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Alt 08.11.2002, 21:32   #1
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[Gewerbe] Umsatzsteuer


Hi,

Hab mal ein paar kleine Fragen zum Thema Gewerbeanmeldung:
  • Wenn man ein Gewerbe anmelden will, dann muss man sich doch entscheiden, ob man Umsatzsteuer mitberechnen will oder nicht, oder? Kann man diese Entscheidung später wieder ändern? Wenn ja, ist das aufwändig?
  • Wie hoch ist zur Zeit die Umsatzobergrenze, ab der man die Wahl nicht mehr hat, sondern die Ust mitberechnen muss?
  • Angenommen, man hat sich dafür entschieden, dass man keine Ust einberechnen will, was macht man, wenn das Unternehmen, das mein Produkt kauft, aber Ust auf der Rechnung stehen haben will?
  • Bis zu welchem Einkommen/Gewinn muss man keine Steuer zahlen?

Vielen Dank

P.S.: Ich habe einige Beiträge über die Suche gesucht und (wie beim TP üblich ) auch gefunden. Allerdings ändert sich doch da die Rechtslage ständig.
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Alt 08.11.2002, 21:42   #2
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Noch was kleines, was zu dem Thema ein bisschen passt.
Wo kann ich nachsehen, ob ein Produktname schon geschützt ist?
Bzw. ist es überhaupt möglich Namen wie "QuickShot" zu schützen?
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Alt 08.11.2002, 22:58   #3
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Na zu 2. empfehle ich Dir doch diesen gepinnten Thread.
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Alt 09.11.2002, 16:57   #4
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Danke für die Antwort.
Mich würde aber interessieren, ob "QuickShot" irgendwie rechtlich geschützt ist.
Wo kann ich das nachschauen?
Weiß jemand Antwort auf meine anderen 2 Fragen?
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Alt 09.11.2002, 17:31   #5
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Weberknecht ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von Levis
Mich würde aber interessieren, ob "QuickShot" irgendwie rechtlich geschützt ist.
Wo kann ich das nachschauen?
Schau mal hier. Da gibts den Link zum DPMA-Info.
http://www.traum-projekt.com/forum/s...threadid=15915

Gruß
Martin
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Alt 10.11.2002, 11:09   #6
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Hallo,
auf jeder Rechnung muss die Steuer ausgewiesen sein, auch wenn du ein Kleinstgewerbe hast. Du kannst mit deinem Finanzamt jedoch ausmachen, das du von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit wirst und dies nur ein mal jährlich machst, wenn du deine Steuer machst. Ich hoffe ich habe deine Frage richtig verstanden.

Schönen Tag

Christian
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Alt 10.11.2002, 11:13   #7
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KarlC ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von ComWeb
Hallo,
auf jeder Rechnung muss die Steuer ausgewiesen sein, auch wenn du ein Kleinstgewerbe hast. Du kannst mit deinem Finanzamt jedoch ausmachen, das du von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit wirst und dies nur ein mal jährlich machst, wenn du deine Steuer machst. Ich hoffe ich habe deine Frage richtig verstanden.

Schönen Tag

Christian
Sorry, das muß ich gleich berichtigen.

Als Kleinstunternehmer darfst du die Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen, da du diese ansonsten abführen mußt.

Grüssle
Karl

@Levis: Alle deine Fragen wurden in den letzten beiden Wochen teilweise mehrfach beantwortet, die sind also alle aktuell.
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
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Alt 10.11.2002, 11:21   #8
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Penzinger macht alles soweit korrekt
Moment,
ich habe hier von Kleinstgewerbe geredet und nicht von Kleinstunternehmen! Bei Kleinstgewerbe ist das bei uns so, das du nur ein mal im Jahr deine Steuern ans Finanzamt zahlst. Genau dann wenn du die Bilanz machst. Das unterscheidet es zu den anderen "Firmen" die dies ja regelmäsig machen müssen! Mehr wollte ich nicht sagen.

Wie das mit so Hobby Kleinstunternehmern ist habe ich keine Ahnung und kenne hier auch nicht den Ablauf! Ich habe nur versucht den Unterschied zwischen Kleinstgewerbe und "richtigem Gewerbe" aufzudecken und das sind normal die Unterschiede und ich denke das wird ja wohl überall so sein und nicht nur bei uns. Vielleicht verstehen wir unter Kleinstgewerbe beide etwas anderes

Christian
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Alt 10.11.2002, 11:27   #9
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Zitat:
Angenommen, man hat sich dafür entschieden, dass man keine Ust einberechnen will, was macht man, wenn das Unternehmen, das mein Produkt kauft, aber Ust auf der Rechnung stehen haben will?
Hier darf er die Umsatzsteuer auf keinen Fall ausweisen. Tut er es doch muß er sie an das Finanzamt abführen.

@ComWeb ich hab deine Antwort auf diese Frage bezogen, deshalb kam das wohl so zustande

Grüssle
Karl
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.
Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
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Alt 17.10.2006, 21:27   #10
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Gewerbe


Hello,

wichtig ist erstmal, dass du dich mit dem Gesetz auseinandersetzt.

Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bist du grundsätzlich dazu verpflichtet USt auszuweisen und auch dementsprechend an das Finanzamt abzuführen. Grundsätzlich muss die USt-Voranmeldung jeden Monat erfolgen, egal wie groß dein Gewerbe ist.

Die Häufigkeit der Anmeldung bestimmt das Finanzamt.

Wenn du jetzt schon weißt, dass du nur ein Kleingewerbe führen möchtest kannst du dich nach § 19 UStG von der USt befreien lassen, dann darfst du aber auch keine USt auf deinen Rechnungen ausweisen.

Dies musst du dir vorher überlegen, da du auch für deine Ausgaben die USt nicht erstattet bekommst.

Wichtig ist meines Erachtens noch, dass du bei der Anmeldung angibst, dass du die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten wünscht. D.h. das du erst die Steuern an das FA abführen musst, wenn du auch tatsächlich das Geld bekommen hast.

Ich würde mich da vernünftig beraten lassen, es gibt dabei viele Vor- und Nachteile abzuwägen. Vielleicht hast du auch Glück und musst nicht zwingend ein Unternehmen anmelden um selbständig tätig zu werden.

Ich habe bei mir damals lediglich eine Steuernummer beantragen müssen und darf auch auf Rechnung arbeiten.

Das Finanzamt ist dir grundsätzlich Auskunftspflichtig wenn du konkrete Fragen hast, beratend kann es leider nicht tätig werden - aber wie schon gesagt, konkrete Fragen müssen sie beantworten.....

Bei einer Gewerbeanmeldung wirst du auch nette Post von der IHK bekommen und wenn du Pech hast auch von der Berufsgenossenschaft. Deine Daten werden automatisch übermittelt.

LG
das Scheusal
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Alt 17.10.2006, 21:29   #11
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Zitat:
Zitat von KarlC
Hier darf er die Umsatzsteuer auf keinen Fall ausweisen. Tut er es doch muß er sie an das Finanzamt abführen.

@ComWeb ich hab deine Antwort auf diese Frage bezogen, deshalb kam das wohl so zustande

Grüssle
Karl
Hello es kommt nicht darauf an, ob er USt auf seiner Rechnung ausweist, sondern wie er sich beim Finanzamt angemeldet hat.

Bitte Gesetze beachten!
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Alt 17.10.2006, 21:33   #12
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Zitat:
Zitat von KarlC
Sorry, das muß ich gleich berichtigen.

Als Kleinstunternehmer darfst du die Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen, da du diese ansonsten abführen mußt.

Grüssle
Karl

@Levis: Alle deine Fragen wurden in den letzten beiden Wochen teilweise mehrfach beantwortet, die sind also alle aktuell.
§ 19 Umsatzsteuergesetz!

Mal lesen - ob USt oder nicht kannst nicht du festlegen, du musst das mit deinem Finanzamt ausmachen!

LG
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Alt 17.10.2006, 21:34   #13
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Meinst du wirklich, nach 4 Jahren hätte keiner die Lösung gefunden?
Ja ja, damals ...
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Gruß Mark
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