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Alt 05.09.2008, 10:56   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
s5n
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Registriert seit: Sep 2008
s5n macht alles soweit korrekt

Computer (Selbstbau) und Abschreibung


Hallo zusammen,

es geht mal wieder ums leidige Thema Computer und Abschreibung. Meine letzten Computer (verdiene damit mein Geld und habe auch mehrere davon) habe ich brav über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben (auch wenn ein Computer bei mir nie und nimmer 3 Jahre alt wird, so existieren sie jedoch fürs Finanzamt auch wenn es sie schon lange nicht mehr gibt).

Nun habe ich mir 2008 einen neuen Computer zusammengebaut. Ich habe mir über einen Zeitraum von 3 Monaten die benötigten Komponenten an verschiedenen Tagen von verschiedenen Händlern zusammengekauft (also alle Einzelteile). Im vierten Monat hab ich dann ein Teil rausgeschmissen und durch ein neues ersetzt. Insgesamt beträgt der Wert ~360 Euro. Ich rede hier nicht von Komponenten wie Tastatur, Maus, Monitor oder Drucker, sondern von Gehäuse, Prozessor, Mainboard, CPU, Kühler, Festplatte und sowas.

Wegen der neuen Abschreiberegeln bin ich mir unsicher wie ich dieses Beispiel behandeln soll. Kann ich diesen Selbstbau ganz normal über seine Nutzungsdauer abschreiben oder wie behandle ich meinen Zusammenbau am besten?

Gruß s5n
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Alt 05.09.2008, 12:14   #2
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Registriert seit: Jul 2007
Ort: RE
r0k079 macht alles soweit korrekt
Eine passende Antwort dazu würde mich auch interessieren. Weil mal folgendes angenommen:

1. Monat - kauf Mainboard - 120 Euro - Händler A
2. Monat - kauf CPU - 149 Euro - Händler B
3. Monat - kauf GraKa - 149 Euro - Händler C
etc.

Wäre es so, das man alles sofort abschreiben könnte? Weil es liegt ja keines dieser Geräte im 150-1000 Euro Bereich. Oder muss ich auch hier wieder über 5 Jahre abschreiben?

Will mir nächste Woche einen Drucker für 150 Euro kaufen und auch hier stell ich mir dann die Frage, sofort oder über AfA abschreiben?
r0k079 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2008, 12:30   #3
H-R
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2008
H-R macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von r0k079 Beitrag anzeigen
Will mir nächste Woche einen Drucker für 150 Euro kaufen und auch hier stell ich mir dann die Frage, sofort oder über AfA abschreiben?
Mit dem Drucker ist doch einfach. Unter 150€ netto -> sofort abschreiben.
Bei >=150€ in den Pool und auf 5 Jahre abschreiben.

die Frage von s5n ist für mich dann nicht ganz einfach.
H-R ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2008, 12:44   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: RE
r0k079 macht alles soweit korrekt
Hmmm, hat den keiner weiter eine Idee?
r0k079 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2008, 13:45   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2007
eugenie macht alles soweit korrekt
alle Komponenten des neuen PC`s werden addiert - auch der Drucker - und wenn zwischen 150.-- und 1000,--: in den Pool und Abschreibung über 5 Jahre. Wenn mehr auf 3 Jahre verteilen!

E.
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2008, 17:37   #6
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
guter_plan macht alles soweit korrekt
Nein, imho kommt der Drucker nicht in den Computer-Pool, weil er auch eigenständig (ohne den PC) nutzbar ist.

Ansonsten richtig: alle Teile die nur mit dem PC nutzbar sind, kommen in den Pool und werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

"auch wenn ein Computer bei mir nie und nimmer 3 Jahre alt wird, so existieren sie jedoch fürs Finanzamt auch wenn es sie schon lange nicht mehr gibt)"

Du kannst den PC doch auch über die tatsächliche Dauer abschreiben. Iirc, schreib ich mein Notebook über 2 Jahre ab, weil ich auch alle zwei Jahre ein neues kaufe ...

Grüße
guter_plan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2008, 15:38   #7
s5n
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s5n macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von guter_plan Beitrag anzeigen
Du kannst den PC doch auch über die tatsächliche Dauer abschreiben.
Ich denke ich muss ihn über 5 Jahre abschreiben? Wie denn nun?

Gruß s5n
s5n ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2008, 16:27   #8
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3 Jahre gilt für PC als Richtwert. Wer meint, dass er eine kürzere Abschreibungsdauer begründen kann soll eine kürzere Dauer ansetzen.
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Alt 20.09.2008, 17:07   #9
s5n
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s5n macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
3 Jahre gilt für PC als Richtwert. Wer meint, dass er eine kürzere Abschreibungsdauer begründen kann soll eine kürzere Dauer ansetzen.
Ja, aber wenn er in den Pool kommt, muss er ja zwangsläufig über 5 Jahre abgeschrieben werden...?

Gruß s5n
s5n ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.09.2008, 17:37   #10
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ja, wenn der PC netto unter 1000 EUR liegt dann in den Pool. Liegen die Nettoanschaffungskosten darüber (wovon ich ausgegangen bin) sind es 3 Jahre bzw. weniger.

Gruß
Sven
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Alt 23.09.2008, 15:51   #11
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soundbear macht alles soweit korrekt
Geht der nicht normal als Afa abzuschreiben? - über 3 Jahre - ganz normal, hab schon 2 PCs so abgeschrieben bzw. schreibe noch ab.

Allerdings kann ich nix zur neuen Regelung sagen - ist das jetzt anders?? Muss ich Anschaffungen zwischen 150 und 1000 EUR IMMER in den Pool packen?? Beispiel Drucker: 151 EUR über 5 Jahre mit 30,- abzuschreiben grenzt ja Beschäftigungstherapie ...
soundbear ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2008, 16:10   #12
H-R
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Registriert seit: Aug 2008
H-R macht alles soweit korrekt
ja, genau, seit 2008 kommt alles zwischen 150 und 1000 € in den Pool und wird über 5 Jahre abgeschrieben.
Es kann immer sein, dass das Finanzamt auch eine andere Abschreibung akzeptiert, da sitzen ja auch keine Maschinen. Das hängt häufig vom Finanzbeamten ab. Das hat aber nichts damit zu tun, wie die Regelung ist.

Für die Kleinen ist das etwas ärgerlich, weil die meisten Anschaffungen doch in dem Bereich liegen und somit viel Kapital über 5 Jahre gebunden wird. Dafür wurden die großen Konzerne durch die Steuerreform entlastet. Irgend jemand muss das ja zahlen ;-)
H-R ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.09.2008, 16:52   #13
TP-Junior
 
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Ort: Cottbus
soundbear macht alles soweit korrekt
Ich hatte es befürchtet ... so ein Unsinn!
Wer denkt sich sowas aus?? Hieß es nicht, dass den Kleinen die Steuerlast genommen werden soll? Das Ziel wurde hier ganz klar verfehlt. Ein Computer zB hält zwar 5 Jahre, wird doch in der Regel aber keine 2 alt. Selbiges gilt für Handys, Software, etc, etc. - In 10 Jahren schleppst Du etliche Altlasten mit Dir rum, hast keine Übersicht mehr und das FA noch mehr Arbeit.
soundbear ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2008, 16:29   #14
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2006
kady macht alles soweit korrekt
Hallo,

ich hab hier was gefunden, vielleicht hilft das ja:

http://www.rlp-doppik.de/Folder.2008...%20Rechner.pdf

Kady
kady ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.10.2008, 17:22   #15
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leider nicht.

Da geht es noch um das alte Recht und zudem geht es da nicht um Buchhaltung, sondern um Dopik. Das ist die alte Buchhaltung wie sie die Kommunen anstellen.

Gruß
Sven
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