Hi,
ich lese schon länger in diesem Forum mit und bin immer wieder auf interessante Beiträge gestoßen (Kompliment!). Jetzt muss ich doch mal was fragen.
Meine Frage ist, glaube ich, recht simpel, aber bevor ich dem Finanzamt schreibe, dass ich nicht mehr an der Klein-Unternehmer-Regelung teilnehme, möchte ich das sicher wissen.
Ich arbeite als Webdesigner; Gewerbe ist schon seit längerem angemeldet.
Wenn ich das richtig sehe auf dem
Bogen des Finanzministeriums Baden-Württemberg zur Umsatzsteuer-Voranmeldung , sind für mich als Webdesigner, der nur Leistungen an inländische Unternehmen bringt, nur die Zeile 28 (Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz 16 v.H.) und die Zeile 55 (Abziehbare Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen) interessant (nur jetzt Umsatz-/Vorsteuermäßig gesehen)?
Richtig/Falsch/Anmerkungen?
Wenn ich nun eine Rechnung an ein Unternehmen in nem EU-Land stelle da muss ich ja auch Umsatzsteuer verlangen? Richtig?
Da hab ich nun noch nicht gerafft, wo das einzutragen ist? Auch Zeile 28?
Und bei einem Nicht-EU Land? Auch Zeile 28 oder lieg ich da falsch.
Ich hoffe, das hat nicht schon Mal jmd. gefragt, ich habe im Forum nach Beiträgen zu genau dem Thema gesucht, aber nichts gefunden...
Gruß Fabian