getreidemuehlen
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Bewertung: Bewertung: 1 Stimmen, 4,00 durchschnittlich.
Alt 13.07.2008, 15:24   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Düsseldorf
hugoddorf macht alles soweit korrekt
Exclamation

Umstellung von EÜR auf Bilanz und GuV


Hallo Forum!
Ich habe letztes Jahr im November eine Firma mit Eintrag ins Handelsregister (e. K.) gegründet.
Zu diesem Zeitpunkt wurde ich von einer Beratungsstelle betreut, die auch die Buchhaltung der Monate Nov. bis Dezember, inkl. Jahresabschluss, für mich gemacht haben. Die Einkommensteuererklärung (Anlage GSE) und EÜR habe ich dann beim FA eingereicht.
Nun mein Problem:
Durch falsche Beratung wurde bei mir über EÜR ermittelt - bin aber eingetragener Kaufmann, also Bilanzierungspflichtig!
Nun habe ich mir Software gekauft (Lexware) um meine Buchhaltung selber in die Hand zu nehmen.
Wäre nicht das letzte Jahr mit der EÜR Ermittlung wäre die Sache klar für mich:
Firma anlegen; doppelte Buchhaltung (Bilanz / GuV); Kontenrahmen festlegen (SKR04) und die Daten vom Vorjahr eingeben und einen Jahresabschluss dürchführen und weiter in diesem Jahr... aber wie mache ich es nun

Besonders schwer kann es nicht sein, da in den 2 Monaten bis auf Betriebsausgaben (Telefonkosten, Kfz-Kosten und Anschaffungen, darunter 1 GWG und eine AFA PC, nichts besonderes war.
Stehe aber momentan total auf dem Schlauch und wäre für jeden Tip dankbar!

Gruss aus Düsseldorf,
Michael
hugoddorf ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 13.07.2008, 15:33   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Die Eröffnungsbilanz ist für den November zu erstellen, wobei die Buchwerte über Saldenvortragskonten eingebucht werden. Die laufenden Geschäftsvorfälle sind über die Offene-Posten-Verwaltung zu buchen über Debitoren- und Kreditorenkonten
Der durch den Übergang der Gewinnermittlungsart ermittelte Gewinn ist separat zu berechnen, da dieser schließlich auf mehrere Jahre aufgeteilt werden kann.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2008, 16:13   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2008
Ort: Schwarzwald, Vöhrenbach
Lexhelfer macht alles soweit korrekt

Umstellung von EÜR auf Bilanz und GuV


Zitat:
Zitat von hugoddorf Beitrag anzeigen
Hallo Forum!
Ich habe letztes Jahr im November eine Firma mit Eintrag ins Handelsregister (e. K.) gegründet.
Zu diesem Zeitpunkt wurde ich von einer Beratungsstelle betreut, die auch die Buchhaltung der Monate Nov. bis Dezember, inkl. Jahresabschluss, für mich gemacht haben. Die Einkommensteuererklärung (Anlage GSE) und EÜR habe ich dann beim FA eingereicht.
Nun mein Problem:
Durch falsche Beratung wurde bei mir über EÜR ermittelt - bin aber eingetragener Kaufmann, also Bilanzierungspflichtig!
Nun habe ich mir Software gekauft (Lexware) um meine Buchhaltung selber in die Hand zu nehmen.
Wäre nicht das letzte Jahr mit der EÜR Ermittlung wäre die Sache klar für mich:
Firma anlegen; doppelte Buchhaltung (Bilanz / GuV); Kontenrahmen festlegen (SKR04) und die Daten vom Vorjahr eingeben und einen Jahresabschluss dürchführen und weiter in diesem Jahr... aber wie mache ich es nun

Besonders schwer kann es nicht sein, da in den 2 Monaten bis auf Betriebsausgaben (Telefonkosten, Kfz-Kosten und Anschaffungen, darunter 1 GWG und eine AFA PC, nichts besonderes war.
Stehe aber momentan total auf dem Schlauch und wäre für jeden Tip dankbar!

Gruss aus Düsseldorf,
Michael


Hallo Michael,

da ich nun nicht genau deine Version kenne, ob nur Buchhalter, Buchhalter Plus oder sogar das Paket financiall office (PLUS) vorhanden ist... ist es zum teil etwas schwierig. Testen wir es mal - gehe in deinem Buchhalter --> aktuelle Firma unter Menüpunkt "Buchen --> Summen und Saldovortrag in den Stapel ... gibt es diesen Bereich??? wenn ja - hier werden die Eröffnungswerte zum 30.10.07 z.B. erfasst - bitte hier in einem Arbeitsgang von oben bis unten alles erledigen - keine Pause mit speichern und später erneut anfangen, sonst werden die Werte doppelt geschrieben.
Wenn danach alle laufenden Buchungen für das Jahr 2007 erfasst worden sind, keine Korrekturen benötigt werden - kann man danach unter Menüpunkt --> "Datei --> Buchungsjahr neu" - das Jahr 2008 anlegen (vorher am besten noch eine Datensicherung machen, für ALLE FÄLLE) dabei werden die Abschlusswerte als Erröfnungswerte für das Jahr 2008 vorgetragen, Sachkonten, Debitoren und Kreditoren ... 9000 / 9008 und 9009 normalerweise... das sollte an sich schon alles sein ;-))

Die AfA Werte, wenn Du die Version 7/2008 hast - werden zum Jahresende automatisch auch gebucht (wenn alles erfasst worden ist ?!) - ansonsten manuell erfassen.

Grüße und einen schönen Sonntag
__________________
mit freundlichen Grüßen aus dem Schwarzwald

Lexhelfer
Lexhelfer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2008, 16:37   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Düsseldorf
hugoddorf macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Lexhelfer Beitrag anzeigen
Hallo Michael,

da ich nun nicht genau deine Version kenne, ob nur Buchhalter, Buchhalter Plus oder sogar das Paket financiall office (PLUS) vorhanden ist... ist es zum teil etwas schwierig. Testen wir es mal - gehe in deinem Buchhalter --> aktuelle Firma unter Menüpunkt "Buchen --> Summen und Saldovortrag in den Stapel ... gibt es diesen Bereich??? wenn ja - hier werden die Eröffnungswerte zum 30.10.07 z.B. erfasst - bitte hier in einem Arbeitsgang von oben bis unten alles erledigen - keine Pause mit speichern und später erneut anfangen, sonst werden die Werte doppelt geschrieben.
Wenn danach alle laufenden Buchungen für das Jahr 2007 erfasst worden sind, keine Korrekturen benötigt werden - kann man danach unter Menüpunkt --> "Datei --> Buchungsjahr neu" - das Jahr 2008 anlegen (vorher am besten noch eine Datensicherung machen, für ALLE FÄLLE) dabei werden die Abschlusswerte als Erröfnungswerte für das Jahr 2008 vorgetragen, Sachkonten, Debitoren und Kreditoren ... 9000 / 9008 und 9009 normalerweise... das sollte an sich schon alles sein ;-))

Die AfA Werte, wenn Du die Version 7/2008 hast - werden zum Jahresende automatisch auch gebucht (wenn alles erfasst worden ist ?!) - ansonsten manuell erfassen.

Grüße und einen schönen Sonntag
Hallo und danke für die schnelle Antwort!

Habe Buchhalter 2008 V. 13.10 (aber die hast Du ja schon angesprochen)
Ich hätte jetzt einfach mit 11.2007 angefangen um alles korrekt zu haben ( es wurden auch Fehler in den Buchungen gemacht, die ich bei der ESt-Erklärung manuell korrigiert habe). Hätte dann den Jahresabschluss gemacht mit den autom. Sadenvorträgen auf 9000, 9008 und 9009 - an Verlust vor Verwendung 868 / USt-forderung 1545 / Privatkonto, bzw. Kapitalkonto.
Das Problem ist nur das bei der Bilanzierung ein anderer Jahresverlust rauskommt (VSt-Überhang und USt-Zahllast sind bei der EÜR ja schon in dem Jahr mit eingerechnet).
Vielleicht mache ich es mir gerade auch nur zu schwer

Edit: Das heisst für das Jahr 2007 wurde ein höherer Jahresverlust angegeben als er sich über die GuV ergeben hätte!

Geändert von hugoddorf (13.07.2008 um 16:58 Uhr).
hugoddorf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2008, 17:34   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
wie schon erwähnt: es muss ein Übergangsgewinn ermittelt werden, dieser bereinigt den Übergang dahingehend, dass sich Sachverhalte nicht doppelt oder gar nicht auswirken.

ein nicht abschließendes Berechnungsschema befindet sich in den Einkommensteuerrichtlinien:
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=915998

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

Geändert von Sven (13.07.2008 um 17:40 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2008, 18:33   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Düsseldorf
hugoddorf macht alles soweit korrekt
Hallo und danke für den Hinweis!

In meinem Fall muss ich ja dann nur den Vorsteuerüberschuss als Gewinn im Vorjahr hinzurechnen - damit passt dann auch der Betrage EÜR zur GuV.

Also kann ich meine Buchungen vom 1.11.2007 bis 31.12.2007 eingeben und den Jahresabschluss machen, danach Gewinn um den VSt-Überschuss berichtigen.

Sorry, aber so richtig klar ist mir das alles noch nicht

Edit: Moment mal... wenn ich nun die Firma mit doppelter Buchhaltung anlege und alle Buchungen für das Jahr 2007 vornehme wird der Jahresabschluss ja schon richtig nach Bilanz / GuV gemacht (es muss also kein Übergangsgewinn ermittelt werden).
Einzige Problem welches ich sehe ist das ich für 2007 einen höheren Jahresverlust geltend gemacht habe als er sich über die GuV ergeben hätte.
Wie gleiche ich dies aus? oder muss ich es nicht ausgleichen?

Geändert von hugoddorf (13.07.2008 um 18:59 Uhr).
hugoddorf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2008, 20:28   #7
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Edit: Moment mal... wenn ich nun die Firma mit doppelter Buchhaltung anlege und alle Buchungen für das Jahr 2007 vornehme wird der Jahresabschluss ja schon richtig nach Bilanz / GuV gemacht (es muss also kein Übergangsgewinn ermittelt werden).
egal wann du wechselst, es muss immer ein Übergangsgewinn ermittelt werden.

Anbei eine Datei zum Verständnis warum ein Übergangsgewinn ermittelt wird.

Du machst allerdings den Anschein, dass du dich überhaupt nicht auskennst was es bedeutet zu bilanzieren. Die laufenden Sachen kann jeder 14jährige mit ein bisschen Übung, die sind einfach. Hast du dir aber auch Gedanken darüber gemacht, wie du Rückstellungen, Abgrenzungsposten, Rücklagen, Private Nutzungswerte, Wertberichtigungen und ähnliches am Ende des Jahres ermittelst?

Gruß
Sven
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Gewinnermittlungsmethoden.pdf (189,7 KB, 81x aufgerufen)
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

Geändert von Sven (13.07.2008 um 20:33 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2008, 21:21   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Düsseldorf
hugoddorf macht alles soweit korrekt
Hallo Sven und danke für die Geduld mit mir.
Das Stimmt schon - da fehlt mir noch einiges an Wissen - bin ja gerade dabei diesen Zustand zu verbessern (Lektüre usw.).

Leider habe ich bei der Wahl des Gründungsberater total daneben gehauen
Zudem habe ich fast die ganze letzte Nacht mit dem Thema verbracht... muss vielleicht das Ganze mal etwas sacken lassen.

Wie es halt so ist, am Anfang hat man einiges um die Ohren - habe hier leider das Thema
Buchhaltung vernachlässigt und mich auf die Leute der Beratungsfirma verlassen - war natürlich ein grosser Fehler!

Mich hat das jetzt in erster Linie aus der Bahn geworfen das die über EÜR ermittelt haben, sonst wäre ich fürs erste klar gekommen und hätte das ganze zum Jahresende, bzw. sobald es nötig wird, mit einem Steuerberater abgeschlossen.
Wie soll auch ein Anfänger mit den Fehlern eines angeblichen Fachmann (und Dozent an der FH), dem man fürs erste Vertraut, klar kommen?

Da muss ich halt jetzt ins kalte Wasser und durch.
hugoddorf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2008, 22:47   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Düsseldorf
hugoddorf macht alles soweit korrekt
Hoffe ich nerve jetzt nicht!

Danke für die PDF - wenn ich bisher alles Richtig verstanden habe müsste es doch
in meinem Fall recht einfach Aussehen:

Fakt ist das mein letztes Jahr "leider" und "falsch" über EÜR abgeschlossen wurde.
Es gab in diesem Jahr keine Einnahmen, bis auf den Privatanteil (Telefon und KFZ).
Es gab Ausgaben die zu einem Jahresverlust geführt haben, dabei ein GWG mit Sofortabschreibung und eine Abschreibung AFA (PC).
Die USt-Jahresmeldung führte zu einem VSt-Überschuss.

Einzige Unterschied den ich bei mir im moment zur EÜR sehe ist das der VSt-Überschuss bei der GuV nicht zum Jahresverlust hinzugerechnet wird und in der Bilanz als Umlaufvermögen (Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände) auftaucht - also erst im Jahr der Erstattung angerechnet wird, wärend bei der EÜR im Jahr des Abschlusses. Ist doch Richtig so?

Beide Abschreibungen werden ob über EÜR oder GuV gleich behandelt. Auch richtig?


Aus meiner Sicht wäre nun das einzig sinvolle für mich:
Ich mache meine Buchungen vom 1.11.2007 an mit doppelter BH.
Es gibt also in diesem Fall keine Umstellung von EÜR auf GuV.
Einzige Problem ist dann das andere Ergebnis im Jahresverlust, der durch den VSt-Überschuss entstanden ist und das ein falscher Jahresverlust (um Betrag VSt-Überschuss) angegeben wurde.

Meine Frage nun: Darf ich dies überhaupt so machen? wenn ja, welche Buchung muss ich nun machen um dies auszugleichen?
hugoddorf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2008, 23:07   #10
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Danke für die PDF - wenn ich bisher alles Richtig verstanden habe müsste es doch in meinem Fall recht einfach Aussehen:
das kann hier keiner beantworten, da niemand alle deine Geschäftsvorfälle kennt. Fakt ist, dass sich kein Geschäftsvorfall gar nicht und auch nicht doppelt auswirken darf nach dem Wechsel. Mehr kann man dazu nicht sagen.

Bei dir hört es sich an, als ob jedes Jahr egal welche Gewinnermittlungsart der gleiche Gewinn herauskommen muss. Das ist nicht richtig. Es ist nur sicher, dass von Anfang bis Ende der gewerblichen Tätigkeit der Gewinn (Totalgewinn) gleich ist unabhängig von der Gewinnermittlungsart. Jahr für Jahr können unterschiedliche Ergebnisse herauskommen - nur der Totalgewinn muss identisch sein. Dies beruht darauf, dass du zeitliche Verschiebungen hast, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten buchen musst oder auch Rechnungsabgrenzungen vornehmen musst.

Zitat:
Beide Abschreibungen werden ob über EÜR oder GuV gleich behandelt. Auch richtig?
ja, mit einigen winzigen Ausnahmen, die hier aber keine Rolle spielen.

Zitat:
Meine Frage nun: Darf ich dies überhaupt so machen? wenn ja, welche Buchung muss ich nun machen um dies auszugleichen?
ich bin einer der wenigen Beamten, die nach dem Studium das Finanzamt nicht mehr von innen gesehen haben, daher kenne ich die Praxis zu wenig in dem Bereich.
Theoretisch wäre der Gewinn bis 31.10. mit einer EÜR zu ermitteln. Auf den 1.11 ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen und zugleich eine Übergangsgewinnermittlung, wobei ich bereits schrieb, dass der Gewinn auf mehrere Jahre verteilt werden kann (R 4.6 EStR). Zum 31.12. wird dann der Gewinn für die letzten 2 Monate anhand der Schlussbilanz ermittelt. Der EÜR und Bilanzgewinn werden zusammengerechnet und in der Anlage GSE erfasst, währen der Übergangsgewinn in einer separaten Kennzahl eingetragen wird (KZ müsste ich selbst nachschlagen). Inwieweit du mit dem Finanzamt etwas anderes vereinbaren kannst ist mir nicht bekannt, aber ich komme auch nicht aus der Praxis.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2008, 23:16   #11
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Düsseldorf
hugoddorf macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
das kann hier keiner beantworten, da niemand alle deine Geschäftsvorfälle kennt. Fakt ist, dass sich kein Geschäftsvorfall gar nicht und auch nicht doppelt auswirken darf nach dem Wechsel. Mehr kann man dazu nicht sagen.<<<Der Punkt ist klar.



Bei dir hört es sich an, als ob jedes Jahr egal welche Gewinnermittlungsart der gleiche Gewinn herauskommen muss. Das ist nicht richtig.
<<<So habe ich es nicht gesagt und es ist ja auch nicht so!
Dann wäre es ja einfach

Theoretisch wäre der Gewinn bis 31.10.
mit einer EÜR zu ermitteln. <<<< habe ja erst zum 1.11.2007 gegründet!!!!


Gruß
Sven
Gruss,
Michael
hugoddorf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2008, 23:25   #12
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
gegründet?????

Was lese ich denn da die ganze Zeit????
Ich brauch 'ne Brille.

Ich gehe die ganze Zeit davon aus, dass ein bestehendes Einzelunternehmen in einen e.K. umfirmiert wird.

Dann vergiss den ganzen Mist was ich geschrieben habe. Stampfe den Part der EÜR ein und erstell ganz normal eine Bilanz ohne Übergangsgewinn mit den Hinweisen von Lexhelfer.

grüßt, ein verwunderter Sven, der morgen zu Fielmann marschiert
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2008, 23:28   #13
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Düsseldorf
hugoddorf macht alles soweit korrekt
Sorry - jetzt verstehe ich mal wieder nix mehr???

Also waren meine Ansätze doch richtig oder?

Edit: Nur was ist nun mit der Differenz zw. EÜR Jahresabschluss und GuV-Abschluss - sprich dem VSt- Überschuss.
Muss ich da was korrigieren???
hugoddorf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2008, 23:36   #14
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Ich würd ja einfach mal beim FA nachfragen ob die statt der falschen EÜR gerne eine richtige Bilanz für das letzte Jahr auch nachträglich nehmen.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2008, 23:37   #15
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Düsseldorf
hugoddorf macht alles soweit korrekt
Das ganze ist ja schon durch Bescheid abgeschlossen.
hugoddorf ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
Umstellung von EÜR auf Bilanz und GuV Umstellung von EÜR auf Bilanz und GuV
« Arbeitgeber bezahlt Internet Anschluss | Rechenweg PC Abschreibung »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
GuV oder Bilanz ansatz Steuer & Buchführung 3 12.11.2007 09:17
Umstellung Einnahmen-Überschussrechnung auf Bilanz Claudi_18 Recht & Co 3 31.03.2007 12:36
Fehlbuchung beim Jahresabschluß - Bilanz JHabben Gründung & Selbstständigkeit 1 15.07.2006 13:42