnen.
|
Als Kleinunternehmerin nicht, nein.
Wenn Du das willst, musst Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Dann darfst Du die Umsatzsteuer ausweisen, einnehmen, zunächst monatlich dem Finanzamt anmelden (monatliche Umsatzsteuervoranmeldung) und dann abführen. Und im Gegenzug Deine Vorsteuer geltend machen (aber das wird Dir vmtl. nichts sagen, oder?).
Zitat:
|
Ich dachte alle Kleingewerbetreibeden müssen, wenn Sie einem Kunden eine Rechnung ausstellen, die 19 % MWSt berechnen in der Rechnung?
|
Siehst Du, das meine ich mit 'Lücken im Basiswissen'. Nein, Kleinunternehmer _dürfen_ das nicht.
Zitat:
Ist meine letzte Frage, dann hab ich fertig.
|
Das glaube ich leider nicht. Besuche ein Gründerseminar, sonst gibt das eine kapitale Bauchlandung.
copy
|
|
|
24.06.2008, 14:34
|
#28
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Jun 2008
|
Jetzt haltet mich doch nicht für so dumm.  Ich weiß viel mehr als hier vielleicht rüber kam.  Natürlich hab ich noch Lücken im Basiswissen... Fang doch gerade erst an.
Und jetzt hab ich tatsächlich keine Fragen... Ich denke jetzt bin ich voll und ganz informiert.
Aber trotzdem... ein Online Shop in dem man Artikel kauft bei dennen keine Mehrwertsteuer im Preis enthalten ist, das wirkt doch für den Kunden unseriös? Und ich hab auch noch nie so einen Online Shop gesehen bei dem das so ist. Die berechnen ja alle eine MWSt.
Lg
Maria
|
|
|
24.06.2008, 14:38
|
#29
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Mir sind schon etlich Online-Shops begegnet die bei der Preisauszeichnung auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen...
Für den Endkunden ist das doch auch egal.
Ach und... nur damit du das auch wirklich verstehst... die MwSt. ist schon enthalten - ist sie ja beim Einkauf deiner Ware auch - wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt darf man sie nicht ausweisen.
Sag mal... was willst du eigentlich verkaufen?
|
|
|
24.06.2008, 18:31
|
#30
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Zitat:
Zitat von MariaAAAA
Jetzt haltet mich doch nicht für so dumm.  Ich weiß viel mehr als hier vielleicht rüber kam.  Natürlich hab ich noch Lücken im Basiswissen... Fang doch gerade erst an.
|
Für dumm hält dich hier auch niemand, nur die art wie du deine Fragen stellst lässt darauf schließen, dass es nicht unbedingt kleine Lücken sind. Dies ist ja auch nicht weiter schlimm, es ist ja schließlich noch niemand als Meister vom Himmel gefallen.
Ein Existenzgründerseminar zu besuchen ist glaube ich der erste und beste Schritt in die Selbstständigkeit. Wie schon gesagt, du gründest ein Unternehmen, mit allen Rechten und auch Pflichten. Dabei ist es egal ob du nur nebenbei etwas bei ebay verkaufst oder ob du was anderes machst. Der Gesetzgeber und vor allem die Finanzverwaltung macht hier keinen Unterschied.
Zitat:
Zitat von MariaAAAA
Ich denke jetzt bin ich voll und ganz informiert.
|
Niemand ist voll und ganz informiert, dafür ändert sich unser Steuerrecht viel zu oft...
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:10 Uhr.
|
 |