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22.09.2002, 20:30
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2002
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Gewerbe angemeldet ---> Was kann ich absetzen?
Hallo!
Ich hab nun Gewerbe angemeldet und wollte mal wissen, was ich alles absetzen kann? Also Briefmarken und so is ja klar .... aber wassn da noch alles? Geschäftsessen gibts ja nicht mehr, oder?
Könnt Ihr da bissl was aufzählen?
Dankäää
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22.09.2002, 22:46
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2002
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von nix kann nix abgesetzt werden
hallo projekt10
absetzen darfst du gar nichts, denn du kannst nur etwas absetzen wenn du steuern bezahlst
und wenn ich prophet spielen darf prophezeie ich dass du unter 7.235 € im Jahr Umsatz bleiben wirst, oder?(wenn du über diesem betrag kommst betrachte meinen thread als wertlos  )
Und wenn man unter diesem Betrag bleibt dann bezahlt man keine Einkommenssteuer und kann somit natürlich von der bezahlten einkommenssteuer die gleich 0 ist nichts absetzen
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23.09.2002, 16:29
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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jepp, traurig aber wahr.
schliesslich ist das "absetzen" dazu gedacht, um unternehmen steuerlich zu entlasten,das setzt aber vorraus das du auch steuern zahlst. (Umsatzsteuer zahlt man so oder so..davon kannst nix absetzen...höchstens abschreiben..hrhr
am ende sieht das dann natürlich theoretisch so aus als ob dir der staat quasi das geld gibt für absetzbare güter usw, aber letzten endes zahlst du nur weniger steuern 
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24.09.2002, 22:39
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
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Hi,
ist Dir eigentlich klar, dass das Finanzamt bald kommt, und diverses von Dir will.
Erst mal Fragebögen, dazu findets Du auf meiner Site http://www.hdbs.de einiges.
Doch dann wollen die ne Buchhaltung (einfach) und ne Einnahme/Überschussrechnung.
Ich empfehle dringen mal einen Besuch bei der örtlichen IHK und/oder ein einfaches Buch um sich an die Thematik ranzutasten.
Gruss
Hardy
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
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24.09.2002, 22:43
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Sep 2002
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Ja, Fragebogen ist schon ausgefüllt und abgeschickt und die IHK hat mir nur Grütze erzählt ... sagt zumindest das Finanzamt!
Soviel dazu!
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29.09.2002, 11:27
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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wie hardy schon geschrieben hat, wirst du wohl am jahresende eine einnahme-/überschußrechnung machen um dem finanzamt deinen gewinn per steuererklärung zu melden. der begriff absetzen ist hier nicht gebräuchlich (abgesetz werden z.b. werbungskosten bei nichtselbständiger arbeit).
du hast deine einnahmen zu melden, die einnahmen werden gemindert durch betriebsspezifische ausgaben, wie z.b. allegemeine büroaufwendungen, fahrtkosten, telefongebühren, ausgaben für büroausstattung etc.
das geschäftsessen, welches du angesprochen hast, ist immer noch zu 80 % absetzbar, wenn du in der rechnung des restaurants die beteiligten des geschäftsessens bestätigen lässt.
grüssle
karl
ps. zu deinen erfahrungen mit der ihk kann man eigentlich schon gar nix mehr sagen, das scheint wohl üblich zu sein (urgs)
__________________
.
Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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