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26.06.2008, 19:40
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2008
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Vorsteuerabzug
Hallo, habe eine Frage zu folgenden Problem.
Das Unternehmen A verkauft einen Unternehmensteil an Unternehmen B. Der Kaufpreis wird zu 80% finanziert, B muss an A die restlichen 20% zuzügl. der MwSt. bezahlen. Da B aber nur eine Finanzierung über 80% hat, Eigenmittel 20%, fehlt die Mwst. Nun macht B die Vorsteuer aus der Rechnung geltend um den Betrag an A auszubezahlen. Hier meine Frage: kann B die Vorsteuer geltend machen ohne das der Rechnungsbetrag komplett bezahlt ist? Wie kann B seinen Vertrag einhalten wenn das FA die Vorsteuer nicht ausbezahlt?
Für die Antworten vielen Dank im Vorraus.
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26.06.2008, 20:01
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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kann B die Vorsteuer geltend machen ohne das der Rechnungsbetrag komplett bezahlt ist?
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wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und die Leistung ausgeführt wurde ist ein Vorsteuerabzug möglich. Auf eine Zahlung des Betrags kommt es nicht an.
Gruß
Sven
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26.06.2008, 20:09
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2008
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danke für die schnelle Antwort.
§ 15 UstG sage aber ...wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist.
D.H. doch der Kaufpreis muss komplett bezahlt sein, oder sehe ich das Falsch.
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26.06.2008, 20:14
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Wo steht das im § 15 UStG? Lese ich jedenfalls nicht daraus
Zitat:
(1) 1 Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1. 1 die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. 2 Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14 a ausgestellte Rechnung besitzt. 3 Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;
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Gruß
Sven
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26.06.2008, 20:32
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2008
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ich lese das in der letzten Zeile des §15,...und die Zahlung geleistet worden ist;
gruss
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26.06.2008, 21:01
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Du musst den ganzen Satz lesen...
Zitat:
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Zitat von §15 UStG
Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist
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Vorsteuerabzug immer dann wenn:
oder
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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26.06.2008, 21:10
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2008
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das war auch einmal meine Meinung, das FA sieht es leider anders.
gruss
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26.06.2008, 21:21
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Wie begründet das Finanzamt denn seine Auffassung?
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26.06.2008, 21:24
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2008
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das Fa möchte einen Nachweis über die Zahlung des Kaufpreises.
Da der Käufer die Mwst z Zt. nicht hat, droht der gesamte Kauf zu platzen.
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26.06.2008, 21:30
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von wambui
Da B aber nur eine Finanzierung über 80% hat, Eigenmittel 20%, fehlt die Mwst.
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Das bedeutet, B zahlt lediglich den Netto-Betrag an A und die Vorsteuer will er zahlen nach dem das Finanzamt die Vorsteuer erstattet hat?
Also das FA möchte den Nachweis mit Sicherheit nur über die 20& zzgl. USt haben, nehme ich an.
Im §15 UStG steht ja eindeutig drin unter welchen Voraussetzungen der Vorsteuerabzug erfolgen darf.
Vielleicht hat das FA aber auch Zweifel das nicht alles mit rechten dingen zu geht?
Vielleicht solltest du noch mal mit dem Finanzamt reden was genau hinterfragt wird.
Gruß,
Matthias
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26.06.2008, 21:37
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2008
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genau so ist der Vertrag, 20% Anzahlung plus die Mwst., wobei wir die Mwst sofort wieder ans FA überweisen müssen. Die Steuer ist ein hoher 6 stelliger Betrag, da kann ich schon verstehen das das FA nachprüft. Das FA hat den Finanzierungsvertrag und den Kaufvertrag, was kann der Käufer noch machen?
Gruss
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26.06.2008, 21:44
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Der Käufer könnte z.B. nur den Nettobetrag überweisen, und die erstattete Vorsteuer auf diesen Betrag einkassieren und sich aus dem Staub machen... 
__________________
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26.06.2008, 21:54
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2008
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wenn das FA grundsätzlich solche Unterstellungen macht, ist der Mittelstand die Bank für das FA
ist das FA eigendlich Schadensersatzpflichtig wenn das Geschäft platzen sollte?
liegt ja nur an der Verzögerung der Auszahlung.
gruss
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26.06.2008, 22:06
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von wambui
wenn das FA grundsätzlich solche Unterstellungen macht, ist der Mittelstand die Bank für das FA
ist das FA eigendlich Schadensersatzpflichtig wenn das Geschäft platzen sollte?
liegt ja nur an der Verzögerung der Auszahlung.
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Das FA? Nein, der Käufer zahlt die USt ja nicht, also ist er es auch Schuld wenn das Geschäft platzt. Wenn ich ein etwas kaufe, dann muss ich entweder das Geld dafür haben oder aber ich finanziere es.
Ich kann ja als Unternehmer auch nicht einen Pkw oder eine Maschine kaufen und sage dann "Ich bezahle nur netto, die USt zahle ich wenn das FA sie mir erstattet hat."
Gruß,
Matthias
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26.06.2008, 22:14
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2008
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Das ist nicht ganz richtig, wenn ein Unternehmer z.B eine Maschien für 500T€ kauft und diese über Mietkauf finanziert, warten die Banken bis die Vorsteuer ausbezahlt ist. Ist normal eine Sache von 6 Wochen.
gruss
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