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10.05.2003, 18:35
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#1
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TP-Member
Registriert seit: May 2003
Ort: Rottweil
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Selbstständig und Angestellter?!
Hi,
ich bin Angestellter in einer Firma, welche nichts mit dem Internet oder WebDesign zu tun hat.
Nun sehe ich oft Job-Angebote in Foren die für mich sehr einfach zu realisiere wären. Deshalb möchte ich mir etwas Geld nebenher verdienen.
Laut Vertrag kann ich neben meine jetzigen Job noch einen Zweitjob ausüben, der allerdings nichts mit dem jetzigen zu tun hat.
Frage:
Wenn ich ein Gewerbe als WebDesigner/Programmierer anmelden würde, müsste ich dann viel mehr Steuern zahlen?? Ich komme doch dann in eine andere Steuerklasse 5 oder sogar 6.
Der monatliche Verdienst würde über 400 EUR liegen + meinen jetzigen Verdienst. Ich zahle jetzt ja schon jeden Monat ca. 700 EUR Steuern.
Schwarzarbeit ist ja auch nicht das Wahre, keine Rechnungen schreiben, Referenzen können nicht angegeben werden und vor allem fehlt die Absicherung gegenüber dem Auftraggeber.
Würde es sich dennoch Lohnen ein Gewerbe anzumelden?
Gruß IcDeadPeople 
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10.05.2003, 19:35
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich
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Re: Selbstständig und Angestellter?!
Zitat:
Original geschrieben von IcDeadPeople
Würde es sich dennoch Lohnen ein Gewerbe anzumelden?
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Lohnen tut es sich in jedem Fall. Denn die Kosten, die für dich infolge von Schwarzarbeit entstehen können, übersteigen den Mehrbetrag an Steuern allemal! Und auf Schwarzarbeit wird mittlerweile vom Fiskus doch sehr genau geachtet, vor allem auch wenn es sich im grösseren Rahmen abspielt..
Gruss Adi
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10.05.2003, 19:50
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Re: Selbstständig und Angestellter?!
Hi IDP,
die Steuerkarte ändert sich nicht bei einer zusätzlichen selbstständigen Tätigkeit.
Die Steuer errechnen sich aus der Progression die sich aufgrund deines bereits bestehenden Einkommens errechnet. Wenn du davon ausgehst, dass du im Monat etwa 400 Euro einnimmst, dürfte jedoch als Gewinn nicht mehr viel überbleiben, du kannst ja all deine Unkosten (PC, Büro, Fahrzeug etc.) von den Einnahmen abziehen, daraus ergibt sich der Gewinn, welchen du dann einkommensteuerlich versteuerst.
Grüssle
Karl
Zitat:
Original geschrieben von IcDeadPeople
Hi,
ich bin Angestellter in einer Firma, welche nichts mit dem Internet oder WebDesign zu tun hat.
Nun sehe ich oft Job-Angebote in Foren die für mich sehr einfach zu realisiere wären. Deshalb möchte ich mir etwas Geld nebenher verdienen.
Laut Vertrag kann ich neben meine jetzigen Job noch einen Zweitjob ausüben, der allerdings nichts mit dem jetzigen zu tun hat.
Frage:
Wenn ich ein Gewerbe als WebDesigner/Programmierer anmelden würde, müsste ich dann viel mehr Steuern zahlen?? Ich komme doch dann in eine andere Steuerklasse 5 oder sogar 6.
Der monatliche Verdienst würde über 400 EUR liegen + meinen jetzigen Verdienst. Ich zahle jetzt ja schon jeden Monat ca. 700 EUR Steuern.
Schwarzarbeit ist ja auch nicht das Wahre, keine Rechnungen schreiben, Referenzen können nicht angegeben werden und vor allem fehlt die Absicherung gegenüber dem Auftraggeber.
Würde es sich dennoch Lohnen ein Gewerbe anzumelden?
Gruß IcDeadPeople
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Kreativität fängt da an, wo der Verstand aufhört das Denken zu behindern.
[Vivienne Westwood]
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10.05.2003, 19:51
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#4
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TP-Member
Registriert seit: May 2003
Ort: Rottweil
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ja schon, kommt für mich auch nicht in frage.
Ich habe aber von jemandem gehört (arbeitet in meiner firma) er hätte auch ein gewerbe als übersetzer angemeldet. lässt es aber wegen der hohen steuern (fast 70%) auf seinen vater laufen.. er würde also für fast nichts arbeiten??
Bruttoeinkommen: 1700 EUR
Nettoeinkommen: ca 1100 EUR
+ Nebenjob: z.B. 800 EUR (ein Auftrag!!)
lohnt sich das dann noch?? wenn nicht wie mache ich es, dass es sich lohn?
Gruß ICDP 
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11.05.2003, 00:25
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#5
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TP-Member
Registriert seit: May 2003
Ort: Rottweil
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Re: Re: Selbstständig und Angestellter?!
Zitat:
Original geschrieben von KarlC
Hi IDP,
die Steuerkarte ändert sich nicht bei einer zusätzlichen selbstständigen Tätigkeit.
Die Steuer errechnen sich aus der Progression die sich aufgrund deines bereits bestehenden Einkommens errechnet. Wenn du davon ausgehst, dass du im Monat etwa 400 Euro einnimmst, dürfte jedoch als Gewinn nicht mehr viel überbleiben, du kannst ja all deine Unkosten (PC, Büro, Fahrzeug etc.) von den Einnahmen abziehen, daraus ergibt sich der Gewinn, welchen du dann einkommensteuerlich versteuerst.
Grüssle
Karl
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Jo, das Problem ist aber das ich mehr als 400 EUR ca. 1500 EUR einnehmen könnte
Ich muss ja Lohnsteuer und Einkommenssteuer bezahlen. Das ich meine Ausgaben steuerlich geltend machen kann ist mir klar. Aber erst am Ende vom Jahr. Was bringt mir das, wenn ich jeden monat 1800 EUR Steuern zahle??
Gruß ICDP 
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11.05.2003, 01:29
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#6
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TP-Lady Mod
Registriert seit: Mar 2003
Ort: NRW
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Hi,
Also, ich bin diesbezüglich kein Profi, aber ich versuch es mal vereinfacht darzustellen:
Als Angestellter z.B. Lohnsteuerklasse1 werden dir monatlich, entsprechend deines Gehalts und deiner Lohnsteuerklasse die Lohnsteuer (bzw. Einkommenssteuer ist meines Wissens dasselbe), die Sozialversicherungsbeiträge und eventl. Kirchensteuer abgezogen.
Jetzt meldest du zusätzlich ein Gewerbe an. Dann wirst du (bei Neugründungen) monatlich von deinem Umsatz (Einnahmen/Ausgaben) die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Wenn du am Ende des Jahres deine Einkommenssteuererklärung abgibst, kannst du deine weiteren Ausgaben (Büro, Versicherung ect.) geltend machen. Von deinen Einkünften aus selbsständiger und nicht selbsständiger Tätigkeit, abzüglich der abzugsfähigen Beträge und der bereits bezahlten Lohnsteuer, wird dann ermittelt, was du noch an Einkommensteuer zu bezahlen hast.
Ich hoffe, dass ich nun keinen Müll geschrieben habe, weil wie gesagt bin da auch kein Experte.
Korrigiert mich, falls ich da im Irrtum bin!
Mein Tipp wäre aber, bevor du das Gewerbe anmeldest, lass dich mal von einem Steuerberater oder von der IHK beraten. Das Geld für den Steuerberater, wäre zumindest gut angelegt und kann auch abgesetzt werden.
Die Rechnung, die du da aufgestellt hast, finde ich etwas merkwürdig?
1700 Euro Brutto >> 1100 Euro Netto und oben schreibst du, du würdest jetzt bereits 700 Euro Steuern zahlen? Versteh ich nicht, wären 600 Euro Abgaben, aber inkl. Sozialversicherungen ect., oder?
Und auch die Angaben deines Freundes mit 70% Steuern, finde ich ehrlich gesagt etwas hoch gegriffen.
Gruß nici
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11.05.2003, 04:53
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#7
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TP-Member
Registriert seit: May 2003
Ort: Rottweil
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Das mit den 70% war der Grund für diesen Thread, ich konnte es auch nicht glauben.
Das mit meiner Rechnung war ungefähr, habs net soo.. genau im Kopf..
Aber das mit der IHK ist 'ne gute Idee. Die schreiben mir eh des öfteren
Danke
Gruß ICDP 
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11.05.2003, 09:14
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Was nici geschrieben hat stimmt. Ich bin vom Fach. Und ich rate dir auch zu einem Steuerberater zu gehen, wenn du es mit der Sache ernst meinst. Es so viele Sachen die man bedenken muss und falsch machen kann. IHK ist auch eine gute Anlaufstelle.
Gruß Jörn
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Gruß Jörn
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11.05.2003, 09:42
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#9
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TP-Specialist
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich
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Zitat:
Original geschrieben von Joern
Und ich rate dir auch zu einem Steuerberater zu gehen, wenn du es mit der Sache ernst meinst.
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Yep, ist definitiv die beste Idee. Denn ICDP, du, bzw. dein Kollege scheint hier einige Dinge wie Einkommenssteuern und Lohnabgaben durcheinander zu bringen 
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11.05.2003, 09:56
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#10
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
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Pauschal zu sagen, dass dein Freund 70 % Steuern zu zahlen hat, darfst du getrost unter der Kategorie Unsinn ablegen. Zusätzlich wäre zu bedenken, um welche Steuern es sich handelt.
Wenn du natürlich so viel verdienst, dass du beim Höchststeuersatz von 48 % bist (Einkommensteuer) und du dann noch die Umsatzsteuer hinzurechnest, kommst du ja schon auf fast 70 %, dabei ist aber zu bedenken, dass die Umsatzsteuer ein Durchlaufposten ist, dass heisst, du vereinnahmst die zwar für Finanzamt musst diese aber auch abführen, gleichzeitig kannst du aber die Vorsteuer aus deinen Ausgaben anrechnen, dadurch mindert sich deine Umsatzsteuerschuld wieder.
Nur eins ist natürlich klar, die Steuern müssen bei deiner Kalkulation mit einfließen. Wenn du also eine Website für 1500 € erstellst, sind diese natürlich nicht brutto für netto ... eh klar. Du solltest tatsächlich einen Finanzplan aufstellen und diesen mit deinem Steuerberater durchsprechen.
Irgendwie versteh ich deine Einwände nicht, ständig Möglichkeiten zu suchen, die Steuer zu umgehen, finde ich auch nicht unbedingt legitim. Interessant wäre natürlich auch, mit welchen Stundensätzen du kalkulierst.
Grüssle
Karl
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[Vivienne Westwood]
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11.05.2003, 15:05
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#11
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TP-Member
Registriert seit: May 2003
Ort: Rottweil
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Zitat:
Original geschrieben von KarlC
Pauschal zu sagen, dass dein Freund 70 % Steuern zu zahlen hat, darfst du getrost unter der Kategorie Unsinn ablegen. Zusätzlich wäre zu bedenken, um welche Steuern es sich handelt.
Wenn du natürlich so viel verdienst, dass du beim Höchststeuersatz von 48 % bist (Einkommensteuer) und du dann noch die Umsatzsteuer hinzurechnest, kommst du ja schon auf fast 70 %, dabei ist aber zu bedenken, dass die Umsatzsteuer ein Durchlaufposten ist, dass heisst, du vereinnahmst die zwar für Finanzamt musst diese aber auch abführen, gleichzeitig kannst du aber die Vorsteuer aus deinen Ausgaben anrechnen, dadurch mindert sich deine Umsatzsteuerschuld wieder.
Nur eins ist natürlich klar, die Steuern müssen bei deiner Kalkulation mit einfließen. Wenn du also eine Website für 1500 € erstellst, sind diese natürlich nicht brutto für netto ... eh klar. Du solltest tatsächlich einen Finanzplan aufstellen und diesen mit deinem Steuerberater durchsprechen.
Irgendwie versteh ich deine Einwände nicht, ständig Möglichkeiten zu suchen, die Steuer zu umgehen, finde ich auch nicht unbedingt legitim. Interessant wäre natürlich auch, mit welchen Stundensätzen du kalkulierst.
Grüssle
Karl
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Ich will die Steuer ja gar nicht umgehen!! Ich konnte nur nicht glauben, dass wenn ich ein Gewerbe anmelde 70% Einkommensteuer bezahlen muss! Deshalb hab ich hier ja auch gepostet.
Es ist toll dass ich so viele Antworten bekomme. Rechnungswesen ist halt doch schon 'ne Weile her
Das mit der Vst. ist klar. Fließt natürlich mit in den Preis ein.
Muss ich dann monatlich nur den Vst. Betrag den ich bekommen habe dem Finanzamt weiterleiten?
Gruß ICDP 
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12.05.2003, 06:43
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#12
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2002
Ort: nahe dem Harz
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Hallo,
betrifft mich genauso.
Ich habe es so gemacht.
Bin auch Angestellter und habe ein Gewerbe im Nebenverdienst angemeldet. Man muss ja erst einmal schauen, wie es läuft.
Von der Gemeinde wird es dem FA gemeldet. Dann bekam ich einen Bogen vom FA zugesandt.
Dort habe ich nach § 19 UStg das FA gebeten von der Ust. befreit zu werden, da meine voraussichtlichen Einnahmen 16.620,- Euro im Jahr nicht übersteigen.
Diese Befreiung bekam ich. Heißt genau, der Kleinunternehmer darf die Vorsteuer, sprich die Umsatzsteuer nicht in Rechnung stellen, heißt genau, auf deinen Rechnungen darfst du dann keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Heißt ganz genau, du brauchst keine Steuern jeden Monat zu bezahlen, sondern musst ein Kassenbuch (sprich Einnahme - Überschussrechnung), führen und diese dann am Ende des Jahres, mit deiner normalen Lohnsteuererklärung und dem Beiblatt hierfür beim FA einreichen und es wird ganz normal verrechnet und du bekommst Bescheid, wieviel du zu zahlen hast.
Kleiner Tipp zu Ausgaben, bewahre Rechnungen von z.B. Essen gehen auf (Bewirtungskosten), kaufe keine Zeitschriften, abonniere diese, kaufe dir keinen PC, lease diesen, sind alles Ausgaben,wird alles anerkannt.
Und suche dir einen guten Steuerberater, der dir das alles ausrechnet. Kosten kannst du geltend machen.
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12.05.2003, 22:54
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#13
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TP-Member
Registriert seit: May 2003
Ort: Rottweil
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Danke Taco,
genau das wollte ich wissen
Ich werde morgen mal zum FA gehen ums noch genauer zu erfahren
Ich glaube die 16.620 EUR werde ich wohl net erreichen  dazu fehlt mir dann doch die zeit
Gruß ICDP 
__________________
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13.05.2003, 19:11
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Das mit der Kleinunternehmerregelung würd ich mir aber genau überlegen. Denn du kannst dann keine Vorsteuer geltend machen. Wenn du nur Geschäftskunden hast, kann dir die Umsatzsteuer egal sein: du vereinbarst 400€ Honorar und auf diese schlägst du die UST drauf d.h. du bezahlst sie nicht und die Firma kann sie als Vorsteuer geltend machen. Und du wiederum kannst aus deinen Eingangsrechnungen die Vorsteuer ziehen.
Hast du nur Privatkunden solltest du Kleinunternehmer bleiben.
Gruß Jörn
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Gruß Jörn
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14.05.2003, 20:06
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#15
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2002
Ort: nahe dem Harz
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Zitat:
Original geschrieben von Joern
Das mit der Kleinunternehmerregelung würd ich mir aber genau überlegen. Denn du kannst dann keine Vorsteuer geltend machen. Wenn du nur Geschäftskunden hast, kann dir die Umsatzsteuer egal sein: du vereinbarst 400€ Honorar und auf diese schlägst du die UST drauf d.h. du bezahlst sie nicht und die Firma kann sie als Vorsteuer geltend machen. Und du wiederum kannst aus deinen Eingangsrechnungen die Vorsteuer ziehen.
Hast du nur Privatkunden solltest du Kleinunternehmer bleiben.
Gruß Jörn
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Kannst du das einem neuen Kleinunternehmer nochmal genau erklären.
Heißt das, ich kann keine Geschäftskunden machen, oder was heißt das genau??????
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