 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
04.07.2008, 13:46
|
#31
|
|
TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
|
Oha, das ist natürlich interessant... Was genau fehlt denn da?
Ich würde allerdings bei Amazon.de oder Notebook.de kaufen, also einem erfahrenen Online-Händler. Dort bekommt man ja i.d.R. "korrekte" Rechnungen.
|
|
|
04.07.2008, 17:26
|
#32
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
wie wäre es denn, wenn du einfach mal in das Gesetz schaust und dir die Angaben anschaust?
Auf Anfrage an der Kasse bekommst du in den Discountern auch eine vollständige Rechnung.
Gruß
Sven
|
|
|
04.07.2008, 20:18
|
#33
|
|
TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
|
Gesetze sind nicht immer leicht zu verstehen und ich dachte, der Unterschied ist vielleicht in einem Satz erklärt - sorry... Dass man bei Saturn mit dem puren Kassenbeleg keine an meine "Firmenadresse" gerichtete Rechnung bekommt, ist ja klar. Ich bin aus den Gesetzestexten allerdings trotzdem nicht schlau geworden, was da noch fehlt.
|
|
|
04.07.2008, 20:22
|
#34
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Zitat:
|
Zitat von §14 Abs. 2 UStG
Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3. das Ausstellungsdatum,
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und
9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.
|
Jetzt kannst du einfach mal nen Beleg von Saturn nehmen und gucken welche Angaben da nicht drauf stehen... 
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
22.07.2008, 18:09
|
#35
|
|
TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
|
Hurra, ich habe mir nun einen Laptop gekauft!
So würde mein Anlagenspiegel für 2008 aussehen:
Inventarnummer: 001
Bezeichnung: Laptoptyp
Anschaffungskosten: 1.500 Euro
Zugänge im laufenden Jahr: 1.500 Euro
Abgänge im laufenden Jahr: 0 Euro
Abschreibung laufendes Jahr: 250 Euro
Abschreibung kommuliert: 250 Euro
Stand 31.12 Vorjahr: 0 Euro
Stand 31.12 aktuelles Jahr: 1250 Euro
Und 2009 dann so:
Inventarnummer: 001
Bezeichnung: Laptoptyp
Anschaffungskosten: 1.500 Euro
Zugänge im laufenden Jahr: 0 Euro
Abgänge im laufenden Jahr: 0 Euro
Abschreibung laufendes Jahr: 500 Euro
Abschreibung kommuliert: 750 Euro
Stand 31.12 Vorjahr: 1250 Euro
Stand 31.12 aktuelles Jahr: 750 Euro
Ich hoffe, ich habe alles richtig verstanden (1. Jahr = 6 Monate, 2. Jahr = 12 Monate, 3. Jahr = 12 Monate und 4. Jahr = 6 Monate). Der Juli ist fast schon vorbei, kann er trotzdem noch "angerechnet" werden?
|
|
|
22.07.2008, 18:25
|
#36
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Das hört sich gut an... 
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
22.07.2008, 19:40
|
#37
|
|
TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
|
Vielen Dank, dann bin ich jetzt ja bestens gerüstet - hoffentlich. 
|
|
|
15.10.2008, 14:04
|
#38
|
|
TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
|
Zitat:
Zitat von Generik
So würde mein Anlagenspiegel für 2008 aussehen:
Inventarnummer: 001
Bezeichnung: Laptoptyp
Anschaffungskosten: 1.500 Euro
Zugänge im laufenden Jahr: 1.500 Euro
Abgänge im laufenden Jahr: 0 Euro
Abschreibung laufendes Jahr: 250 Euro
Abschreibung komuliert: 250 Euro
Stand 31.12 Vorjahr: 0 Euro
Stand 31.12 aktuelles Jahr: 1250 Euro
|
Noch eine kurze Frage zum Anlagenspiegel:
Gibt es eine vorgeschriebene Form, wie so ein Anlagenspiegel auszusehen hat oder kann ich ihn einfach in der von mir zitierten Form untereinander in Word auflisten, ausdrucken und zusammen mit der EÜR abgeben?
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:36 Uhr.
|
 |