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09.07.2008, 14:47
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
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Arbeitgeber bezahlt Internet Anschluss
Hi,
da es ja hier einige gibt die sich in diesem Bereich auskennen, wollte ich einmal nachfragen, ob mir jemand weiterhelfen kann:
Ich habe ein 400 EUR Job bei meinem Arbeitgeber. Diese Arbeit verrichte ich von zuhause aus per Internet. Zudem telefoniere ich relativ viel wärend der Arbeitszeit mit meinem Arbeitgeber.
Nun habe ich mir gedacht, dass mein Arbeitgeber zusätzlich zu meinem 400 EUR Job meine 40 EUR für Telefon und Internet übernimmt.
Mein Chef meinte, dass er nicht genau wüsste, wie das mit dem Finanzamt läuft (wegen Geldwerter Vorteil usw.). Im Internet konnte ich auch keine genauen Informationen herausfinden.
Daher meine Frage: Kann mein Arbeitgeber einfach meine Telekom Rechnung bezahlen?
Mfg, brc
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09.07.2008, 16:10
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Der geldwerte Vorteil müsste als Aufschlag z.B. 50 € auf deinen Lohnzettel. Ist aber bei dir nicht sinnvoll falls dein 400 €-Job pauschal versteuert wird, denn dann hättest du keinen pauschal versteuerten Minijob mehr wenn du über die 400 € kommst.
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10.07.2008, 12:39
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2006
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hi,
soetwas habe ich mir schon gedacht. Aber wie wäre es, wenn der Arbeitgeber mir nicht die 40 EUR zusätzlich überweist, sondern die Telekom Rechnung einfach an den Arbeitgeber geht und der sie einfach bezahlt? hat das andere auswirkungen?
mfg, brc
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10.07.2008, 19:22
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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nein, wie bereits geschrieben stellt der geldwerte Vorteil Arbeitslohn dar.
Gruß
Sven
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11.07.2008, 12:37
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2008
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so ist das nicht ganz richtig,
es handelt sich dabei in bestimmten fällen nicht um geldwerten vorteil.
Der Arbeitgeber kann 20 Prozent der privaten Telefonrechnung höchstens 20 euro pro monat als steuerfreies gehalt auszahlen. BEi entsprechenden Nachweisen auch mehr, so zB deine 40 euro.
Unter Telefonanschluss ist auch ein Internetanschluss zu verstehen.
Also großer Spielraum
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11.07.2008, 12:39
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Nov 2007
Ort: München
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Wo hast du denn das her? Quelle?
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11.07.2008, 12:50
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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§ 3 Nr. 45 oder Nr. 50 EStG in Verbindung mit den Lohnsteuerrichtlinien, da steht es direkt drin, frag mich nur nicht wo. Aber gilt das auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse?
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11.07.2008, 13:19
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Eben. Und heißt steuerfrei auch sozialabgabenfrei?
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13.07.2008, 14:40
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#9
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2008
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Könnte doch funktionieren:
Hallo!
Habe das hier gefunden:
Zitat:
PC-, Handy-Überlassung
Werden einem Arbeitnehmer betriebliche Personalcomputer oder Telekommunikationsgeräte (unentgeltlich) zur Nutzung überlassen, sind entsprechende Vorteile (auch die vom Arbeitgeber getragenen laufenden Kosten) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Dies gilt unabhängig vom Umfang der privaten Nutzung und auch dann, wenn PCs oder Handys in der Wohnung des Arbeitnehmers genutzt werden.
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Aus:
Möglichkeiten Steuerfreier Zuwendungen an Arbeitnehmer (PDF)
Wenn mich jetzt nicht alles täuscht, gilt das auch für den Internet-Zugang. Allerdings müsste also die Rechnung direkt an den Arbeitgeber gehen.
Gruss, marcopolo.
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14.07.2008, 19:14
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Zitat:
Zitat von Sven
§ 3 Nr. 45 oder Nr. 50 EStG in Verbindung mit den Lohnsteuerrichtlinien, da steht es direkt drin, frag mich nur nicht wo. Aber gilt das auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse?
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Hallo!
Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, oder wie war das nochmal?
Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt
§ 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1 Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen: 1.einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind; dies gilt nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt,..........................
Ergo: Wenn der Telekommunikationsanschluss lohnsteuerfrei ersetzt werden kann, ist dies nicht Arbeitsentgelt im Sozialversicherungsrechtlichen Sinne, ergo: Zählt dieser steuer/sozialversicherungsfreie Ersatz auch nicht zum Arbeitsentgelt für den Mini-Job.
Meinem Kenntnisstand nach kann alles was einen normalen Arbeitnehmer steuerfrei bezahlt werden kann, auch einem Mini-Job zugute kommen z.B. Direktversicherung, etc.
__________________
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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