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27.06.2008, 17:35
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#1
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TP-Moderator
Registriert seit: Aug 2002
Ort: München
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Abschreibung bei eingebrachten Posten
Hallo zusammen,
wie buche ich am besten Posten, die in die Selbständigkeit bereits eingebracht wurden?
Konkretes Beispiel: Monitor vom Juli 2007. Kaufpreis 1400€.
Normal würde ich den Monitor über 3 Jahre linear abschreiben, also jährlich 467€.
Rechne ich nun den monatlichen Abschreibungswert vom Kaufdatum bis zum Beginn der Selbständigkeit und buche das Gerät dann mit dem Restwert, was dann in dem Fall 1167€ wären? Und müsste ich den Monitor dann auf 3 Jahre abschreiben, oder für 2,5 da er ja bereits ein halbes Jahr in Betrieb ist.
Danke Euch
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27.06.2008, 18:21
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Rechne ich nun den monatlichen Abschreibungswert vom Kaufdatum bis zum Beginn der Selbständigkeit und buche das Gerät dann mit dem Restwert, was dann in dem Fall 1167€ wären?
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die Einlage erfolgt mit dem Zeitwert des Monitors zum Zeitpunkt der Einlage. Evtl. gibt es bei eBay vergleichbare Angebote, so dass man den Preis nehmen kann.
Alternativ mach' es so wie von dir beschrieben, wird in der Praxis einfacher sein. Wenn dieser Betrag allerdings höher als der derzeitige Neupreis ist solltest du natürlich noch einen Abschlag machen.
Zitat:
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Und müsste ich den Monitor dann auf 3 Jahre abschreiben, oder für 2,5 da er ja bereits ein halbes Jahr in Betrieb ist.
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auf die Restnutzungsdauer im Zeitpunkt der Einlage - 2,5 Jahre passen schon
Gruß
Sven
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27.06.2008, 18:30
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#3
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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... und die evtl. private Nutzung nicht vergessen...
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27.06.2008, 18:42
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Aug 2002
Ort: München
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Bzgl privater Nutzung, wenn ich das Gerät zu mindestens 50% geschäftlich Nutze handelt es sich meines Wissens in vollem Umfang um Betriebsvermögen.
Muss ich dann dennoch Abschläge auf private Nutzung machen?
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27.06.2008, 18:48
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Muss ich dann dennoch Abschläge auf private Nutzung machen?
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ja, wobei ich kein Finanzamt kenne, dass es nicht als glaubhaft ansieht, dass ein Gewerbetreibender den PC zu 100 % betrieblich nutzt. Von absoluten Hobbygewerbetreibenden mal abzusehen. Wenn also ein Vollzeitgewerbetreibender 100 % als betrieblich ansetzt wird auch niemand etwas dagegen sagen.
Gruß
Sven
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29.06.2008, 15:50
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2008
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Zitat:
Zitat von dorintia
... und die evtl. private Nutzung nicht vergessen...
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Eine private Nutzung ist bei Monitoren nicht zu berücksichtigen ;-)
ABER ein Monitor ist nicht SELBSTÄNDIG nutzbar und benötigt somit einen PC um zu arbeiten. Daher ist der Monitor dem PC zuzuschreiben und auf die Restnutzdauer des PC abzuschreiben.
Und auf den Wert entfällt ebenfalls in deinem Fall keine private Nutzung !
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30.06.2008, 10:00
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Aug 2002
Ort: München
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Zitat:
Zitat von derChriss
ABER ein Monitor ist nicht SELBSTÄNDIG nutzbar und benötigt somit einen PC um zu arbeiten. Daher ist der Monitor dem PC zuzuschreiben und auf die Restnutzdauer des PC abzuschreiben.!
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Ich trage den Monitor aber dennoch als eigenen Posten ein und setze nur den Abschreibungszeitraum mit dem des Computers gleich?
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30.06.2008, 14:47
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2008
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Nein, der Monitor würde beim PC nur als Zuschreibung auftauchen.
Aber es wird kein FA meckern wenn du ihn als einzelnen Posten aufführst.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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