Zitat:
Zitat von r0k079
Hallo zusammen, wie das Topic schon sagt, geht es um ein Fernstudium. Ist das als Weiterbildungsmassnahme, ist im weiterem Sinne berufsbezogen, absetzbar?
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Was meinst Du mit "im weiteren Sinne"?
Kosten für jede berufliche Weiterbildung, die nach Abschluss der ersten Berufsausbildung bzw. eines Erststudiums absolviert wird, können in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Kosten für ein Erststudium (z. B. nach dem Schulabschluss oder nach einer Berufsausbildung oder einer Berufsausübung) können als Sonderausgaben bis zur Höhe von jährlich 4000 Euro geltende gemacht werden.
Was mich aber irritiert, ist Dein "im weiteren Sinne". Mit irgendeinem teuren Phantasiediplom, das mit Deinem Beruf nichts zu tun, wirst Du Schwierigkeiten bekommen.
edit:
Zitat:
Zitat von r0k079
Also mein Schwager ist selbstständig in der Web- und Softwareentwicklung, und plant ein Studium der Wirtschaftsinformatik in Hagen an der Fernuni. Die frage ist eben ob er dieses Studium absetzen kann oder nicht.
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Ja, kann er. Im o.a. Rahmen.
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