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15.07.2008, 12:35
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2008
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Ausgaben ohne Beleg Kleinunternehmer
Hallo,
erstmal möchte ich mich vorstellen bin neu hier. Ich heiße Sabrina und möchte neben der Erziehung meies kleinen Sohnen noch ein Nebengewerbe eröffnen. Beschäftige mich auch schon viele Monate mit dem Thema, da ich der Meinung bin das man sowas nicht überstürzen sollte.
Naja nun mal kurz zu meinem Vorhaben. Ich möchte auf Flohmärkten gebrauchte Ware kaufen und über Ebay verkaufen.
Das es bei Ebay im Moment sehr schwer ist ist klar, gerade die momentane Abmahnwelle hat mich dazu veranlasst mir sehr viele Infos zu AGB`s Wiederrufsbelehrung, Preisangabenverordnung, Batterieverordnung, Verpackungsverpordnung, Versandangaben einzuholen. Dazu nochmal ein großes Lob an das Forum hier, vieles in alten Forenbeiträgen hat mir da sehr weitergeholfen.
Was die Steuern angeht bin ich denke ich auch schon ganz gut informiert. Bin gelernte Bürokauffrau und habe auch mit Buchführung zu tun gehabt.
Würde mich gerne als Kleinunternehmer selbstständig machen. Das mit der EÜR und der Steuer dürfte ich hinbekommen.
Nun kommen wir aber zu meiner allerwichtigsten ungeklärten frage überhaupt, die evtl. auch schon mein Vorhaben zerplatzen lassen könnte.
Und zwar ist seit langem die Frage auf, wie kann ich Ausgaben geltent machen für die ich keinen Beleg bekomme. Bei mir wären das leider alle Wareneinkäufe. Bei den Händlern auf dem Flohmarkt bekommt man keine Quittung, die verkaufen dann lieber an den nächsten. Die haben keine Lust auf das FA da viele auch regelmäßig da stehen.
Naja die ganze Zeit habe ich mich über alles andere informiert und war der Meinung das evtl. ein Kassenbuch hilft oder es zumindest auf Anfrage beim FA eine Lösung gibt. Es gibt ja auch Tausende Händler auf Ebay die gebrauchte Waren gewerblich verkaufen. Nun war ich heute beim FA, und der nette Mensch meinte das würde nicht gehen, hat noch mit anderen Personen im Haus Tel. und die Meinten auch das geht nicht. Zwischendurch ist das Wort "Reisegewerbekarte" gefallen, aber dann auch mit Unterschrift der Verkäufer. Also er meinte klar könnte ich Gewerbe anmelden aber ich könnte dann diese Ausgaben nicht geltend machen. Ich habe auch erwähnt das es auch andere gibt die solch einen Handel betreiben. Er meinte das die evtl. dann auch irgendwann probleme haben könnten. Könnte zwar nochmal mit einem höheren einen Termin vereinbaren um das zu schildern, aber er sieht da wenig Hoffnung.
Wirft mir da der Staat wirklich solche Steine in den Weg, das ich es vergessen kann? Klar keine Buchung ohne Beleg, aber wo es doch keinen gibt. Hat jemand eine Idee für mich? Ich versteh das nicht ganz, wenn ich z.B. in der EÜR unter Ausgaben laufende Art.Nr. Bezeichnung Preis einbuchen würde und diese Artikelnr. dann unter Einnahmen als Rg. mit selber Art.Nr. wieder steht mit viel Gewinn, dann bekommt der Staat steuern und ich kann mein Gewerbe machen.
Es gab z.B ne Reportage über nen Antiquitätenhändler den die beim Flohmarkteinkauf gefilmt haben. Der hat auch keine Quittungen von den Verkäufern verlangt, wie machen das den die anderen. Den in solch einem Gewerbe muss man die Ausgaben geltend machen können.
Hoffe es kann mir jemand weiter Helfen.
Vielen Dank
Gruss
Sabrina
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15.07.2008, 18:02
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von gizmo2511
Wirft mir da der Staat wirklich solche Steine in den Weg, das ich es vergessen kann?
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Naja, hier sind es doch aber wohl eher die Verkäufer...
Denn selbst ein privater Verkäufer kann dir per Quittung die Zahlung bestätigen - denn um mehr geht es dabei nicht. Wenn es da so viele "Schwarzanbieter" gibt die dies scheuen, kannst du das ja nicht dem Staat zum Vorwurf machen.
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15.07.2008, 20:50
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2008
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Hallo Dorintia,
danke für die Antwort. Klar irgendwie hast du schon recht. Aber selbst die Privatleute tun bei Kleinbeträgen keine Quittung ausstellen. Da Verkaufen die lieber an den nächsten. Oder Kindersachenbasare da sind die Veranstalter Kindergärten oder Kirschen die im Auftrag der Eltern Sachen Verkaufen. Die behalten dann einen bestimmten Prozentsatz der Einnahmen als Ihren Gewinn ein. Auf solchen Basaren werden auch keine Quittungen ausgestellt.
Selbst wenn ich nun mit einem Quittungsblock ausgestattet über den Flohmarkt gehe, würde ich bestimmt nicht von mehr als 30 % der Leute eine Quittung über Kleinbeträge bekommen. Wenn ich nun nur dort kaufen könnte, wo ich eine Quittung bekomme, dann würde sich das schon gar nicht mehr lohnen und Einkäufe tätigen die mir nicht anerkannt werden, nö dann lass ich es. Ich zahl schon genug Steuern, da müssen wenigstens die Ausgaben anerkannt werden. Aber mich Ärgert total, dass ich weiß dass es hunderte bei Ebay gibt die dies auch tun, wie bekommen die denn Ihre Ausgaben anerkannt? Die kaufen die Sachen mit Sicherheit auch nur auf Flohmärkten und ich habe wirklich noch nie jemandem mit nem Quittungsblock auf einem Flohmarkt gesehen, obwohl da Hunderte Händler rumrennen.
Hoffe es gibt noch den ein oder anderen Tipp.
Gruss
Sabrina
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15.07.2008, 23:53
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von gizmo2511
Hallo Dorintia,
danke für die Antwort. Klar irgendwie hast du schon recht. Aber selbst die Privatleute tun bei Kleinbeträgen keine Quittung ausstellen. (...)
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Kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe als Privatmann auch schon Quittungen ausgestellt. Ich wüsste nicht, wo das Problem ist. Versuch macht kluch.
Zitat:
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Ich zahl schon genug Steuern, da müssen wenigstens die Ausgaben anerkannt werden.
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Nein, müssen sie eben nicht. Und ob Du mit 'nem Kleingewerbe überhaupt Steuern zahlen würdest, sei mal dahin gestellt ...
Zitat:
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Aber mich Ärgert total, dass ich weiß dass es hunderte bei Ebay gibt die dies auch tun,
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Ärgert es Dich auch, dass Du genau weisst, dass es hunderte, wenn nicht tausende Menschen gibt, die ihre Hunde auf Liegewiesen und Kinderspielplätze k*cken lassen? 'Andere machen auch' ist nie ein gutes Argument.
Zitat:
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wie bekommen die denn Ihre Ausgaben anerkannt?
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Im Zweifelsfall, wenn deren Finanzämter das genauso sehen wie Deines, gar nicht.
Zitat:
Die kaufen die Sachen mit Sicherheit auch nur auf Flohmärkten und ich habe wirklich noch nie jemandem mit nem Quittungsblock auf einem Flohmarkt gesehen, obwohl da Hunderte Händler rumrennen.
Hoffe es gibt noch den ein oder anderen Tipp.
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Hast Du das:
Zitat:
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Könnte zwar nochmal mit einem höheren einen Termin vereinbaren um das zu schildern, aber er sieht da wenig Hoffnung.
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schon gemacht?
copy
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15.07.2008, 23:57
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Düsseldorf
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Wenn Du das Ganze legal betreiben möchtest gibt es nur den Weg - Einkauf gegen Quittung.
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16.07.2008, 12:38
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2008
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Hallo,
also zur Frage ob ich schon einen Termin mit dem Mensch vom FA ausgemacht habe. Nein, denn der ist aktuell im Urlaub.
Werde dort wohl nochmal vorsprechen.
Werde es auf jeden Fall mit den Quittungen testen ob das so gut klappt. Wobei etwas Zweifel bleiben denn noch. Naja Probiern geht über Studieren.
Zu dem Thema ich würde evtl. keine Steuern zahlen müssen auf das Gewerbe. Also bei Zusammenveranlagung mit dem Mann wird dann das Gesamteinkommen besteuert oder?? Dann müsste ich sehr wohl viele Steuern zahlen.
Gruss
Sabrina
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16.07.2008, 12:46
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von gizmo2511
Zu dem Thema ich würde evtl. keine Steuern zahlen müssen auf das Gewerbe. Also bei Zusammenveranlagung mit dem Mann wird dann das Gesamteinkommen besteuert oder?? Dann müsste ich sehr wohl viele Steuern zahlen.
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"Sehr viele" ist ziemlich relativ - Gewerbesteuern zahlst Du schon mal gar keine und wie viel an Einkommensteuer fällig werden, hängt eben davon ab, wie viel Gewinn Du machst. Die Gewinnspannen dürften bei dem was Du vorhast, nicht gerade enorm sein ...
copy
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16.07.2008, 13:24
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2008
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Zitat:
Zitat von copy
"Sehr viele" ist ziemlich relativ - Gewerbesteuern zahlst Du schon mal gar keine und wie viel an Einkommensteuer fällig werden, hängt eben davon ab, wie viel Gewinn Du machst. Die Gewinnspannen dürften bei dem was Du vorhast, nicht gerade enorm sein ...
copy
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Klar ich sagte bereits Kleinunternehmer, soll also nur ein kleines Nebeneinkommen sein. Aber auch dies wird bei Gesamtveranlagung mit dem Gesamtsteuersatz versteuert oder?
Und zu meiner Gewinnspanne, ich denke schon das sich das was ich machen will für mich lohnt. Habe den Markt bei Ebay sehr lange beobachtet und bin mir meiner Sache da schon sicher. Das ich nun nicht genau mein Geschäft verraten will ist klar. Aber es gibt bei Ebay halt schon gefragte Artikel.
Und auch bei gebrauchten Artikeln, besonders wenn diese gar nicht mehr Produziert werden und es diese nur gebraucht gibt.
Gruss
Sabrina
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16.07.2008, 15:35
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von gizmo2511
Aber auch dies wird bei Gesamtveranlagung mit dem Gesamtsteuersatz versteuert oder?
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Ja und, den anderen geht es doch nicht anders, oder?
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17.07.2008, 09:12
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2008
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Hallo Dorintia,
ist doch auch OK das ich dann Steuern zahle, sagt ja keiner was. Nur weil jemand geschrieben hatte das ich evtl. keine zahlen würde, hätte ja sein können das es irgendwelche Freigrenzen gibt.
Gruss
Sabrina
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17.07.2008, 12:29
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von gizmo2511
Hallo Dorintia,
ist doch auch OK das ich dann Steuern zahle, sagt ja keiner was.
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Naja, doch. Du:
"Ich zahl schon genug Steuern, da müssen wenigstens die Ausgaben anerkannt werden."
Zitat:
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Nur weil jemand geschrieben hatte das ich evtl. keine zahlen würde, hätte ja sein können das es irgendwelche Freigrenzen gibt.
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Gibt es ja auch - den steuerlichen Grundfreibetrag von 7664,- Euro im Jahr.
copy
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