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Alt 08.11.2002, 13:53   #1
TP-Junior
 
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DraBo macht alles soweit korrekt

Verluste verrechnen


Hallo

spiele gerade mit dem Gedanken ein Gewerbe anzumelden. Durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestossen und bin seh angetan von der Fülle der Informationen, die man hier finden kann. Jedoch habe ich eine Frage, für die ich keine eindeutige Antwort gefunden habe:

Wenn ich als Einzelunternehmer ein Gewerbe anmelde und damit Verluste mache (d. h. Betriebsausgaben grösser als Betriebseinnahmen), dann sind diese Verluste ein negatives Einkommen im Sinne der Einkommenssteuererklärung und können also mit meine Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit (man geht ja sicher) verrechnet werden, d. h. sie vermindern mein zu versteuerndes Einkommen. Ist dies richtig so ?

Danke und Gruss
Drazen
DraBo ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.11.2002, 13:58   #2
TP-Specialist
 
Benutzerbild von KarlC
 
Registriert seit: May 2002
KarlC ist auf einem guten Weg
Hallo Drazen,

herzlich willkommen im TP ... schön, dass es dir hier gefällt

Gleich mal zu deiner Frage. Ja, damit hast du grundsätzlich recht. Wenn du aus deinem Gewerbe einen Verlust erwirtschaftest, wird dieser Verlust bei der Einkommensteuerberechnung vom nichtselbständigen Arbeitslohn abgezogen und mindert dadurch deine Einkommensteuer.

Acht geben mußt du jedoch, falls du dauerhaft keine Gewinnen erzielst, kann dir das Finanzamt deine Tätigkeit als Hobby deklarieren und du mußt die Einkommensteuer, welche du in den Vorjahren dann zu unrecht in Abzug gebracht hast, wieder zurückzahlen.

Hoffe dir damit geholfen zu haben.
Herzlicher Gruß
Karl
__________________
.
Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
KarlC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2002, 14:04   #3
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Nice
 
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Nice hilft, wo's gehtNice hilft, wo's gehtNice hilft, wo's gehtNice hilft, wo's geht
Zitat:
Original geschrieben von KarlC
Acht geben mußt du jedoch, falls du dauerhaft keine Gewinnen erzielst, kann dir das Finanzamt deine Tätigkeit als Hobby deklarieren und du mußt die Einkommensteuer, welche du in den Vorjahren dann zu unrecht in Abzug gebracht hast, wieder zurückzahlen.

@KarlC: Was genau heißt denn dauerhaft? Lässt sich das in Monaten ausdrücken? Oder muss ich da über ein bis zwei Jahre gewinnlos ausgehen?


DraBo,wellcome im TP!
__________________
Rot-Stich


Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...
Nice ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2002, 14:06   #4
TP-Specialist
 
Benutzerbild von KarlC
 
Registriert seit: May 2002
KarlC ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von Nice



@KarlC: Was genau heißt denn dauerhaft? Lässt sich das in Monaten ausdrücken? Oder muss ich da über ein bis zwei Jahre gewinnlos ausgehen?


DraBo,wellcome im TP!
Nein, natürlich mehrere Jahre und natürlich muss erkennbar sein, dass du wirtschaftlich arbeitest, auch z.b. Werbung machst und zusätzlich in Zukunft Gewinn erwirtschaften wirst.

Karl
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KarlC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2002, 14:40   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Question

Hallo,

ist da nicht 98 irgendwas geändert worden, dahingehend, das die Verlustverrechnung nur noch in bestimmten Fällen oder nur bei bestimmten Einkommensarten möglich ist? Mir liegt da irgendsowas aus der Erinnerung her an...?

MasterL
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2002, 19:22   #6
TP-Specialist
 
Benutzerbild von KarlC
 
Registriert seit: May 2002
KarlC ist auf einem guten Weg
Du hast Recht, der Verlustrücktrag ist begrenzt auf 1 Jahr

Quelle

Grüssle
Karl
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