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27.06.2008, 16:30
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#46
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2008
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Kennt jemand, jemanden wer schon abgemahnt wurde? Was waren die Konsequenzen?
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27.06.2008, 16:38
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#47
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Was ist'n jetzt so schlimm daran 'ne ordentlich formulierte Widerrufsbelehrung online zu stellen...
Ansonsten lies im entsprechenden ebay-Forum.
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27.06.2008, 16:48
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#48
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2008
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Hallo.
Ich habe das so gemacht, das ich men Vorhaben an die:
http://www.internetrecht-rostock.de versendet haben. Die Prüfen das und machen mir ein Angebot. Wenn das ein Rechtsanwalt macht, fühle ich mich besser dabei.
Die Frage bezüglich abmahnung würde mich trotzdem interessieren.
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27.06.2008, 16:54
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#49
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Lahr/Schw.
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gib mal in der suche abmahnung+ebay ein oder frag den herr.google,dann bist du um einiges schlauer
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27.06.2008, 17:33
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#50
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2008
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OK.
Nun habe ich alle meine Frage geklärt und wollte mich bei Ihnen bedanken.
Dankeschön 
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28.06.2008, 10:18
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#52
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2008
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Hallo.
Eine Frage noch. Ich als zukünftiger klein Händler mit Gebrauchtgegenständen, muss auch Gewährleistung leisten?
Meine Frage:
Gibt es auf Gebrauchtsachen auch Garantie oder nur Gewährleistung?
Wie lange gibt es Gewährleistung auf DVD, Spiele, Kabel?
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28.06.2008, 10:36
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#53
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Gibt es... 'ne Suchmaschine hilft.
Garantie ist immer was freiwilliges.
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28.06.2008, 15:28
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#54
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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Gewährleistung immer 2 Jahre, kann aber bei Gebrauchtenware auch auf 1 Jahr eingeschränkt werden.
www.wikipedia.de
www.yahoo.de

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26.07.2008, 19:57
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#55
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2008
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Frage wegen der Namensgebung bei Gründung
Hallo,ich hätte da auch noch eine Frage:
Ein Kollege von mir und ich möchten demnächst auch ein Kleinunternehemen als Nebenjob gründen.Ebenfalls bei Ebay mit Gebrauchgegenständen aller Art (ich glaube so nennt man das,wenn man sich nicht nur auf eine Sorte von Artikeln festlegen will?).
Ein Existenzgründerseminar werden wir auch noch besuchen,trotzdem vorab noch eine Frage wegen der Namensgebung:
Habe ich das richtig verstanden,das in dem Firmennamen Vor- UND Nachnahme erscheinen müssen?Oder reicht auch nur der Nachnahme?
Da käme ja noch der Zusatz dazu,das wäre ja dann ein riesiger Name,da wir ja zu zweit sind,ein Zusatz soll ja auch noch rein:
z.B. "Internethandel XY Mustermann & YX Musterfrau"
Oder habe ich das doch falsch verstanden 
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26.07.2008, 20:10
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#56
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Pippes75
Habe ich das richtig verstanden,das in dem Firmennamen Vor- UND Nachnahme erscheinen müssen?
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Jein. Als Einzelunternehmer _kannst_ Du einen "Firmen"namen wählen (der darf auch nichts vorspiegeln, was nicht ist), musst aber nicht, _musst_ aber im Geschäftsverkehr mit Deinem vollen Vor- und Zunamen, ggf. zusätzlich zum "Firmen"namen auftreten.
Denn der Einzelunternehmer hat keine "Firma", sondern ist die "Firma".
Zitat:
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Oder reicht auch nur der Nachnahme?
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Nachnahme macht die Post ...
Nein. Und bei 'ner GbR wie Ihr sie zu zweit ja wohl gründen wollt, müssen im Geschäftsverkehr auch immer beide Vor- und Nachnamen benutzt werden.
Zitat:
Oder habe ich das doch falsch verstanden
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Nein, Du hast das richtig verstanden.
copy
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26.07.2008, 20:11
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#57
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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http://www.bundesrecht.juris.de/gewo/__15b.html
Zitat:
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Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und ihre ladungsfähige Anschrift angeben.
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Gruß
Sven
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26.07.2008, 20:23
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#58
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wolltest du jetzt copy's Aussage untermauern oder meinst du eher das dann bei einer GbR nur ein Vorname reicht???
Ich versteh den Text eher so: "wenn ich auch mehrere (eingetragene) Vornamen habe, muss ich nur einen zu meinem Nachnamen schreiben." Imho gilt das aber für jeden Gesellschafter und soll wahrscheinlich Verwechslungen ausschließen.
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26.07.2008, 20:36
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#59
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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hm, eigentlich meinte ich, dass nur eine Person den Vornamen angeben muss, aber wie ich gerade in anderen Dokumenten (kann ich nicht öffentlich machen) sehe, ist deine Interpretation die Richtige.
Gruß
Sven
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26.07.2008, 22:59
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#60
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2008
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Vielen Dank für eure Antworten :-)
Also kann das z.B. so aussehen:
Internethandel
xy Mustermann & yx Musterfrau
Musterstrasse x
Musterstadt
Telefon:1234567....
Zwei Fragen wären da noch:
Da wir anfangs von unseren beiden Wohnungen aus verschicken wollen,wie sieht das dann mit den Adressen in Geschäftsbriefen,Impressum usw aus?
Kann man dann beide Adressen,Telefonnummern usw angeben,oder müssen wir uns für eine einzige von beiden entscheiden?
Und wo findet man nochmal die Seite,wo man sehen kann,ob der Zusatz (in dem Fall z.B. "Internethandel oder Internetversand") geschützt ist?
Wäre nett,wenn ihr nochmal helfen könntet 
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