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01.07.2008, 11:24
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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zahnarztrechnungen buchen
hallo,
sagt mal, wohin buche ich die zahnarztrechnungen, d.h. eine zahnarztrechnung vom chef im skr 03? ist das 1820? 1850? oder sogar 1800 ?
habt ihr eine ahnung????
und zahnarztrechnungen sind doch ohne steuer, oder? (hab die rechnung gerade nicht vor mir)
danke für die hilfe!
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01.07.2008, 13:50
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Seit wann sind Zahnarztrechnungen gewerbliche Ausgaben???
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01.07.2008, 13:57
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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warte mal, ich suche mal den link raus, wo ich das gefunden habe...
hab´s nämlich gerade im internet gelesen...
moment...!
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01.07.2008, 14:04
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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so... ich denke mal, ich darf hier nicht einfach ne seite verlinken, von daher habe ich mal das rauskopiert und etwas verändert, was ich wissen wollte.
das war die antwort auf eine frage, die jemand anders gestellt hat (geht um absetzung der steuer bei zahnarztrechnungen)
"Alle Aufwendungen, die unmittelbar der Heilung oder zumindest dem Ziel dienen, eine Krankheit erträglicher zu machen und ihre Folgen zu lindern, sind als Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen absetzbar. Dazu gehören alle selbst getragenen Kosten für Arzt, Zahnarzt,, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalt. Absetzbar sind des Weiteren Aufwendungen für Krankengymnasten, Psychotherapeuten, Logopäden, Masseure, Hebammen, Physiotherapeuten und auch Heilpraktiker. Sogar die Fahrten zum Arzt, zur Apotheke, ins Krankenhaus, zur Massage können Sie geltend machen, und zwar bei Benutzung des Pkw mit 0,30 Euro je km und bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mit den tatsächlichen Kosten.
Das Finanzamt muss auch hohe Kosten anerkennen, etwa wenn Sie sich privat behandeln lassen, sich in einem Ein-Bett-Zimmer unterbringen lassen oder eine kostspielige Therapie wählen...
Leider wirken sich die Kosten nicht in der angegebenen Höhe steuermindernd aus. Denn das Finanzamt rechnet darauf von Amts wegen eine zumutbare Belastung an, die je nach Familienstand und Einkommen zwischen 1 % und 7 % beträgt. So fallen Aufwendungen in beträchtlicher Höhe leider "unter den Tisch"."
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01.07.2008, 14:17
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Und? Das ist nicht neu.
Außergewöhnliche Belastungen gehören in die persönliche Einkommensteuererklärung, in dem Fall von deinem Chef.
Du machst die Buchhaltung in der Firma?.... auweia.
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01.07.2008, 14:29
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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nein ich mache sie noch nicht, ich lerne sie erst noch.
möchte sie aber gerne mal machen.
danke, für deine freundliche antwort 
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01.07.2008, 18:42
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von iritaufi
ist das 1820? 1850? oder sogar 1800 ?
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Also Krankheitskosten werden auf das Konto #1850 gebucht. Auf das Konto #1820 kommen Sonderausgaben, also z.B. Krenkenversicherung, Pflegeversicherung, etc..
@dorintia: Im SKR03 sind die die Konten 1800 bis 1900 für private Ausgaben vorgesehen, haben also keine Gewinnauswirkung.
Gruß,
Matze
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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01.07.2008, 19:04
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Danke, merk ich mir,
aber gewerbliche Ausgaben sind es trotzdem nicht und den Unterschied zu außergewöhnlichen Belastungen sollte man dann doch kennen ...
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01.07.2008, 19:12
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von dorintia
aber gewerbliche Ausgaben sind es trotzdem nicht und den Unterschied zu außergewöhnlichen Belastungen sollte man dann doch kennen ...
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Da hast du vollkommen Recht!
Zitat:
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und zahnarztrechnungen sind doch ohne steuer, oder? (hab die rechnung gerade nicht vor mir)
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Arztrechnungen sind immer ohne Umsatzsteuer, ist aber in dem Fall auch egal. Aus privaten Kosten darf keine Vorsteuer gezogen werden.
Gruß,
Matze
BTW: Du lernst gerade Buchführung oder du machst die Buchführung?
__________________
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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03.07.2008, 10:37
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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ich kenne den unterschied auch, ich wollte die außergewöhnlichen belastungen aber mit in rein nehmen, dass man sie bei der einkommensteuer dann nicht vergisst. vielleicht habe ich mich auch hier falsch ausgedrückt. entschuldigung.
mawesol:
ich lerne sie noch, aber ich möchte dann später mit hilfe, gerne die buchführung in unser unternehmen machen. ich erkundige mich halt bei sachen, die ich wissen möchte.
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03.07.2008, 10:38
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von MaWeSol
Da hast du vollkommen Recht!
BTW: Du lernst gerade Buchführung oder du machst die Buchführung?
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achso, was heißt denn BTW ???? 
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03.07.2008, 10:56
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#12
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Düsseldorf
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BTW= By the way = "übrigens..."
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03.07.2008, 11:21
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von iritaufi
ich lerne sie noch, aber ich möchte dann später mit hilfe, gerne die buchführung in unser unternehmen machen. ich erkundige mich halt bei sachen, die ich wissen möchte.
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Bist du denn in der Ausbildung oder was machst du in dem Unternehmen? Besuchst du neben dem "Selbststudium" auch noch Einen Buchführungskurs?
Gruß,
Matthias
__________________
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