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26.06.2008, 12:14
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2008
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Kleinunternehmer (Nebenjob)
Hallo.
Ich wollte Fragen was man alles benötigt wenn ich als Kleinunternehmer bei Ebay gegenstände (Spiele, Filme, Konsolen) verkaufen möchte.
AGB?
Impressum?
Gibt es irgendwo Mustrevorlagen?
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26.06.2008, 19:12
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Hallo,
les dir mal die FAQ durch. Hier sind etliche Themen ausführlich erklärt. Sollten darüber hinaus noch Fragen offen sein, scheue dich nicht sie zu stellen.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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26.06.2008, 19:45
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2008
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a) Ich habe bie heute nicht verstanden wo der Unterschied liegt zwischen Impressum und AGB.
b) AGB ist pflicht, ist das Impressum auch? 
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26.06.2008, 19:51
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Düsseldorf
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Zitat:
Zitat von SRS_007
a) Ich habe bie heute nicht verstanden wo der Unterschied liegt zwischen Impressum und AGB.
b) AGB ist pflicht, ist das Impressum auch? 
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a) http://de.wikipedia.org/wiki/Agb bzw http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum
b) andersrum, impressum = pflicht, agb nicht.
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26.06.2008, 19:55
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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AGB sind keine Pflicht. Solltest du keine AGB haben gilt das Gesetz (z.B. BGB und/oder HGB, etc.)
Das Impressum auf einer Homepage hingegen ist Pflicht.
Gruß,
Matthias
EDIT
da war ich wohl ein bisschen zu langsam... 
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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26.06.2008, 20:46
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2008
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Zitat:
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Das Impressum auf einer Homepage hingegen ist Pflicht.
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Ich wollte bei Ebay etwas verkaufen. Somit ist die Frage ob in diesen Fall ich mich auf die Gesetzlichen AGB beziehen darf und ob in diesen Fall Impresum Pflicht sei?
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26.06.2008, 20:51
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Düsseldorf
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ja, bei Ebay als gewerblicher verkäufer musst du ein impressum hinterlegen (oft auch anbieterkennzeichnung genannt). Auf die AGB kannst du auch bei Ebay verzichten, es werden dort sowieso nur regelungen festgehalten, die vom BGB abweichen oder dort nicht erwähnt sind. für den handel deckt das BGB aber eigentlich alles ab, so dass häufig gesonderte vereinbarungen in den AGB im streitfall enden oder einfach völlig unsinnig sind.
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26.06.2008, 21:26
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von mogidala
ja, bei Ebay als gewerblicher verkäufer musst du ein impressum hinterlegen (oft auch anbieterkennzeichnung genannt). Auf die AGB kannst du auch bei Ebay verzichten, es werden dort sowieso nur regelungen festgehalten, die vom BGB abweichen oder dort nicht erwähnt sind. für den handel deckt das BGB aber eigentlich alles ab, so dass häufig gesonderte vereinbarungen in den AGB im streitfall enden oder einfach völlig unsinnig sind.
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Man kann höchstens noch individuelle Zahlungsbedingungen festlegen. Somit kannst du den Kunden z.B. an Vorrauskasse binden um Verluste zu vermeiden.
Meine AGB bestehen allerdings aus knapp 50 Seiten, da meine Abnehmer, hier ganz besonders die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten, gerne mal die Preise diktieren wollen. Deswegen gibt es für jeden neuen Abnehmer oder Auftraggeber erst die "Ware" wenn ich von einem Befugten die Anerkennung meiner AGB und die darin enthaltenden Preise und Zahlungsbedingungen schriftlich habe. Aber anders geht es leider nicht mehr. 
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26.06.2008, 21:59
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2008
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Hallo. Eine Frage zu Impressum.
Die gibt es überall, das stimmt.
Dort kann ich mich vorgesllen, wer ich bin (kleinunternehmer)
Meine Adressdaten
Telefonummer
Was ich alles anbiete.
Reicht das aus?
z.B.
http://www01.sms.de/kontakt/impressum.php
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26.06.2008, 22:05
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Düsseldorf
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schau dir mal den wikipedialink an, dort ist ein verweis zur impressumspflicht!
Zitat:
Informationspflichten [Bearbeiten]
§ 5 TMG legt die folgenden allgemeinen Informationspflichten fest:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt
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26.06.2008, 23:15
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2008
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Ist das Impressum von SMS.de Komplett?
http://www01.sms.de/kontakt/impressum.php
Anschrift: Meine
Geschäftsführer: Ich
ID: DE MEINE
E-Mail: meine
Telefon: Meins
fertig, oder?
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26.06.2008, 23:58
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#12
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Düsseldorf
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Im Prinzip ja, aber als einzelunternehmer gibt es in dem sinne keinen geschäftsführer, du müsstest dann deinen namen bei "firma" hinschreiben. wenn du noch eine ergänzung hast, kannst du das natürlich dazu schreiben, z.B.
Fensterblitz Willi Müller
-Anschrift-
-Telefon & EMail-
Steuernummer/UStIDNr/HR-Nummer
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27.06.2008, 00:09
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#13
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2008
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Der Steuerberater sagte mir, das ich keinen Firmennamen haben muss bei Kleingewerbe.
Ist das so richtig?
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27.06.2008, 00:45
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von SRS_007
Der Steuerberater sagte mir, das ich keinen Firmennamen haben muss bei Kleingewerbe.
Ist das so richtig?
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Dein Name, also Vor- und Nachname, ist dein Firmenname wenn du so willst.
Du kannst dir noch einen Zusatz ausdenken, z.B.:
DesignFactory
Max Mustermann
Es muss aber zwingend immer dein Name als "Firmenname" auftauchen.
Gruß,
Matthias
__________________
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27.06.2008, 00:51
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#15
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Und Geschäftsführer, wie in deinem Beispiel, darfst du nicht schreiben.
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