möchte meinen Kunden per Formular & email auf der website die Möglichkeit geben, bestimmte Waren zu bestellen.
Diese Ware (konkret Gemüse- und Obsttüten), müssen dann ein paar Tage später vom Kunden
im Laden abgeholt werden, und
dort bar oder per ec-cash bezahlt werden.
muss ich in diesem Fall auch eine nach Fernabgabengesetz notwendige Bestätigung der AGB in dieses Formular einbauen, oder kann ich mir das sparen (was kundenfreundlicher wäre)?
Im Unterschied zu einem klassischem Webshop (worauf das Fernabgabengesetz ja im Prinzip fokussiert ist) wird die Ware ja nun mal nicht per Versand und die Bezahlung nicht ausnahmslos bargeldlos angeboten.
Sondern sie
muss persönlich im Ladenlokal abgeholt werden und auch erst in diesem Moment bezahlt werden.
ich betrachte diese Geschichte also erstmal als zusätzlichen Service (zusätzlich zu persönlicher, telefonischer ... Bestellmöglichkeit) und nicht als "Internet-Gewerbe"
liege ich mit dieser subjektiven Einschätzung richtig?
