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Alt 06.07.2008, 19:45   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2008
Mukkel macht alles soweit korrekt

Feststellung der Einkünfte, ESt


Guten Tag,

Ich habe hier jetzt einige Beiträge zu diesen Themen gelesen sowie die entsprechenden FAQ aber dennoch ist mir so manches unklar.

Also angenommen ein Kleinunternehmen (GbR), welches auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen hat (zwei Gesellschafter).

Nun soll die Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte eingereicht werden. Dazu füllt man prinzipiell aus:
Mantelbogen, Anlage FE1, Anlage GSE, Anlage FB + etwaige Zusatzanlagen.
Soweit hab zumindest ich es verstanden.

Diese füllt man also aus und reicht sie ein. Dann muss man noch die Einkommensteuererklärung abgeben. Für diese gibt es ja ebenso die Anlage GSE - gibt man sie nun einmal für Gewerbe und einmal privat ab oder nur 1 mal?

Dann noch zwei kleinere Unklarheiten:
1. Bei der Anlage GSE schreibt man im "GbR-Fall" nur bei Feld 7/8 "Mitunternehmer" etwas rein - oder?
2. Bei Anlage FE1 schreibt man nur bei den laufenden Einkünften den Jahresgewinn der GbR sowie die jeweiligen Einkünfte der Gesellschafter rein - korrekt?

Vielen Dank im Voraus.
Ich bitte zu entschuldigen, falls ich die Antworten auf meine Fragen woanders überlesen haben sollte.
MfG Mukkel
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Alt 06.07.2008, 21:13   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Mukkel Beitrag anzeigen
[...]gibt man sie nun einmal für Gewerbe und einmal privat ab oder nur 1 mal?
Ja, die Anlage GSE der Feststellungserklärung enthällt ja den gesamten Gewinn der GbR, in die Anlage GSE der Einkommensteuererklärung wird dann der jeweilige Anteil des Gesellschafters eingetragen.

Zitat:
Zitat von Mukkel Beitrag anzeigen
1. Bei der Anlage GSE schreibt man im "GbR-Fall" nur bei Feld 7/8 "Mitunternehmer" etwas rein - oder?
In der Anlage GSE der Einkommensteuererklärung, ja.

Bei der Anlage GSE der Feststellungserklärung kommt die Zahl dann bei Eink. aus Gewerbebetrieb rein.

Zitat:
Zitat von Mukkel Beitrag anzeigen
2. Bei Anlage FE1 schreibt man nur bei den laufenden Einkünften den Jahresgewinn der GbR sowie die jeweiligen Einkünfte der Gesellschafter rein - korrekt?
Aus dem Kopf raus würde ich jetzt sagen ja, hab aber gerade kein Formular vorliegen...

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2008, 10:30   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2008
Mukkel macht alles soweit korrekt
Question

Danke für die Antwort.

Zitat:
Bei der Anlage GSE der Feststellungserklärung kommt die Zahl dann bei Eink. aus Gewerbebetrieb rein.
Aber es muss doch für beides, also Feststellung und Einkommen bei "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" eingetragen werden wieviel oder?
Natürlich in den entsprechenden Feldern?!

Weiß denn jemand wie es bei der aktuellen GSE-Anlage zu handhaben ist (für eine zwei-Personen-GbR)?
Also ob jetzt alles bei "Mitunternehmer" rein muss, bzw. was da rein muss (die Namen der Gesellschafter?).

Danke schonmal.
MfG,
Mukkel
Mukkel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2008, 20:30   #4
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
In der Anlage FE1 ist der Gewinn der Gesellschaft als laufenden Gewinn einzutragen.

Was Du mit "Einkünfte der Gesellschafter" meinst ist mir nicht ganz klar?!

Sollten die Gesellschafter noch etwaige Sonderbetriebseinnahmen/ausgaben haben so wären diese noch in FE1 zu erfaßen. Davon gehen wir jetzt aber nciht aus.

In der Anlage GSE für die persönliche STeuererkärung der Gesellschafter ist in Zeile 7 der anteilige Gewinn einzutragen und der Name der Gesellschafter, zuständiges FA und die Steuernummer.
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2008, 21:18   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2008
Mukkel macht alles soweit korrekt
Ok danke.

Also braucht man die Anlage GSE nur für die pers. Einkommensteuererklärung - nicht aber für die der GbR - hab ich das richtig verstanden?

Wenn jemand noch keine eigene Steuernummer hat (sondern nur eine für die GbR), wird es einfach freigelassen - richtig?

Vielen Dank.
Mukkel
Mukkel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2008, 21:31   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Also braucht man die Anlage GSE nur für die pers. Einkommensteuererklärung - nicht aber für die der GbR - hab ich das richtig verstanden?
exakt

Zitat:
Wenn jemand noch keine eigene Steuernummer hat (sondern nur eine für die GbR), wird es einfach freigelassen - richtig?
am besten "neu" reinschreiben

Gruß
Sven
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Alt 17.07.2008, 14:00   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2008
Mukkel macht alles soweit korrekt
Vielen Dank für die schnellen und guten Antworten - da weiß ich gleich wieder warum ich hier gefragt hab und nicht anderswo .

Eine (hoffentlich...) letzte hätte ich noch:
Man macht die Steuererklärung ja für das Vorjahr. Wenn man damals noch keine Steuernummer hatte (sondern nur eine für die GbR) aber mittlerweile eine "eigene" bekommen hat (z.B. weil man sich neu selbstständig gemacht hat und im Zuge dessen ja eine Steuernummer wegen des Gewerbes bekommt), schreibt man dann diese "eigene Steuernummer" auch in die Anlage GSE oder braucht es hierfür eine spezielle, weitere?

Vielen Dank nochmal.
MfG,
Mukkel
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Alt 22.07.2008, 11:43   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2008
Mukkel macht alles soweit korrekt
Leider war es doch nicht die letzte.
Bitte im Korrektur falls ich etwas falsch verstanden habe:
Das Ergebnis der EÜR (also Einnahmen - Ausgaben) kommt bei Anlage FE 1 in das Feld "Laufende Einkünfte". Abgesehen davon bleibt im genannten Beispiel (GbR) alles leer.

Wurde der Gewinn nun 50:50 aufgeteilt. Kommt im Anschluss bei "Laufende Einkünfte" der Gesellschafter (auf den Folgeseiten der Anlage) je 50% des auf Seite 1 eingetragenen Gewinns rein - richtig?

Bei einem Reingewinn von 500€ würde auf Seite 1 dann "500" stehen und bei den Gesellschaftern dann jeweils "250"!?

In der Anlage FB schreibt man dann bei der Aufteilungsquote als Zähler 1 und als Nenner 2 um eben die 50% zu haben und das war schon alles - ebenfalls richtig?

Vielen Dank.
MfG,
Mukkel
Mukkel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 19:05   #9
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2008
transOflex macht alles soweit korrekt

Beitrag bestätigen


Ist der letzte Beitrag nun wirklich richtig so?
transOflex ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2008, 19:28   #10
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Ist der letzte Beitrag nun wirklich richtig so?
ja

Gruß
Sven
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