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Alt 14.10.2008, 14:12   #1
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magü macht alles soweit korrekt

Schweizer Projekt an dt. fremdfirma abgegeben > muss ich Umsatzsteuer zahlen


Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Wir haben 2006 eine Schweizer Auftrag (Softwareerstellung und Implementierung) erhalten und ihn aus Zeitmangel an ein uns bekanntes Unternehmen in DL abgegeben. Ich habe die 3 Teilrechnungen immer ohne Mwst. abgerechnet und die Schweizer Firma auch darauf hingewiesen
("Nicht steuerbar - Leistungsempfänger ist Steuerschuldner").
Jetzt hat mir die dt. Firma noch eine Rechnung über die Umsatzsteuer 19% des Auftragswertes geschickt.
Wie sieht das jetzt aus?
Muß ich die zahlen???
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Alt 14.10.2008, 14:56   #2
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
ob du die zahlen musst ist ein zivilrechtliches Problem. Ihr habt einen Rechnungsbetrag ausgemacht und der ist zu zahlen. Nicht mehr und nicht weniger, wenn der leistende Unternehmer vergisst die USt zu kalkulieren ist dies sein Problem.

Aber wozu Streit mit Geschäftspartnern anfangen, wenn die USt als Vorsteuer abgezogen werden kann.

Gruß
Sven
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Alt 14.10.2008, 15:38   #3
TP-Newbie
 
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magü macht alles soweit korrekt
danke für deine Antwort.
Wie muß ich dann aber die zahlung der reinen umsatzsteuer buchen, damit ich sie bei der voranmedlung gleich wieder bekomme???
magü ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2008, 16:10   #4
wys
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Registriert seit: Jul 2004
wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Gute Frage, ... ich würde die Einzelrechnungen zu einem Posten zusammenziehen (Notiz in die Akten) und ganz normal die UST als Vorsteuer behandeln. Ist ja soweit alles belegbar und unstrittig. Soll jetzt aber nix heißen, da müssten die Spezies hier ran.

lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
wys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.10.2008, 18:21   #5
TP-Moderator
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
wenn nur der Betrag der Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde ist dies natürlich nicht akzeptabel, da der USt-Betrag separat ausgewiesen sein muss i.H.v. 19/119 des in Rechnung gestellten zu zahlenden Betrags.

Eine neue Rechnung anfordern, die anderen beiden sind zu stornieren.

Gruß
Sven
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