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29.06.2008, 22:40
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#16
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
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Mein Anlagenspiegel würde dann also für dieses Jahr so aussehen, wenn ich zum Beispiel am 01.08.2008 einen Laptop im Wert von 1.080 Euro kaufen würde (1. Jahr: 150 Euro / 2. Jahr: 360 Euro / 3. Jahr: 360 Euro / 4. Jahr: 210 Euro = gesamt 1.080 Euro über 36 Monate):
Inventarnummer: 001
Bezeichnung: Laptop XYZ
Anschaffungskosten: 1.080 Euro
Zugänge im laufenden Jahr: 1.080 Euro (also nur der Laptop, was anderes habe ich ja nicht)
Abgänge im laufenden Jahr: 0 Euro (Abgänge hätte ich ja irgendwie nie?!)
Abschreibung laufendes Jahr: 150 Euro
Abschreibung kommuliert: 1.080 Euro
Stand 31.12 Vorjahr: 0 Euro (und im zweiten Jahr dann 150 Euro?)
Stand 31.12 aktuelles Jahr: 150 Euro (und im zweiten Jahr dann 360 Euro?)
Wäre das richtig?
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29.06.2008, 22:45
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#17
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Welche Nr. bitte in Absatz 5 ?
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Nr. 7
Zitat:
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Abschreibung kommuliert: 1.080 Euro
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kumuliert heißt alle Abschreibungen, auch die aus Vorjahren. Hier wurden aber nur 150 EUR insgesamt angesetzt.
so, und nun wieder husch husch aufs Sofa 
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29.06.2008, 23:42
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#18
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2008
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Zitat:
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(7) 1 Aufwendungen im Sinne des Absatzes 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 6 b und 7 sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen. 2 Soweit diese Aufwendungen nicht bereits nach Absatz 5 vom Abzug ausgeschlossen sind, dürfen sie bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden, wenn sie nach Satz 1 besonders aufgezeichnet sind.
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Wo bitte ist dort deine Aussage versteckt ?
@Generik
Abgänge hast du wenn du das Dingen mal verkauft oder auf den Müll wirfst. Denn auch wenn der Laptop mal abgeschrieben ist muss er im Anlagenspiegel bleiben so lange wie du ihn nutzt.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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29.06.2008, 23:42
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#19
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
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Zitat:
Zitat von Sven
kumuliert heißt alle Abschreibungen, auch die aus Vorjahren. Hier wurden aber nur 150 EUR insgesamt angesetzt.
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Ok, also kumuliert 150 Euro im ersten Jahr, im zweiten Jahr 510 Euro usw.?
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29.06.2008, 23:46
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#20
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2008
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Zitat:
Zitat von Generik
Ok, also kumuliert 150 Euro im ersten Jahr, im zweiten Jahr 510 Euro usw.?
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Richtig !
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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29.06.2008, 23:48
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#21
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2008
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Zitat:
Zitat von Generik
Stand 31.12 aktuelles Jahr: 150 Euro (und im zweiten Jahr dann 360 Euro?)
Wäre das richtig?
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Nein, hier geht es um den Restbuchwert, das heisst Anschaffungspreis minus Abschreibung.
Also zum 31.12.07 0,00 €
zum 31.12.2008 850,00 € (bei Anschaffung 1000,00 € - 150,00 € Afa)
nächstes Jahr dann
Zum 31.12.2008 850,00 €
Zum 31.12.2009 490,00 €
und so weiter
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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30.06.2008, 15:51
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#22
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Wo bitte ist dort deine Aussage versteckt ?
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Nr. 7, nicht Absatz 7
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30.06.2008, 15:53
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#23
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
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Vielen, vielen Dank für die tolle Hilfe, derChriss!!!
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30.06.2008, 16:02
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#24
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2008
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Zitat:
Zitat von Sven
Nr. 7, nicht Absatz 7
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Richtig, aber du meintest Absatz 5 nr. 7 ;-)
Aber du ahst recht !
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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01.07.2008, 22:00
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#25
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
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Zitat:
Zitat von Sven
(...) da § 4 Abs. 5 EStG eine Nichtabziehbarkeit von unangemessenen hohen Aufwendungen vorsieht.
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Wären um die 1.800 Euro in Ordnung? 
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01.07.2008, 22:26
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#26
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von derChriss
Richtig, aber du meintest Absatz 5 nr. 7 ;-)
Aber du ahst recht !
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Sven hat nie was anderes gesagt...
Zitat:
Zitat von Sven
[...]§ 4 Abs. 5 EStG[...]
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Zitat:
Zitat von Sven
[...]Nr. 7, nicht Absatz 7[...]
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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04.07.2008, 12:04
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#27
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
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Ich habe noch eine andere Frage:
Muss ich beim Laptop-Kauf etwas beachten, was die Steuer angeht? Die Mwst. kann/muss ja sicher normal auf der Rechnung stehen und später kann ich dann den Gesamtpreis (also Brutto) über die 36 Monate abschreiben - stimmt das?
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04.07.2008, 12:36
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#28
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Richtig. Aber die Voraussetzungen des §14 UStG sollten trotzdem gewahrt sein.
Gruß,
Matthias
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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04.07.2008, 12:55
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#29
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
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Wenn ich das Gerät in einem normalen Geschäft kaufe, dürfte es bzgl. der Rechnung doch sicher kein Problem geben, oder was meinst du mit dem §14 UStG genau ("Ausstellung von Rechnungen")?
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04.07.2008, 13:29
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#30
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Du musst sicherstellen, dass in der Rechnung alle Angaben gem. §14 UStG enthalten sind.
Wenn du z.B. bei Saturn kaufst, bekommst du in der Regel nur einen Kassenbon, dieser erfüllt nicht alle Voraussetzungen des §14 UStG.
Gruß,
Matthias
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