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Abschreibung bewegliche Wirtschaftsgüter unter 410 Euro
Habe diesbezüglich nur mal eine Verständnisfrage.
Angenommen man legt sich einen Laptop für 399 Euro zu. Ist ja meiner Meinung ein bewegliches Wirtschaftsgut oder? Kann man dieses nun komplett, bei der nächsten UmSt. Voranmeldung abschreiben oder fällt es unter die 3 Jahresabschreibung für Computer?
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