Hallo Clay!
[quote=clay;863219]
1) Was z.B. Kfz- oder Telefonnutzung anbelangt ist mir das schon klar. Muss ich aber priv. Überweisungen/Abhebungen von meinem Konto auch als Privatentnahmen angeben? (Ich habe bislang kein getrenntes Geschäftskonto)
Bei EÜR ist dieses Thema recht einfach und solange es Dein Privatkonto ist eh.
Soll heissen das alle Privatüberweisungen/Abhebungen auch Privat bleiben.
Belegen musst Du nur daraus resultierende Anschaffungen bzw. Ausgaben für Deinen Betrieb. Heisst Anschaffungen mit Beleg verbuchen und Kontoauszug dazu.
2) Wenn ich etwas auf Ebay privat verkaufe, das Geld dann auf mein Konto fließt - ist das dann eine Privateinlage?
Auch nicht! Du musst nur diesen Geschäftsvorfall verbuchen = Debitor an Bank und auch hier wieder Kontoauszug dazu.
3)Bevor das erste Geld reingekommen ist, hatte ich natürlich ein paar Ausgaben/Anschaffungen, bezahlt mit privaten Mitteln, da ja noch keine Rechnung bezahlt war. Sind das Privateinlagen, die ich hier angeben muss? Und wie sieht es bei vorweggenommenen Betriebsausgaben aus?
Weiss ja nicht welche Anschaffungen (GWG / AfA) sonst normal verbuchen.
auch hier wieder mit Kontoauszug bzw. wo die Mittel herkommen.
Du kannst bis zu 3 Monate Vorlaufzeit geltend machen - wie zB. Fahrten die Du im Vorlauf zu Kunden gemacht hast. Anschaffungen wie Notebook, Navi, Bürobedarf usw (übertreibe hier nur nicht

)
Hoffe das hilft Dir weiter.
Gruss aus Düsseldorf,
Michael