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Alt 22.11.2003, 17:26   #1
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johannesk macht alles soweit korrekt
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Verlust-Verrechnung


Hallo,
ich bin seit heute neues Mitglied im Traum-Start Forum. Ich finde es toll, dass es sowas im Internet gibt und habe mir deshalb auch schon einiges hierzu hier angeschaut. Was mir aber trotzdem noch nicht ganz klar ist und mir selbst mit Konz' Steuererklärungen nicht klarer wurde, sind folgende 2 Punkte: Ich habe ein Gewerbe angemeldet als nebenberuflichen Erwerb (bin also kein Freiberufler). Also:

1. Können Verluste, die durch mein Gewerbe entstehen, insb. in der anfänglichen Phase ohne Umsatz, mit anderen Einkommensarten gegengerechnet werden oder nur mit zukünftigen Gewinnen durch das Gewerbe? Konz sagt: "... nur innerhalb der selben Einkunftsart, ansonsten bis zu einer Höhe von 51500 Euro unbeschränkt ausgleichsfähig." Ansonsten heisst also, es geht doch !?

Und 2. Falls ich mich für die Nullbesteuerung als Kleinunternehmer entscheide, können dann auch Firmen bei mir einkaufen, die einen Vorsteuerabzug geltend machen wollen? Oder hat das eine mit dem anderen dann doch nix zu tun. Bzw. was heisst dann "Mehrwertsteuer ausweisbar", was man manchmal in Inseraten liest.

Vielen Dank. Ihr seid eine grosse Hilfe !
__________________
Johannes
johannesk ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 23.11.2003, 06:49   #2
Super Moderator
 
Benutzerbild von Robert
 
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Lüneburg
Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Hallo Johannes,

zu 1:
Normalerweise sind eben die Einkunftsarten zu verrechnen. Das nennt sich horizontaler Verlustausgleich. Es gibt eben nur diese kleine bestimmte Grenze, welche dich wohl aber erstmal nicht berührt. Ich müßte dass aber selber nochmal am Montag genau nachlesen. Hatte das im Studium, aber schon wieder zum Teil vergessen

zu2:
Wenn du Dich für eine Nullbesteuerung entscheidest darfst du keine Ust. auf deinen Rechnungen ausweisen und die Ust. auch nicht als Vorsteuer von Rechnungen welche an dich gestellt werden abziehen.

Rechnung von dir immer "netto"
Rechnungen die du bekommst werden immer komplett "brutto" abgezogen.

Gruß
Robert
__________________
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