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19.03.2003, 10:37
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2003
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nochmal zum Thema USt
Hallo,
sorry das ich nerve, aber ich habe heute meinen Steuerberater angerufen, wegen der Frage, was ich nun als umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer auf meine Rechnung schreiben soll, aber der konnte mir auch keine Antwort geben als "USt befreites Unternehmen" drunter zu schreiben...
Mein Kunde will aber die USt ausgewiesen haben, da er sie ja selber für sich beim Finanzamt absetzen kann.
Also wie mach ich es? Was soll ich unten am Ende einer Rechnung schreiben (inkl. MwSt oder ohne MwSt oder wie? Wie macht ihr das?
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19.03.2003, 11:50
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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wie hast du denn dein Angebot mitgeteilt. Preise an Unternehmer sind für mich immer netto, d.h. egal ob du die Umsatzsteuer ausweist oder nicht, es bleibt für alle das gleiche.
Angebot: 1000 Euro (Netto)
Verrechnung ohne MWST: Rechnungsbetrag 1000 Euro
Verrechnung mit MWSt: Rechnungsbetrag 1000 Euro zzgl. 16 % MWSt = 160 Euro = Gesamtrechnungsbetrag 1160 Euro
MfG
Karl
__________________
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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19.03.2003, 12:11
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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BTW: genau diese Diskussion mit den Auftraggebern (die meist diese Rechtsform der USt.-befreiten Unternehmen nicht kennen) ist auf Dauer recht nervig ...
Die kapieren oft einfach auch nicht, dass eine USt.-freie Rechnung für sie im Prinzip auch das gleiche ist
ist schon ein vertracktes Thema ...
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19.03.2003, 12:51
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2003
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hmm
aber wie machen die das mit dem steuerlichen Absetzen?
Ausserdem möchte ich nicht unprofessionell erscheinen, klingt doof, aber so ist der Kund (große Gewerkschaft).
Was schreibt Ihr?
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19.03.2003, 13:22
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Göppingen
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hallo ape,
also du musst ja die kleinunternehmerregelung nicht in anspruch nehmen. macht ja für dich keinen unterschied, ob du die ust einnimmst und abführst oder nicht. klar ist das dann mehr papierkram mit dem finanzamt, aber so bist du nicht ständig in erklärungsnot deinen kunden gegenüber (denn die wollen eigentlich immer rechnungen mit mwst haben), und du wirkst auch professioneller. darüberhinaus kannst du, wie schon gesagt, die mwst der für deinen betrieb angeschafften güter gegenrechnen. ehrlich gesagt ist mir der ganze praktische sinn der kleinnuternehmerregelung schleierhaft - sowas kann man machen, wenn man auf wenige fixe auftraggeber beschränkt ist, die eben auf rechnungen mit mwst verzichten können, aber sobald du in irgendeiner form auch kundenakquise betreibst, kommst du eh nicht drumrum.
wichtig ist aber, dass du dich von anfang an fest für oder gegen ust entscheidest. bei mir war es so, dass ich mal im nov. eines jahres mwst ausweisen musste. sobald man einmal eine rechnung mit mwst ausstellt, ist das quasi eine verzichtserklärung und man verpflichtet sich, für alle kommenden rechnungen (ich glaube für 5 jahre) ust auszuweisen. was ich aber nicht wusste, ist, dass das rückwirkend für das ganze laufende jahr gilt, d.h. ich musste für die ganzen vorherigen rechnungen innerhalb des jahres ust nachzahlen, die ich ja nie eingenommen hatte - sehr ärgerlich!
gruss, annastesia
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19.03.2003, 13:39
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2003
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money
und was habe ich denn nun genau für einen vorteil aus der regelung? einfach "nur" bürokratier-erleichterung? oder zahlt sich das in barer münze aus?
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19.03.2003, 13:51
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2003
Ort: magdeburg
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ach der ape meister,
so ich bin jetzt auch endlich in diesem forum, nach der zweiten anmeldung.
auf gute arbeit
der jennsen
__________________
jennsen
Geändert von jholze (19.03.2003 um 13:56 Uhr).
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19.03.2003, 14:52
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Wien
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Re: money
Zitat:
Original geschrieben von apesinspace
und was habe ich denn nun genau für einen vorteil aus der regelung? einfach "nur" bürokratier-erleichterung? oder zahlt sich das in barer münze aus?
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Die Kleinunternehmerregelung bietet dir nur einen Vorteil, wenn du an Endkunden, also Konsumenten anbietest, die ja die Ust letztendlich bezahlen müssen. In dem Fall kannst du nämlich mehr Gewinn erziehlen, weil du die Ust nicht an das FA abführen musst. Die Steuer bleibt Bestandteil deiner Kalkulation und dem Kunden ist es egal, ob er das Geld dir bezahlt oder über dich dem FA.
Da für Geschäftskunden die Ust aber nur ein Durchlaufposten ist, interessiert diesen nur der Nettobetrag, die Ust muss er dir zwar bezahlen, holt sie sich aber als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Wenn du also mit der Kleinunternehmerregelung an Geschäftskunden abietest, hast du eingentlich - außer dem verminderten Papierkram - nur Nachteile, weil du dir ja dann auch die Steuer von den Einkäufen nicht zurückholen kannst.
In barer Münze zahlt sich die Kleinunternehmerregelung also nur aus, wenn du an Privatkunden verkaufst.
Gruß,
Jürgen
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25.03.2003, 21:33
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2002
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Da hätte ich mal nee zwischen Frage wie Beantrage ich die Umsatzsteuernummer also das ich Umsatzsteuer zahlen will ?
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25.03.2003, 21:54
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
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Zitat:
Original geschrieben von Brecherle
Da hätte ich mal nee zwischen Frage wie Beantrage ich die Umsatzsteuernummer also das ich Umsatzsteuer zahlen will ?
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schaust du ...
Musst die bei denen beantragen ...
__________________
der doja
Geändert von doja (25.03.2003 um 21:58 Uhr).
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25.03.2003, 22:00
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#11
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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ähh ...
hier geht es eher um Kleinunternehmer (= Umsatzsteuerbefreit) oder eben nicht Kleinunternehmerregelung ...
und dafür ist erst mal das heimische Finanzamt zuständig.
USt-ID ist nur bei Handel ausserhalb Deutschlands nötig ... 
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25.03.2003, 22:02
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
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Zitat:
Original geschrieben von Thomas
ähh ...
hier geht es eher um Kleinunternehmer (= Umsatzsteuerbefreit) oder eben nicht Kleinunternehmerregelung ...
und dafür ist erst mal das heimische Finanzamt zuständig.
USt-ID ist nur bei Handel ausserhalb Deutschlands nötig ...
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ach, wenn ich doch erst alles lesen würde ... 
__________________
der doja
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30.03.2003, 11:52
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2003
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ich habe da auch nochmal ne kurze frage:
wenn ich die kleinunternehmer-Ust-Befreiung in ANspruch nehme geht das ja nur bis zu 7.xxx Euro Umsatz/Jahr (?)!
Heißt das dann, dass ich, sobald ich beispielsweise 8 Computer verkaufe für 8000€ insgesamt schon nicht mehr Umst.-Befreit bin, auch wenn ich die PCs für nur 7800€ Brutto eingekauft habe, also nur 200€ Geweinn gemacht habe?
Das stinkt ja dann echt... :-)
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30.03.2003, 12:05
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#14
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
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die 7.800 € sind doch Gewinn - nicht Einnahmen.
und sind das nicht 16.620 euro im Vorjahr und 50.000 € im Folgefahr ?
oder bin ich jetzt ganz durcheinander ?
__________________
der doja
Geändert von doja (30.03.2003 um 12:13 Uhr).
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30.03.2003, 15:51
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#15
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Berlin
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Ist es wirklich so, daß Kleinunternehmer die nur an Endkunden verkaufen, die Umsatzsteuer nicht abführen müssen.
Eigentlich dürfen die doch gar keine Umsatzsteuer einnehmen, ob das nun End- oder Nichtendkunden sind.
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