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23.06.2008, 19:36
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2008
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Wie soll die richtige Buchführung aussehen?
Hallo,
bin ganz neu hier. Ich hab eine Frage:
Ich bin seit 3 Wochen Kleingewerbetreibende. Und gilt nur als nebenbei. Und zwar möchte ich ein bisschen Schmuck im Internet verkaufen.. halt nebenbei. Und ich denke ich werde höchstens 1.000 im Monat verdienen und nicht mehr.
Aber ich habe noch nicht viel Ahnung von Buchhaltung.. Könnt ihr mir da helfen? Wie hat das ganze auszuschauen? Also für mich gilt ja da die Einnahme - überschuss - rechnung...
Und jetzt hat mir jemand gesagt ich darf keine MWSt austellen auf meinen Rechnungen die dann meine Kunden bekommen werden, wenn ich was verkaufe. Stimmt das?
Wäre lieb wenn ihr mir hilft.
LG
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23.06.2008, 19:57
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Hi und willkommen im Forum...
Als erstes würde ich dich bitten, dir das einmal durchzulesen... hier findest du schon recht viele Informationen.
Wenn du dann noch weitere Fragen hast, dann scheue dich nicht sie zu stellen...
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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23.06.2008, 20:18
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2008
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Hallo.
Ja Frage dazu...
"- Zu guter letzt muss noch eine Einkommensteuererklärung erstellt werden..."
was Steuern angeht habe ich noch keine Erfahrung weil ich bis jetzt noch nicht gearbeitet hab... ich such noch Ausbildung und will jetzt das da nur nebenbei machen.
Wenn irgendwas zu zahlen ist, irgendwelche Steuern, oder sonst irgendwas, wird man doch immer kurz vorher vom Finanzamt irgendwie hingewiesen? Oder muss ich das ganz alleine immer wissen wann ich jetzt etwas dem Finanzamt schicken muss?
Wäre sehr dankbar für Eure Hilfe.
LG
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23.06.2008, 20:27
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Oder muss ich das ganz alleine immer wissen wann ich jetzt etwas dem Finanzamt schicken muss?
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das musst du selbst feststellen.
Wenn dein zu versteuerndes Einkommen 7.664 EUR im Jahr überschreitet musst du auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben.
Gruß
Sven
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23.06.2008, 20:28
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Nach Ablauf des Kalenderjahres musst du bis zum 31.05. eine Einkommensteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Hierzu kommt ggf. dann noch eine Gewerbesteuererklärung.
In der Einkommensteuererklärung ermittelst du mit Hilfe der Anlage EÜR dein Betriebsergebnis. Weiter musst du hier mindestens noch den Mantelbogen ausfüllen. Solltest du noch weitere Einkünfte haben, musst du diese in den entsprechenden Anlagen auch erklären.
Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter 7.664€ bleibt, dann fallen keine Steuern an (Grundfreibetrag).
In der Umsatzsteuererklärung musst du nur das Hauptformular ausfüllen und auf der ersten Seite unten die entsprechenden Felder für Kleinunternehmer i.S.d. UStG ausfüllen.
Die Gewerbesteuererklärung musst du nur dann abgeben, wenn dein Betriebsergebnis € 24.500,- übersteigt.
Gruß,
Matthias
__________________
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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23.06.2008, 20:32
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Die Gewerbesteuererklärung musst du nur dann abgeben, wenn dein Betriebsergebnis € 24.500,- übersteigt.
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... und das von Beraterseite zu hören ... mh, das geht runter wie Öl. 
Sind schließlich die einfachsten 20 EUR, die ein Berater einsacken kann.
*duck und weg* 
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23.06.2008, 20:46
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von Sven
... und das von Beraterseite zu hören ... mh, das geht runter wie Öl. 
Sind schließlich die einfachsten 20 EUR, die ein Berater einsacken kann.
*duck und weg* 
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Mandanten und Service orientierte Beratung...
[JOKE]
aber auch nur weil hier nicht die Kanzlei ist...
[/JOKE]

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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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23.06.2008, 20:54
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2008
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Danke Euch für die hilfreichen Antworten.
Also die Formulare und alles nötige wie Steuererklärungen, die bekommt man dann schon immer zugeschickt? Das muss man nicht irgendwie immer selber holen? Wenn das so funktioniert, dass immer alles vom Finanzamt zugeschickt wird, und ich nur immer ausfüllen muss und zurück senden muss, dann mach ich mir keine Sorgen.
Mach mir nur sorgen, wenn ich mich automatisch selber darum kümmern muss ohne das mir jemand was bescheid sagt... die Formulare selber holen und nach bestimmten Zeiten immer abschicken, ohne das ich aufgefordert wurde. Weil, wenn das so ist, bin ich verzweifelt. Ich hab wirklich noch nie eine Steuererklärung gemacht... Ist es schwer? Jetzt dann für mich als Kleingewerbetreibende (nur Nebenbei Tätigkeit) ?
Wäre euch dankbar für eure Hilfe.
LG
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23.06.2008, 21:09
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2008
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Und noch eine Frage.... Ich hab ja vor 3. Wochen einen Gewerbeschein gemacht und dannach nach einer Woche hab ich automatisch ein Brief von Finanzamt bekommen mit Fragebogen, die ich dann jetzt ausfühlen muss..
Die Fragebogen sehen so aus:
Ein Din A 3 Blatt gecknickt so dass es zwei Din A 4 Blätter sind und Vorderseite und Rückseite ist voll mit Fragen gefüllt.. Mit den Fragen komm ich schon zu recht... Aber warum habe ich den selben Fragebogen doppelt bekommen in dem Brief? Muss ich das doppelt ausfühlen?
Und oben links auf dem Fragebogen steht: "Aktenzeichen/Steuernummer" und sowas drunter: "Nr. 1856 / 67" Ist es dann schon meine Steuernummer? Ich weiss gar nicht wann man die bekommt?
Könnt ihr mir da bisschen weiter helfen? Wäre echt lieb.
LG Maria
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23.06.2008, 21:19
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Also die Formulare und alles nötige wie Steuererklärungen, die bekommt man dann schon immer zugeschickt? Das muss man nicht irgendwie immer selber holen? Wenn das so funktioniert, dass immer alles vom Finanzamt zugeschickt wird, und ich nur immer ausfüllen muss und zurück senden muss, dann mach ich mir keine Sorgen.
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ist abhängig vom Bundesland. In der Regel musst du dir die Vordrucke selbst besorgen. Die gibt es aber alle im Internet, Google hilft
Zitat:
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Ist es schwer? Jetzt dann für mich als Kleingewerbetreibende (nur Nebenbei Tätigkeit) ?
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kann man nicht sagen, für den einen ist es wie Fahrrad fahren und für den anderen die Hölle.
Das Buchen selbst ist nicht schwer, nur die Gedanken die dahinter stecken können zu Problemen führen, wie z.B. Abschreibungen vom Anlagevermögen.
Zitat:
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Jetzt dann für mich als Kleingewerbetreibende (nur Nebenbei Tätigkeit) ?
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ein bisschen Schwanger gibt es nicht. Du bist Gewerbetreibende mit allen Rechten und Pflichten. Du hast lediglich im Bereich der Umsatzsteuer eine Erleichterung durch die Kleinunternehmerregelung, ansonsten nirgends.
Zitat:
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Muss ich das doppelt ausfühlen?
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einen für das Amt und einen für dich, oder einen für das Amt und den anderen für den Papierkorb falls man sich verschrieben hat.
Zitat:
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Und oben links auf dem Fragebogen steht: "Aktenzeichen/Steuernummer" und sowas drunter: "Nr. 1856 / 67" Ist es dann schon meine Steuernummer? Ich weiss gar nicht wann man die bekommt?
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nein, deine Steuernummer bekommst du erst später automatisch zugeschickt.
Gruß
Sven
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23.06.2008, 21:23
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von MariaAAAA
Mach mir nur sorgen, wenn ich mich automatisch selber darum kümmern muss ohne das mir jemand was bescheid sagt...
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Naja, Du willst _selbstständig_ sein, das gehört halt dazu. Je nach Finanzamt bekommst Du die Formulare geschickt oder nicht, aber wenn nicht, solltest Du Dich im eigenen Interesse darum kümmern. Zum Finanzamt gehen, abholen. Das kann ja nicht zu viel verlangt sein.
Zitat:
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die Formulare selber holen und nach bestimmten Zeiten immer abschicken, ohne das ich aufgefordert wurde.
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Du wirst definitiv nicht extra aufgefordert, Deine Unterlagen fristgerecht einzureichen. Schule ist jetzt vorbei, Du musst Dich schon selbst um Dein Leben kümmern.
Zitat:
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Weil, wenn das so ist, bin ich verzweifelt.
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Also bitte. Soooo schwer ist das alles nicht (aber Du hättest Dich auch informieren können, bevor Du ein Gewerbe angemeldet hast).
Zitat:
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Ich hab wirklich noch nie eine Steuererklärung gemacht... Ist es schwer? Jetzt dann für mich als Kleingewerbetreibende (nur Nebenbei Tätigkeit) ?
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Manchen fällt es schwer, anderen leicht ... es gibt für ein paar Euro Programme, die Dich dabei unterstützen. Schau' Dich mal ein bisschen hier im Forum um.
Zitat:
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Und oben links auf dem Fragebogen steht: "Aktenzeichen/Steuernummer" und sowas drunter: "Nr. 1856 / 67" Ist es dann schon meine Steuernummer?
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Nein, das ist nur das Aktenzeichen. Deine Steuernummer bekommst Du, nachdem Du den Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt hast.
copy
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24.06.2008, 10:50
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2008
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Danke für die tollen Antworten. :-)
Also was wäre es dann alles um was ich mich immer selber drum kümmern muss? Ich weiss gar nicht was für Formulare ich immer holen muss? Und wann muss ich die denn immer holen, ausfüllen, und dem Finanzamt zuschicken?
Die Einkommensteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung und sonst ist da nichts im ganzen Jahr was ich noch machen müsste? Sind es zwei verschiedene Sachen oder ist es alles zusammen dem Finanzamt abzuliefern?
Wäre echl lieb von euch wenn ihr mir hilft.
LG Maria
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24.06.2008, 11:06
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#13
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Düsseldorf
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Die Steuererklärungen kannst du per ELSTER machen. Die Umsatzsteuererklärung musst du nur abgeben, wenn du dich gegen die Kleinunternehmer-Regelung entscheidest, danach wirst du ja im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung befragt. Die USt-Voranmeldung wirst du dann für den Anfang monatlich einreichen müssen, im Folgejahr wird je nach deinem Umsatz entschieden ob jährlich, quartalsweise oder monatlich. Nach Abschluss des Jahres reichst du dann die "richtige" Umsatzsteuermeldung ein.
Mal ein anderes Thema, hast du dich um deine Krankenversicherung gekümmert?
ich würde dir wirklich ein Gründerseminar empfehlen, z.B. von der IHK!
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24.06.2008, 11:53
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2008
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Also was gilt denn nun für mich jetzt? Ich will für immer nur Kleingewerblich nebenbei tätig sein und hab auch nicht vor mehr als 1.000 Euro im Monat höchstens nebenbei dazu zu verdienen.
Also werde ich sonst gar nichts machen müssen, ausser immer am Ende des Jahres eine Steuererklärung? Und die Formulare dazu holt man dann immer im Dezember persönlich beim Finanzamt ab, habe ich das so richtig verstanden?
Und diese Steuererklärung beeinhalten Formulare zur Einkommenssteuererklärung und Umsatzsteuererklärung, oder wie ist es genau?
Und die Umsatzsteuererklärung werde ich dann in meinem Fall wohl dann auch nicht ausfüllen und einreichen brauchen?
Wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir noch bisschen hilft.
LG Maria
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24.06.2008, 11:58
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#15
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Düsseldorf
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fast!
also, die einkommensteuererklärung machst du am ende des jahres (bzw anfang des folgejahres). für die erklärung lädst du dir vom finanzamt die elster-software runter. damit wird die einkommensteuererklärung ausgefüllt und elektronisch übermittelt. die erklärung wird dann noch ausgedruckt und zusammen mit deiner EÜR (einnahmen-überschuss rechnung) an das finanzamt geschickt. Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, musst du keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Sobald dein UMSATZ (nicht Gewinn) allerdings über 17500€ liegt, fällt die Kleinunternehmerregelung für dich flach.
ansonsten musst du dich noch um die krankenkasse (wie schon erwähnt) kümmern. altersvorsorge und versicherungen wären auch nicht verkehrt.
ggf, fallen noch beiträge für die IHK an, aber die melden sich bei dir.
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