Hallo.
Ich hab zwar schon vom Finanzamt (Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) mitgeteilt bekommen, dass Kleingewerbetreibende bei dennen eine bestimmt Einkommensgrenze nicht überschritten wird, nicht verpflichtet sind eine Buchführung zu machen, sondern lediglich eine EÜR am Ende des Jahres der Steuererklärung beifügen müssen, aber wollte nochmal 100 % sicher gehen...
Ist schon richtig, dass eine Buchführung nicht verlangt wird, oder? Also, dass ich zwar eine Buchführung mache, (also dann einfach nur für mich selber um alles ordentlich im Überblick zu haben) aber die niemand unbedingt sehen wollen oder verlangen wird.
Stimmt es so?
LG