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15.10.2002, 18:24
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Tätigkeitsbereich festlegen ...
Ich kann mich erinnern, dass es zu diesem Thema schon den ein oder anderen Thread gegeben hat, aber ich kann sie leider nicht mehr finden ....
Deshalb stelle ich die Frage halt nochmal:
Was genau sollte ich eurer Meinung nach bei der Gewerbeanmeldung bei Tätigkeitsfelder/beschreibung reinscheiben, wenn ich einen Online-Shop (Vertrieb von Software, PC-Spielen, Videospielen, Hardware, DVD's und Bücher) und zum anderen zu einem späteren Zeitpunkt auch noch den Bereich Webdesign / Design in meinen Tätigkeitsbereich aufnehmen / ausführen möchte???
Danke für eure Tips!!!
P.S. Hat jemand von euch nen Online-Shop (Vertrieb von Software, PC-Spielen, etc.) ?
__________________
0ô
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17.10.2002, 12:14
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Re: Tätigkeitsbereich festlegen ...
Zitat:
Original geschrieben von screamfine
Ich kann mich erinnern, dass es zu diesem Thema schon den ein oder anderen Thread gegeben hat, aber ich kann sie leider nicht mehr finden ....
Deshalb stelle ich die Frage halt nochmal:
Was genau sollte ich eurer Meinung nach bei der Gewerbeanmeldung bei Tätigkeitsfelder/beschreibung reinscheiben, wenn ich einen Online-Shop (Vertrieb von Software, PC-Spielen, Videospielen, Hardware, DVD's und Bücher) und zum anderen zu einem späteren Zeitpunkt auch noch den Bereich Webdesign / Design in meinen Tätigkeitsbereich aufnehmen / ausführen möchte???
Danke für eure Tips!!!
P.S. Hat jemand von euch nen Online-Shop (Vertrieb von Software, PC-Spielen, etc.) ?
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Hallo Screamfine,
genauso wie du es schreibst, was spricht dagegen, alle Tätigkeitsbereiche gleich bei der Anmeldung des Gewerbes anzugeben ... nichts!
Grüssle
Karl
__________________
.
Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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20.10.2002, 15:42
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Reinbek
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Oder aber:
EDV Dienstleistungen
Hat Thomas glaub ich auch angegeben (ich ebenfalls), der vertreibt damit ja auch Hardware und Webdesign ist auch mit drin
Od das allerdings mit dem Software-Vertrieb dann noch passt, musst du einfach mal beim Ordnungamt fragen, die sollten dir das schon sagen können. 
__________________
"Haß ist Ballast. Das Leben ist zu kurz dafür, dass man immer wütend ist. Das ist es einfach nicht wert."
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20.10.2002, 16:24
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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nee, nur EDV Dienstleistungen reicht nicht, Handel muss schon expliziet mit drin stehen, ich habe einfach: EDV-Dienstleistungen, Hard- und Softwarehandel drin stehen, damit ist eigentlich ziemlich alles abgedeckt 
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20.10.2002, 18:14
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Reinbek
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Achso! Ja denn...
Btw: Ich habe mein Gewerbe übrigens am Donnerstag angemeldet, jetz kann's (ganz legal) losgehen! 
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"Haß ist Ballast. Das Leben ist zu kurz dafür, dass man immer wütend ist. Das ist es einfach nicht wert."
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21.10.2002, 18:25
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Bayern
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Finanzamt nicht vergessen
Dann noch schnell auf das Finanzamt und das Gewerbe anmelden, Gründerdarlehen beantragen und informieren ob es Steuervergünstigungen als Unternehmensgründer gibt.
Ein Gründerdarlehen würde ich auf jeden Fall beantragen und auf das Sparbuch legen derzeit sind 2% eff. möglich. Deine Hausbank hilft weiter.
Bei Weiterbildungsfirmen, Arbeitsamt und Schulungszentren um Praktikanten ersuchen die blöde Aufgaben für Dich übernehmen wie recherche oder ähnliches, die kosten nix und sind oft echt gut zu gebrauchen.
Mein Freund hat so als www.netroute.de angefangen und hilft dir bestimmt weiter.
Dein
Minnemann
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22.10.2002, 10:38
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Apr 2001
Ort: Münster und gerade aus Brisbane
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stehe kurz vor meiner gewerbeanmeldung. Was ich noch nicht verstanden habe ist die sache mit dem finanzamt. was genau muss ich da tun??
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22.10.2002, 13:13
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#8
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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eigentlich gar nix - die bekommen automatisch eine Kopie von deiner Gewerbeanmeldung und melden sich dann bei dir.
Musst dann ein Formular ausfüllen (Umsatzerwartung im ersten Jahr ...) und zurückschicken.
Aber erst mal musst du dich beim FA nicht melden
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22.10.2002, 19:37
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: Apr 2002
Ort: Reinbek
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Zitat:
Original geschrieben von Thomas
Musst dann ein Formular ausfüllen (Umsatzerwartung im ersten Jahr ...) und zurückschicken.
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Was hat es denn mit der Umsatzerwartung auf sich. Ich weiß, dass es bei mir sicherlich weniger als 7000€ werden und somit steuerfrei beibt. Aber wieviel letztendlich zusammenkommt, kann ich nur sehr schwer abschätzen.
Inwiefern muss das mit dem tatsächlichen Jahreseinkommen übereinstimmen. Ist es egal, wenn ich 4000€ angeben, und am Ende werden es nur 1500€ 
__________________
"Haß ist Ballast. Das Leben ist zu kurz dafür, dass man immer wütend ist. Das ist es einfach nicht wert."
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22.10.2002, 21:24
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#10
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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maßgeblich hängt davon ab, in welchem Rhytmus das FA von dir eine Umsatzsteuererklärung haben möchte:
je höher der geschätzte Umsatz, um so häufiger.
wenn du unter Steuerfreigrenze angibst und auch meinst, damit hinzukommen, ist das völlig ok, auch wenn's hinterher weniger ist, macht nix.
Dann hast du auf jeden Fall erst mal ein Jahr Ruhe, danach musst du sowieso eine Steuererklärung machen.
Nach diesem Ergebnis teilt dir dann das FA deinen zukünftigen Rhytmus deiner Umsatzsteuererklärungen mit.
Sollte es natürlich doch deutlich mehr Umsatz geben, als geschätzt, musst du frühzeitig anfangen zu sparen: dann fallen u.U. schlagartig hohe Steuerforderungen an, die dann auch mehr oder weniger sofort zahlbar sind
und das FA lässt kaum mit sich handeln
Insofern ist am sinnvollsten, einfach möglichst ehrlich den geschätzten Umsatz anzugeben
Abgerechnet wird sowieso nach Ist-Zahlen und nicht nach Plan-Zahlen
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23.10.2002, 18:11
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Mittelfranken
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Und wie ist das folgendermaßen:
Mache Webdesign nebenberuflich und verdiene bis jetzt im Jahr etwa 10.000 €.
Wie ist das von steuerrechtlicher Sicht?
Wie läuft das bei der Steuererklärung? Muss ich da "nur" eine Einnahmenüberschussrechnung machen, und den erwirtschafteten Gewinn zählt dann das Finanzamt zu meinen anderen hauptberuflichen Einkünften hinzu. Das ist dann wohl mein gesamtes zu versteurndes Einkommen.
Ist das so?
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Life is fast, be faster...
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23.10.2002, 18:13
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Mittelfranken
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Noch was, hab was vergessen.
Welche Tätigkeit kann man noch zusätzlich in die Anmeldung mit aufnehmen, um Musik CDs mit abzusetzen, auch wenn das nicht viel mit Webdesign zu tun hat...
Vielleicht "Disc-Jockey". Geht das?
__________________
Life is fast, be faster...
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23.10.2002, 18:22
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo,
schau mal im Portal unter Traumstart, da sind eigentlich die meisten Fragen bbeeantwortet.
MfG Thomas
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23.10.2002, 18:26
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#14
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Original geschrieben von Toskka
Muss ich da "nur" eine Einnahmenüberschussrechnung machen, und den erwirtschafteten Gewinn zählt dann das Finanzamt zu meinen anderen hauptberuflichen Einkünften hinzu. Das ist dann wohl mein gesamtes zu versteurndes Einkommen.
Ist das so?
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ja, in der Größenordnung sollte eine Einnahmenüberschussrechnung für dein Zweit-Gewerbe ausreichend sein.
Trotzdem würde ich vor Abgabe der Steuererklärung zumindest ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater "investieren"
Je nach Hähe deines Einkommens aus (ich vermute mal) angestellter Tätigkeit, könnte das lohnen, die kennen doch noch so manchen Trick
das mit den Musik-CDs: schwierig, schätze mal, das FA überprüft dann ganz schnell, ob du auch nennenswerte Einnahmen aus einer DJ-Tätigkeit versteuerst 
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23.10.2002, 18:34
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#15
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Mittelfranken
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Und wie ist es wenn ich dann die Musik CD´s verleihe.
Eben nur für einen geringen Preis.
Meint Ihr das geht?
__________________
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