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Alt 25.04.2003, 17:09   #1
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Dafman macht alles soweit korrekt

Einheitliche/Gesonderte Feststellung der Einkünfte


Kann mir vielleicht jemand bitte kurz erklären was genau die Einheitliche bzw. die "Gesonderte Feststellung der Einkünfte ist"?

[Wenn ich das richtig verstanden habe, bedeutet "Gesonderte ..." lediglich, dass man als Individuum überprüft wird und festgestellt wird, was ich genau an Einkünften hatte, um dann die entsprechenden Einkommenssteuern zu bezahlen ???]
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Alt 25.04.2003, 20:33   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
Joern macht alles soweit korrekt
Hi Dafman,

gesondert: Deine Einkommensteuererklärung gibst du bei Finanzamt A ab, da du im Bezirk A wohnst (Wohnsitzfinanzamt). Dein Betrieb befindet sich aber im Bezirk B, also Finanzamt B, nennt sich Betriebsstättenfinanzamt. d.h. deinen Jahresabschluss, UST+GewST+ EGF Erklärung geht an Finanzamt B, dieses teilt dem Finanzamt A deinen Gewinn mit.

einheitlich: kommt nur bei Personengesellschaften vor. d.h. für jeden Gesellschafter wird sein Gewinnanteil festgestellt und wiederum dem jeweiligen Wohnsitzfinanzamt mitgeteilt.

Gruß Jörn
Joern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2003, 00:56   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2002
Dafman macht alles soweit korrekt
Danke Jörn für die Antwort

ich verstehe jedoch dann nicht den genauen Unterschied zwischen gesondert und einheitlich??
Bei uns ist es so, dass für unsere GbR (2 Gesellschafter) die "Gesonderte Feststellung der Einkünfte" gilt. Also schicken wir alle Erklärungen unserer Gesellschaft an das Finanzamt B und dieses teilt den Finanzämtern B und C (Die Gesellschafter wohnen in unterschiedlichen Orten) die Gewinne der beiden Gesellschafter mit, wenn ich es richtig verstanden habe!?!
Dafman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2003, 10:58   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Sep 2002
Joern macht alles soweit korrekt
Genauso ist es.

einheitlich gilt bei Einzelunternehmen, deren Betrieb eben in B und die aber in A wohnen.
Joern ist offline   Mit Zitat antworten
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