Hi!
Soviel ich weiß kann man sich, wenn man nicht mehr als einen Betrag x (siehe Link unten) verdient, von der Umsatzsteuer befreien lassen (die sogenannte Kleinunternehmerregelung). Dann kannst Du Dir allerdings auch nicht die Umsatzsteuer, die Du ausgegeben hast (z.Bsp. beim Kauf eines PCs oder Büromaterials) vom Finanzamt zurückholen.
Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung mußt Du jeden Monat (zumindest im 1. Jahr nach der Existenzgründung, danach kannst Du es glaube ich vierteljährlich machen) ein Formular ausfüllen, wo die eingenommene und ausgegebene Umsatzsteuer eingetragen und gegengerechnet wird. Wenn Du mehr ausgegeben als eingenommen hast, bekommst Du die Differenz zurück, wenn es umgekehrt ist, mußt Du die Differenz bezahlen.
Zur Kleinunternehmerregelung findest Du auch
hier was.
Gruß