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Gute Frage, ... ich würde die Einzelrechnungen zu einem Posten zusammenziehen (Notiz in die Akten) und ganz normal die UST als Vorsteuer behandeln. Ist ja soweit alles belegbar und unstrittig. Soll jetzt aber nix heißen, da müssten die Spezies hier ran.
lg
wys
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Ich sag mal: OMmmmm ....
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