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09.10.2002, 17:50
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#1
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TP-Insider
Registriert seit: May 2002
Ort: Baden - Württemberg Nähe Stuttgart
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[Mehrwertsteuer] bei Kleinunternehmerregelung
Hallo zusammen,
ich habe mein Gewerbe angemeldet und nehme die "kleinunternehmerregelung" in anspruch.
Kann ich, muss ich die Mehrwertsteuer auf meinen Rechnungen ausweisen oder darf ich dies nicht, da ich auch keine Umsatzsteuer abführen muss??
Danke schonmal für die vielen Antworten
Gruß
Steffen
__________________
Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
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09.10.2002, 18:07
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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*keine steuerrechtliche Auskunft*
Du darfst sie nicht ausweisen. Sobald du sie ausweist, mußt du sie abführen. Mein Tipp, bei steuerrechtlichen Fragen, ruf dein Finanzamt an. Meine Erfahrung, die sind immer nett und angehalten, Auskunft zu geben.
Gruß
Karl
__________________
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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09.10.2002, 18:08
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: May 2002
Ort: Baden - Württemberg Nähe Stuttgart
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Danke für die schnelle Antwort!!
Gruß
Steffen
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Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
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09.10.2002, 18:10
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Bitte, gern geschehen 
__________________
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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09.10.2002, 19:40
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Mar 2001
Ort: NDS
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Zitat:
Original geschrieben von KarlC
*keine steuerrechtliche Auskunft*
Du darfst sie nicht ausweisen. Sobald du sie ausweist, mußt du sie abführen. Mein Tipp, bei steuerrechtlichen Fragen, ruf dein Finanzamt an. Meine Erfahrung, die sind immer nett und angehalten, Auskunft zu geben.
Gruß
Karl
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FALSCH!!! Auf jeder Rechnung muss die Mwst stehen!!! Und auch deine Steuernummer und dein Finanzamt!!!
Am Ende des Jahres machst du dann eine Verrechnung mit den Ausgaben und musst dann nachzahlen oder abzahlen. Du bekommst nach der Gewerbeanmeldung vom Aufsichtsamt einen Wisch, wo du dich für deine Steuerart entscheiden musst.
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the0bone
Wissen ist Macht, nichts Wissen macht nichts!
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09.10.2002, 19:50
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
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Zitat:
FALSCH!!! Auf jeder Rechnung muss die Mwst stehen!!! Und auch deine Steuernummer und dein Finanzamt!!!
Am Ende des Jahres machst du dann eine Verrechnung mit den Ausgaben und musst dann nachzahlen oder abzahlen. Du bekommst nach der Gewerbeanmeldung vom Aufsichtsamt einen Wisch, wo du dich für deine Steuerart entscheiden musst.
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Tja, ist auch FALSCH !, manche brachen überhaupt keine MwSt. abführen, und somit auch nicht auf Rechnungen mit auführen, dürfen sie sogar net ....
Wie von Karl gepostet ...
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der doja
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09.10.2002, 20:22
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Ums nochmal klar zustellen, bei der Option als Kleinunternehmer, darf die Umsatzsteuer auf der Rechnung nicht erscheinen, sonst muß sie abgeführt werden!
Zitat:
Als Existenzgründer mit einem geringen Einkommen können Sie sich den Aufwand mit Umsatzsteuer und Vorsteuer auch ganz sparen: Wenn Sie davon ausgehen, daß Sie im ersten Jahr nicht mehr als 32.500 Mark Umsatz erzielen, müssen Sie keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Demzufolge schreiben Sie auch Ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer.
Diese Option haben Sie als Kleinunternehmen auch in den Folgejahren. Wenn Ihr Umsatz im vorangegangenen Jahr weniger als 32.500 Mark betrug und im laufenden Kalenderjahr unter 100.000 Mark bleibt, können Sie das Thema Umsatzsteuer konsequent ignorieren.
Klarer Vorteil: Sie sparen sich viel Verwaltungsaufwand. Den bezahlen Sie aber unter Umständen ziemlich teuer. Grund: Wer nicht zur Umsatzsteuer optiert, verliert auch bei allen Einkäufen das Recht auf den Vorsteuerabzug - und die Option, sich einmal gezahlte Vorsteuer zurückzuholen. Gerade im ersten Jahr, in dem Sie viel investieren, ist das interessant.
Die Entscheidung ist dann allerdings bindend. Wer einmal zur Umsatzsteuer optiert, muß auch die folgenden 5 Jahre eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
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Auszug von hier
http://www.stern.de/startup/basics/tip10.html
Grüssle
Karl
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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10.10.2002, 09:10
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: Mar 2001
Ort: NDS
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Da hab ich dann wohl etwas zu schnell geschossen.
Ich gehe davon aus: Wer was verkauft, kauft auch was!
Auf das gekaufte zahlst du MwSt. wie jeder.
Und die will ich ja nicht zahlen oder später zumindest zurück haben.
Daher ziehe ich halt im Vorfeld die MwSt fürs Finanzamt von meinen Kunden ein und rechne am Ende des Jahres gegen.
Einnahmen <-> Ausgaben
So habe ich halt keine MwSt bezahlt und bekomme auch keine wieder.
Sorry, ich bin von meinem Unternehmensprinzip ausgegangen.
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the0bone
Wissen ist Macht, nichts Wissen macht nichts!
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11.10.2002, 08:42
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: May 2002
Ort: Baden - Württemberg Nähe Stuttgart
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Kein Problem!
Steige nächstes Jahr auch auf die "normale" Regelung um, jedoch habe ich da beim Anmelden meines Gewerbes eine fehlerhafte information bekommen.
Gruß
Steffen
__________________
Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
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11.10.2002, 08:47
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
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du weist aber, das diese Kleingewerblerregelung 5 Jahre gilt !?
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der doja
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11.10.2002, 08:58
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#11
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Zitat:
Original geschrieben von doja
du weist aber, das diese Kleingewerblerregelung 5 Jahre gilt !?
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Hallo Doja,
die 5-jahresregelung gilt dann, wenn du für die Umsatzsteuer optierst. Das heißt von der Befreiung zur Umsatzsteuerabrechnung wechselst. Wenn du dann wechselst, kannst du 5 Jahre nicht mehr zurück in die Befreiung.
@StSnake: Laß dir das von einem Steuerberater durchrechnen. Ist relativ einfach zu klären, du mußt halt wissen, wie wird sich dein Umsatz in etwa entwickeln und welche Investitionen wirst du tätigen.
Grüssle
Karl
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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12.10.2002, 11:35
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#12
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TP-Insider
Registriert seit: May 2002
Ort: Baden - Württemberg Nähe Stuttgart
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Danke an euch alle!
Ich dachte auch, das ich von der Kleinunternehmerregelung weg relativ einfach wechseln kann aber dann nicht mehr zurück??
Gruß
Steffen
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