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Alt 27.06.2008, 17:35   #1
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Abschreibung bei eingebrachten Posten


Hallo zusammen,

wie buche ich am besten Posten, die in die Selbständigkeit bereits eingebracht wurden?

Konkretes Beispiel: Monitor vom Juli 2007. Kaufpreis 1400€.

Normal würde ich den Monitor über 3 Jahre linear abschreiben, also jährlich 467€.

Rechne ich nun den monatlichen Abschreibungswert vom Kaufdatum bis zum Beginn der Selbständigkeit und buche das Gerät dann mit dem Restwert, was dann in dem Fall 1167€ wären? Und müsste ich den Monitor dann auf 3 Jahre abschreiben, oder für 2,5 da er ja bereits ein halbes Jahr in Betrieb ist.

Danke Euch
BSE Royal ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.06.2008, 18:21   #2
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Zitat:
Rechne ich nun den monatlichen Abschreibungswert vom Kaufdatum bis zum Beginn der Selbständigkeit und buche das Gerät dann mit dem Restwert, was dann in dem Fall 1167€ wären?
die Einlage erfolgt mit dem Zeitwert des Monitors zum Zeitpunkt der Einlage. Evtl. gibt es bei eBay vergleichbare Angebote, so dass man den Preis nehmen kann.

Alternativ mach' es so wie von dir beschrieben, wird in der Praxis einfacher sein. Wenn dieser Betrag allerdings höher als der derzeitige Neupreis ist solltest du natürlich noch einen Abschlag machen.

Zitat:
Und müsste ich den Monitor dann auf 3 Jahre abschreiben, oder für 2,5 da er ja bereits ein halbes Jahr in Betrieb ist.
auf die Restnutzungsdauer im Zeitpunkt der Einlage - 2,5 Jahre passen schon

Gruß
Sven
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Alt 27.06.2008, 18:30   #3
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Alt 27.06.2008, 18:42   #4
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Bzgl privater Nutzung, wenn ich das Gerät zu mindestens 50% geschäftlich Nutze handelt es sich meines Wissens in vollem Umfang um Betriebsvermögen.

Muss ich dann dennoch Abschläge auf private Nutzung machen?
BSE Royal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2008, 18:48   #5
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Zitat:
Muss ich dann dennoch Abschläge auf private Nutzung machen?
ja, wobei ich kein Finanzamt kenne, dass es nicht als glaubhaft ansieht, dass ein Gewerbetreibender den PC zu 100 % betrieblich nutzt. Von absoluten Hobbygewerbetreibenden mal abzusehen. Wenn also ein Vollzeitgewerbetreibender 100 % als betrieblich ansetzt wird auch niemand etwas dagegen sagen.

Gruß
Sven
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Alt 29.06.2008, 15:50   #6
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derChriss ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
... und die evtl. private Nutzung nicht vergessen...
Eine private Nutzung ist bei Monitoren nicht zu berücksichtigen ;-)


ABER ein Monitor ist nicht SELBSTÄNDIG nutzbar und benötigt somit einen PC um zu arbeiten. Daher ist der Monitor dem PC zuzuschreiben und auf die Restnutzdauer des PC abzuschreiben.

Und auf den Wert entfällt ebenfalls in deinem Fall keine private Nutzung !
derChriss ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2008, 10:00   #7
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Zitat:
Zitat von derChriss Beitrag anzeigen
ABER ein Monitor ist nicht SELBSTÄNDIG nutzbar und benötigt somit einen PC um zu arbeiten. Daher ist der Monitor dem PC zuzuschreiben und auf die Restnutzdauer des PC abzuschreiben.!
Ich trage den Monitor aber dennoch als eigenen Posten ein und setze nur den Abschreibungszeitraum mit dem des Computers gleich?
BSE Royal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2008, 14:47   #8
TP-Junior
 
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derChriss ist auf einem guten Weg
Nein, der Monitor würde beim PC nur als Zuschreibung auftauchen.

Aber es wird kein FA meckern wenn du ihn als einzelnen Posten aufführst.
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derChriss ist offline   Mit Zitat antworten
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