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Alt 18.03.2003, 12:03   #1
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Umsatzsteuerbefreiung


Hallo,

1. ich gründe derzeit meine eigene Firma und habe gestern etwas von der Neuen Mittelstandsinitiative gehört. Bei der sollen Neugründungen bis 35000 EUR Jahresgewinn Umsatzsteuer-und Nachweisfrei sein. Kennt sich damit jemand besser aus?

2. Ich muss einem Kunden eine Rechnung stellen, weiss aber nicht, ob ich die Umsatzsteuer mit drauf schreiben soll, da ich ja wohl 35000 EUR nicht überschreiten werde.
Mein Kunde will aber auf der Rechnung die MwSt ausgewiesen haben. Was mache ich? Muss ich irgendeine Zusatzklausel wie (inkl. Mwst.) einfügen?

Danke
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Alt 18.03.2003, 12:24   #2
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Verwende mal die Suche, es gibt bereits einige Threads bezüglich Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer optionieren. Ob es bei dir sinnvoll ist, kann dir nur dein Steuerberater sagen, wenn diesem ein entsprechender Businessplan vorliegt.

Willst du die Kleinunternehmerregelung anwenden, dh. keine Umsatzsteuer ausweisen und somit auch nicht abführen, dann darfst du die MWSt nicht gesondert ausweisen. Tust du es doch, musst du diese auch an das Finanzamt abführen.

Grüssle
Karl
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Alt 18.03.2003, 13:54   #3
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was soll ich schreiben?


Hmm, okay, aber welchen Wortlaut soll ich auf die Rechnungen schreiben, die ich meinem Kunden gebe?

"inkl. USt" oder was?

Danke

weist ihr die MwSt aus? Was ist der Unterschied zwischen MwSt und USt?

Geändert von apesinspace (18.03.2003 um 13:57 Uhr).
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Alt 18.03.2003, 14:05   #4
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MWST = Umsatzsteuer

Wenn du die MWSt ausweist, auch incl. Umsatzsteuer, dann musst du diese an das Finanzamt abführen.

Kläre erst mal mit 'nem Steuerberater ab, was sinnvoll für dich ist. Hast du zusätzlich viele Investitionen bei deinem Neubetrieb, macht der Umsatzsteuerausweis schon mal Sinn, weil du dann die Umsatzsteuer (=Vorsteuer) aus deinen Lieferantenrechnungen vom Finanzamt zurückholen kannst.

Grüssle
Karl
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Alt 18.03.2003, 14:10   #5
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MwSt auf Lappy


und was wäre, wenn ich umsatzsteuerbefreit bin?
bekomme ich da die MwSt des auf die Firma gekauften Computers doch irgendwie wieder? Sorry für die doofe Frage, aber ich kapiers gleich.
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Alt 18.03.2003, 14:44   #6
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Nein, wenn du die Umsatzsteuerbefreiung wählst, dann natürlich nicht deshalb solltest du ja einen Steuerberater aufsuchen um abzuklären, was für dich sinnvoll ist.
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Alt 18.03.2003, 14:55   #7
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ok


ok, alles klärchen. Danke für die Hilfe!


Sebastian
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Alt 18.03.2003, 16:06   #8
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So, und jetzt noch ganz kurz hier klicken und dann sind alle glücklich

Adi
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Alt 18.03.2003, 18:35   #9
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pixelchef ist auf einem guten Weg
Hallo,
ich glaube es hängt mit Deiner Anmeldung im Gewerbeamt zusammen. Wenn Du als Freiberufler angemeldet bist bist Du von der Umsatzsteuer befreit. Es ist aber so, daß nicht alles als Freiberufler geht. Als Gewerbetreibender mußt Du bestimmt Umsatzsteuer zahlen. Im Rahmen der Ich AG kann es sein, das eine Befreiung in Frage kommt. Dies muß aber unbedingt vor der Unternehmensgründung geschehen.
Auf jeden Fall solltest Du ein Existenzgründerseminar besuchen. Diese Seminare sind kostenlos und bringen einen so richtig ins Staunen, was unser Vater Staat alles machen kann.
Auch Fördermittel werden teilweise von den Bundesländern ausgegeben.
Bis dann pixelchef
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Alt 18.03.2003, 18:44   #10
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KarlC ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von pixelchef
Hallo,
ich glaube es hängt mit Deiner Anmeldung im Gewerbeamt zusammen. Wenn Du als Freiberufler angemeldet bist bist Du von der Umsatzsteuer befreit. Es ist aber so, daß nicht alles als Freiberufler geht. Als Gewerbetreibender mußt Du bestimmt Umsatzsteuer zahlen. Im Rahmen der Ich AG kann es sein, das eine Befreiung in Frage kommt. Dies muß aber unbedingt vor der Unternehmensgründung geschehen.
Auf jeden Fall solltest Du ein Existenzgründerseminar besuchen. Diese Seminare sind kostenlos und bringen einen so richtig ins Staunen, was unser Vater Staat alles machen kann.
Auch Fördermittel werden teilweise von den Bundesländern ausgegeben.
Bis dann pixelchef
Bezüglich des Existenzgründerseminares stimme ich dir vollstens zu der Rest ist leider Unsinn, weil du ja beim Gewerbeamt keine freiberufliche Tätigkeit anmeldest. Wie der Name Gewerbeamt ja schon sagt. Hier gehts um die Kleinunternehmerregelung und nicht um den Unterschied freiberufliche Tätigkeit und Gewerbe.

Grüssle
Karl
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Alt 18.03.2003, 20:19   #11
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Kleinunternehmerregelung


ah...
also jemand der sich mit der neuen Kleinunternehmerregelung (hab ich gestern in einer Polit-Talkshow gehört) ein bischen auskennt?
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