getreidemuehlen
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 19.03.2003, 10:37   #1
TP-Member
 
Benutzerbild von apesinspace
 
Registriert seit: Mar 2003
apesinspace macht alles soweit korrekt

nochmal zum Thema USt


Hallo,

sorry das ich nerve, aber ich habe heute meinen Steuerberater angerufen, wegen der Frage, was ich nun als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer auf meine Rechnung schreiben soll, aber der konnte mir auch keine Antwort geben als "USt befreites Unternehmen" drunter zu schreiben...

Mein Kunde will aber die USt ausgewiesen haben, da er sie ja selber für sich beim Finanzamt absetzen kann.

Also wie mach ich es? Was soll ich unten am Ende einer Rechnung schreiben (inkl. MwSt oder ohne MwSt oder wie? Wie macht ihr das?
apesinspace ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 19.03.2003, 11:50   #2
TP-Specialist
 
Benutzerbild von KarlC
 
Registriert seit: May 2002
KarlC ist auf einem guten Weg
wie hast du denn dein Angebot mitgeteilt. Preise an Unternehmer sind für mich immer netto, d.h. egal ob du die Umsatzsteuer ausweist oder nicht, es bleibt für alle das gleiche.

Angebot: 1000 Euro (Netto)

Verrechnung ohne MWST: Rechnungsbetrag 1000 Euro

Verrechnung mit MWSt: Rechnungsbetrag 1000 Euro zzgl. 16 % MWSt = 160 Euro = Gesamtrechnungsbetrag 1160 Euro

MfG
Karl
__________________
.
Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
KarlC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2003, 12:11   #3
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
BTW: genau diese Diskussion mit den Auftraggebern (die meist diese Rechtsform der USt.-befreiten Unternehmen nicht kennen) ist auf Dauer recht nervig ...

Die kapieren oft einfach auch nicht, dass eine USt.-freie Rechnung für sie im Prinzip auch das gleiche ist

ist schon ein vertracktes Thema ...
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2003, 12:51   #4
TP-Member
 
Benutzerbild von apesinspace
 
Registriert seit: Mar 2003
apesinspace macht alles soweit korrekt

hmm


aber wie machen die das mit dem steuerlichen Absetzen?
Ausserdem möchte ich nicht unprofessionell erscheinen, klingt doof, aber so ist der Kund (große Gewerkschaft).

Was schreibt Ihr?
apesinspace ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2003, 13:22   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von AnnaStesia
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Göppingen
AnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAnnaStesia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
hallo ape,

also du musst ja die kleinunternehmerregelung nicht in anspruch nehmen. macht ja für dich keinen unterschied, ob du die ust einnimmst und abführst oder nicht. klar ist das dann mehr papierkram mit dem finanzamt, aber so bist du nicht ständig in erklärungsnot deinen kunden gegenüber (denn die wollen eigentlich immer rechnungen mit mwst haben), und du wirkst auch professioneller. darüberhinaus kannst du, wie schon gesagt, die mwst der für deinen betrieb angeschafften güter gegenrechnen. ehrlich gesagt ist mir der ganze praktische sinn der kleinnuternehmerregelung schleierhaft - sowas kann man machen, wenn man auf wenige fixe auftraggeber beschränkt ist, die eben auf rechnungen mit mwst verzichten können, aber sobald du in irgendeiner form auch kundenakquise betreibst, kommst du eh nicht drumrum.

wichtig ist aber, dass du dich von anfang an fest für oder gegen ust entscheidest. bei mir war es so, dass ich mal im nov. eines jahres mwst ausweisen musste. sobald man einmal eine rechnung mit mwst ausstellt, ist das quasi eine verzichtserklärung und man verpflichtet sich, für alle kommenden rechnungen (ich glaube für 5 jahre) ust auszuweisen. was ich aber nicht wusste, ist, dass das rückwirkend für das ganze laufende jahr gilt, d.h. ich musste für die ganzen vorherigen rechnungen innerhalb des jahres ust nachzahlen, die ich ja nie eingenommen hatte - sehr ärgerlich!

gruss, annastesia
__________________
Ich weiss es doch auch nicht.
» www.sightdesign.de «
AnnaStesia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2003, 13:39   #6
TP-Member
 
Benutzerbild von apesinspace
 
Registriert seit: Mar 2003
apesinspace macht alles soweit korrekt

money


und was habe ich denn nun genau für einen vorteil aus der regelung? einfach "nur" bürokratier-erleichterung? oder zahlt sich das in barer münze aus?
apesinspace ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2003, 13:51   #7
TP-Junior
 
Benutzerbild von jholze
 
Registriert seit: Mar 2003
Ort: magdeburg
jholze macht alles soweit korrekt
ach der ape meister,

so ich bin jetzt auch endlich in diesem forum, nach der zweiten anmeldung.

auf gute arbeit

der jennsen
__________________
jennsen

Geändert von jholze (19.03.2003 um 13:56 Uhr).
jholze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2003, 14:52   #8
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Jürgen
 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Wien
Jürgen bringt sich richtig einJürgen bringt sich richtig ein

Re: money


Zitat:
Original geschrieben von apesinspace
und was habe ich denn nun genau für einen vorteil aus der regelung? einfach "nur" bürokratier-erleichterung? oder zahlt sich das in barer münze aus?
Die Kleinunternehmerregelung bietet dir nur einen Vorteil, wenn du an Endkunden, also Konsumenten anbietest, die ja die Ust letztendlich bezahlen müssen. In dem Fall kannst du nämlich mehr Gewinn erziehlen, weil du die Ust nicht an das FA abführen musst. Die Steuer bleibt Bestandteil deiner Kalkulation und dem Kunden ist es egal, ob er das Geld dir bezahlt oder über dich dem FA.

Da für Geschäftskunden die Ust aber nur ein Durchlaufposten ist, interessiert diesen nur der Nettobetrag, die Ust muss er dir zwar bezahlen, holt sie sich aber als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Wenn du also mit der Kleinunternehmerregelung an Geschäftskunden abietest, hast du eingentlich - außer dem verminderten Papierkram - nur Nachteile, weil du dir ja dann auch die Steuer von den Einkäufen nicht zurückholen kannst.

In barer Münze zahlt sich die Kleinunternehmerregelung also nur aus, wenn du an Privatkunden verkaufst.

Gruß,
Jürgen
Jürgen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2003, 21:33   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2002
Brecherle macht alles soweit korrekt
Da hätte ich mal nee zwischen Frage wie Beantrage ich die Umsatzsteuernummer also das ich Umsatzsteuer zahlen will ?
Brecherle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2003, 21:54   #10
TP-Veteran
 
Benutzerbild von doja
 
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
doja ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von Brecherle
Da hätte ich mal nee zwischen Frage wie Beantrage ich die Umsatzsteuernummer also das ich Umsatzsteuer zahlen will ?
schaust du ...

Musst die bei denen beantragen ...
__________________
der doja


Geändert von doja (25.03.2003 um 21:58 Uhr).
doja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2003, 22:00   #11
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
ähh ...

hier geht es eher um Kleinunternehmer (= Umsatzsteuerbefreit) oder eben nicht Kleinunternehmerregelung ...

und dafür ist erst mal das heimische Finanzamt zuständig.

USt-ID ist nur bei Handel ausserhalb Deutschlands nötig ...
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 25.03.2003, 22:02   #12
TP-Veteran
 
Benutzerbild von doja
 
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
doja ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von Thomas
ähh ...

hier geht es eher um Kleinunternehmer (= Umsatzsteuerbefreit) oder eben nicht Kleinunternehmerregelung ...

und dafür ist erst mal das heimische Finanzamt zuständig.

USt-ID ist nur bei Handel ausserhalb Deutschlands nötig ...
ach, wenn ich doch erst alles lesen würde ...
__________________
der doja

doja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2003, 11:52   #13
roa
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2003
roa macht alles soweit korrekt
ich habe da auch nochmal ne kurze frage:
wenn ich die kleinunternehmer-Ust-Befreiung in ANspruch nehme geht das ja nur bis zu 7.xxx Euro Umsatz/Jahr (?)!
Heißt das dann, dass ich, sobald ich beispielsweise 8 Computer verkaufe für 8000€ insgesamt schon nicht mehr Umst.-Befreit bin, auch wenn ich die PCs für nur 7800€ Brutto eingekauft habe, also nur 200€ Geweinn gemacht habe?
Das stinkt ja dann echt... :-)
roa ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2003, 12:05   #14
TP-Veteran
 
Benutzerbild von doja
 
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
doja ist auf einem guten Weg
die 7.800 € sind doch Gewinn - nicht Einnahmen.
und sind das nicht 16.620 euro im Vorjahr und 50.000 € im Folgefahr ?

oder bin ich jetzt ganz durcheinander ?
__________________
der doja


Geändert von doja (30.03.2003 um 12:13 Uhr).
doja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2003, 15:51   #15
TP-Insider
 
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Berlin
deck16 ist auf einem guten Weg
Ist es wirklich so, daß Kleinunternehmer die nur an Endkunden verkaufen, die Umsatzsteuer nicht abführen müssen.

Eigentlich dürfen die doch gar keine Umsatzsteuer einnehmen, ob das nun End- oder Nichtendkunden sind.
deck16 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
nochmal zum Thema USt nochmal zum Thema USt
« Umsatzsteuerbefreiung | Mahngebühren - Buchen !? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:53 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67