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Alt 23.07.2008, 15:24   #1
TP-Senior
 
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Sven0 macht alles soweit korrekt

Gebrauchtwagenkauf mit 80% gewerbl. Fahrten = 80% USt. Erstattung?


Hallo,

ich habe dieses Jahr einen Gebrauchtwagen gekauft wo USt. ausgewiesen war und den ich zu 80% gewerblich fahre mit Fahrtenbuch.

In welcher Höhe kann ich die beim Kaufpreis ausgewiesene USt. vom Finanzamt zurückerstattet bekommen:

a) 100%
b) 80%

????
Danke.
Sven0 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 24.07.2008, 11:10   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Apr 2005
Sven0 macht alles soweit korrekt
hmm weiß niemand Bescheid?

ich vermute das es so gemacht wird:

Als Ausgabe wird die Vorsteuer zu 100% verbucht, die 20% Privatanteil als Einnahme.

In der Summe ergibt das die besagten 80%.

Allerdings kann ich mich auch irren und es gibt eine Regelung wo beim Autokauf dessen Fahrzeug zwingend zum Betriebsvermögen gehört (da mehr als 50% Fahrten) für die USt. kein Privatanteil gegengerechnet werden muss?
Sven0 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2008, 13:36   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
im Umsatzsteuerbereich gibt es Unternehmensvermögen, im Einkommensteuerbereich Betriebsvermögen. Unterschied ist, dass im USt-Bereich eine anteile Zuordnung möglich ist, diese aber x Probleme bereitet, dass sie nicht angewandt wird, da du jedes Jahr entsprechend der privaten Nutzung den Vorsteuerabzug berichtigen musst.

Die Praxis bucht 100 % Unternehmensvermögen und 20 % Privatanteil.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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