Zitat:
Original geschrieben von shroom
Wenn bei uns jemand die Kleinunternehmerregelung beantragt, so muss er keine 'gewerbliche Sozialversicherung' zahlen.
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Das halte ich für ein Gerücht

. Es ist vielmehr so, dass man, für den Fall man hat die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, einen Antrag stellen kann, nur die Unfallversicherung bezahlen zu müssen. Soweit stimmt das. Aber das Wichtigste: der Gewinn vor Steuern darf in dem Fall 3.618 Euro/Jahr nicht übersteigen! - und das ist wohl kein realistischer Betrag, wenn man das Gewerbe wirklich ernsthaft betreibt...
Auch beträgt die SV nicht 400 Euro pro Monat sondern in den ersten 3 Jahren nur ca. 200,-- (Minimum).
Gruß, Jürgen